CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Landwirtschaft und Naturschutz - für ein wirkungsvolles Miteinander
Berlin (ots)
Der agrarpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB, erklärt zur Naturschutzpolitik:
Die bäuerliche Landwirtschaft hat die ökologische Vielfalt unserer Kulturlandschaft geprägt. Die wesentliche Aufgabe der Landwirtschaft ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln zur ausreichenden und hochwertigen Versorgung der Bevölkerung. Gleichzeitig kommt der Landwirtschaft eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft sowie der Entwicklung des ländlichen Raumes zu.
Es ist unbestritten, dass der Naturschutz eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft braucht und zwar
* als gestaltende Kraft der Kulturlandschaft, * zur Pflege besonderer landschaftlicher Strukturelemente, * zum Erhalt von Biotopen.
Wie von jeder Form des menschlichen Handelns, gehen von der Landwirtschaft ent- und belastende Einflüsse auf die Umwelt aus. Wenn die im landwirtschaftlichen Fachrecht festgeschriebenen Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten werden, wird der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln so optimiert, dass die Einträge in Wasser, Boden und Luft so minimiert werden, dass davon keine relevanten Belastungen ausgehen.
Der Naturschutz braucht die Landwirtschaft, um mit deren vielfältigen Erfahrungsschatz einer in Generationen gewachsenen, nachhaltigen bäuerlichen Landbewirtschaftung die Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen zu gewährleisten.
Außerdem braucht die Landwirtschaft eine intakte Natur, um gesunde Lebensmittel erzeugen zu können. Die Begrenzung des Schadstoffaustrags zur Schonung von Wasser, Boden und Luft liegt in ihrem eigenen Interesse. Dabei sind in der letzten Zeit wichtige Fortschritte erzielt worden: So wurden beispielsweise an Handelsdüngern je Hektar Nutzfläche 25 % weniger Stickstoff, sowie 60 % weniger Kali und Phosphat als noch 1980 ausgebracht.
Die Landwirtschaft muss den natürlichen Standortbedingungen angepasst sein, um den Zielen des Naturschutzes dienen zu können. Was auf dem einen Standort richtig ist, kann auf dem anderen Standort falsch sein. Pauschallösungen gibt es nicht. Deshalb brauchen wir eine standortangepasste Form der landwirtschaftlichen Produktion. Über diese unterschiedlichen auf den Standort ausgerichteten Formen der Produktion kann nur ein Landwirt an Ort und Stelle entscheiden. Nur er ist in Lage, Ökologie und Ökonomie in der Landwirtschaft aufeinander abzustimmen.
Die Landwirtschaft ist so zu sichern, dass keine entleerten ländlichen Räume entstehen. Sie liegen weder im Interesse der Landwirtschaft, noch im Interesse des Naturschutzes. Vor allem dort, wo die landwirtschaftliche Nutzung sonst nicht mehr stattfindet, sollten Landschaftspflegeverbände und die Landwirtschaft im Naturschutz wirkungsvoll kooperieren. Über diese Verbände kann die Landwirtschaft zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft eingebunden werden. Die Kompetenz der Landschaftspflegeverbände muss auch stärker als bisher beim Aufstellen von Pflegekonzeptionen für Naturschutzgebiete und Ausgleichsflächen genutzt werden.
Außerdem müssen wir endlich die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes voll ausschöpfen, denn die Ausweisung von Flächen für den Naturschutz hat die Eigentumsrechte angemessen zu berücksichtigen. Der Erwerb von Flächen muss dabei sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Naturschutz möglich bleiben. Der Naturschutz sollte sich aber beim Flächenerwerb auf die Flächen beschränken, die zum Erreichen besonderer Ziele unbedingt notwendig sind.
Statt finanzielle Mittel für den staatlichen Erwerb von Flächen für Naturschutzzwecke aufzuwenden, sollten diese Gelder besser für eine vertraglich vereinbarte, naturschutznahe Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft verwendet werden. So könnte Naturschutz ohne Änderung von Eigentumsstrukturen stattfinden. Nicht der Flächenerwerb sollte finanziert werden, sondern die Vereinbarung zwischen den Landwirten und dem Naturschutz. Damit würde endlich Geld zur Verfügung stehen, dass die Landwirtschaft bei der Bewirtschaftung der naturschutznahen Flächen benötigt.
Dabei müssen die Behörden, die den Naturschutz administrieren, endlich nachvollziehen, dass auf der Fläche auch häufig eine dem Naturschutz entsprechende Nutzung stattfindet, ohne dass der Naturschutz von den Behörden durchgesetzt wird.
Die Landwirtschaft hat bisher bei der Entwicklung ländlicher Räume, insbesondere bei der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, vielfältige Leistungen erbracht. Unsere Landwirtschaft ist bereit, diese von der Gesellschaft erwarteten Leistungen auch weiterhin zu erbringen. Es muss allerdings selbstverständlich sein, dass den Landwirten ein Einkommensausgleich gewährt wird. Nur so ist die Landwirtschaft in der Lage, im weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben und auch in Zukunft weitergehende Aufgaben im Dienste der gesamten Gesellschaft zu erfüllen.
Richtschnur ist dabei die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis, wie sie im landwirtschaftlichen Fachrecht festgelegt ist. Darüber hinausgehende Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt- und Naturschutz, zum Beispiel durch Einschränkung der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung sowie für die Pflege der Landschaft, müssen gesondert abgegolten werden. Zusätzliche Leistungen müssen zusätzlich entlohnt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Naturschutzgesetzgebung nicht die gute fachliche Praxis des landwirtschaftlichen Fachrechtes aushebelt.
Für Einschränkungen aufgrund besonderer Umwelt- und Naturschutzauflagen müssen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wie er bundesgesetzlich von CDU/CSU bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 verankert worden ist. Dafür sind die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. So darf auch das Verschlechterungsverbot bei der FFH-Richtlinie nicht die gute fachliche Praxis für die Land- und Forstwirtschaft in Frage stellen.
Die angemessene Honorierung der Umweltleistungen der Landwirtschaft muss dabei nicht ausschließlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. So sind auch diejenigen stärker an der Finanzierung zu beteiligen, denen Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflegeleistungen der Landwirte im besonderen Maße zugute kommen.
Dort, wo Kooperationschancen möglich sind, sollten diese auch genutzt werden. Es gibt dafür bereits heute gute Beispiele, etwa im Bereich des Wasserschutzes, durch entsprechende Verträge zwischen Landwirten und Wasserwerken. Die Möglichkeiten für solche privatrechtlichen Verträge müssen ausgeweitet werden. Auch in touristisch attraktiven Gebieten sind verstärkt Kooperationen zwischen der Landwirtschaft und dem Tourismus anzustreben.
Weltweit stehen der Landwirtschaft immer weniger Flächen zur Verfügung, auf denen eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion möglich ist, ohne dass es auf diesen Flächen zu Bodenerosionen kommt. Nun wird in Deutschland jeder Eingriff in die Natur und Landschaft durch einen Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen ausgeglichen. Selbst beste landwirtschaftliche Böden werden dann aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen. Eine solche Eingriffsregelung kann nicht als besonders sinnvoll bezeichnet werden, wenn damit der Landwirtschaft Böden verloren gehen, die für eine landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind.
Die Landwirtschaft muss aus ökonomischen wie ökologischen Gründen die Möglichkeiten des technischen Fortschritts nutzen und ihre Betriebe weiterentwickeln. Hierzu gehören auch der Einsatz der modernen Informationstechniken sowie der Bio- und Gentechnologie.
Die Landwirtschaft erbringt wichtige Landschaftspflegeleistungen. Der rückläufige Düngemitteleinsatz, wie auch die Teilnahme der Landwirtschaft mit gut einem Drittel ihrer gesamten Nutzfläche an den Agrarumweltprogrammen, sind dafür Beispiele.
Ich appelliere deshalb an alle, das bei einer modernen Naturschutzkonzeption zu berücksichtigen und damit einen Beitrag zu leisten, es zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz zu einem wirkungsvollen Miteinander kommen zu lassen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell