CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Repräsentative Demokratie hat sich bewährt
Berlin (ots)
Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen durch plebiszitäre Elemente verstärken zu wollen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das repräsentative System unserer parlamentarischen Demokratie hat sich in den vergangenen 50 Jahren in hervorragender Weise bewährt. Es wurde seinerzeit mit Bedacht im Grundgesetz verankert, nachdem in der Zeit der Weimarer Republik die Entwicklung einer stabilen Demokratie auch durch die Möglichkeit plebiszitärer Entscheidungen, genutzt vor allem durch Nationalsozialisten und Kommunisten, verhindert worden war. Gegenüber den damals vorhandenen plebiszitären Entscheidungsmöglichkeiten stellt die repräsentative Demokratie einen wichtigen Fortschritt dar, der nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Grundsätzlich wird dem Willen des Volkes durch die bestehenden Beteiligungsrechte in ausreichendem Maße Rechnung getragen.
Vor diesem Hintergrund sprechen gewichtige Gründe gegen die Aufnahme von plebiszitären Elementen in das Grundgesetz: Sie verengen selbst schwierige Sachverhalte zumeist auf ein schlichtes Ja oder Nein und werden damit den Herausforderungen einer komplexen und international verflochtenen Gesellschaft von 80 Millionen Menschen kaum gerecht. Zudem eröffnen sie die Gefahr der Durchsetzung egoistischer Interessen gut organisierter Einzelner zu Lasten der Allgemeinwohlorientierung.
Allerdings geben die katastrophalen Fehlentscheidungen der derzeitigen Bundesregierung zu neuen Überlegungen Anlass. Im Hinblick auf falsche Entscheidungen gegen den erkennbaren Willen der ganz überwiegenden Mehrheit des Volkes erscheint es durchaus erwägenswert, über notwendige Korrekturen durch plebiszitäre Entscheidungen nachzudenken. Die Berechtigung dieses Anliegens wird bestätigt durch den Erfolg der Unterschriftenaktion zur doppelten Staatsangehörigkeit, der mit dazu beigetragen hat, dass eine völlig abwegige Vorlage der Bundesregierung zumindest abgemildert werden konnte.
Die Erklärung der Bundesjustizministerin dient möglicherweise nur dazu, von dem Scheitern ihrer übrigen Reformvorhaben abzulenken. Sollten die angekündigten Vorschläge konkrete Gestalt annehmen, werden sie diskussionswürdig sein, wenn sie die demokratischen Beteilungsrechte des Volkes stärken, ohne das bewährte System in seinem Kern anzutasten.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell