CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Die Regierung muss jetzt Wort halten: Beteiligung der Kommunen bei der Gesetzgebung verbessern
Berlin (ots)
Zur angekündigten Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur besseren Beteiligung der Länder und Kommunen bei Gesetzentwürfen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Unter dem Motto "Schlanker Staat" hat die CDU/CSU-geführte Bundesregierung viel getan, um unsere Verwaltung fit zu machen für das 21. Jahrhundert. Allein in den Bundesministerien wurden 300 Referate aufgelöst und 3400 Stellen eingespart. Von 600 Bundesbehörden im Jahr 1991 wurden bis 1998 150 aufgelöst oder mit anderen kostensparend zusammengelegt.
Die rot-grüne Regierung hat unser Programm übernommen und umgetauft. Nun heißt es "Moderner Staat". Nicht alles anders machen, aber vieles besser machen, hat Schröder als Kandidat versprochen. Das muss er jetzt beweisen.
Immer wieder legt die Regierung Gesetze vor, ohne sich um die Auswirkungen auf die Städte, Gemeinden und Landkreise zu scheren. Die eigenen Probleme auf dem Rücken der Kommunen lösen, ist das Motto. Bei der Unternehmensteuerreform, zum Beispiel, sollen den Kommunen 18 Prozent der Lasten aufgebürdet werden, obwohl sie nur 12 Prozent Anteil an den Steuereinnahmen haben. Mit solchen Gesetzen wird die Kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt. Die Kommunen werden immer mehr zu Vollzugsorganen staatlicher Gesetze. Demokratische Gestaltungsspielräume auf lokaler Ebene, wo viele Aufgaben am besten gestaltet werden können und wo die Menschen direkt von Politik betroffen sind, werden immer enger.
Das hat, zumindest theoretisch, auch die rot-grüne Bundesregierung begriffen. Sie hat sich in ihrer Fortsetzung unseres "Schlanken Staats" eine Selbstverpflichtung zur besseren Beteiligung der Länder und Kommunen bei der Gesetzgebung vorgenommen. Dazu muss die sogenannte Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) novelliert werden.
Dieses Projekt sollte im Frühjahr 2000 abgeschlossen sein. Nun ist der Sommer da und wir haben von einem Ergebnis nichts vernommen.
Deshalb ist es jetzt die Pflicht der CDU/CSU, daran zu erinnern und zu fordern, dass die Kommunen schon vor der Erstellung von Gesetzentwürfen pflichtgemäß beteiligt werden müssen. In die neue GGO muss hineingeschrieben werden, dass die kommunalen Spitzenverbände ihre Sicht der Dinge darstellen, bevor in den Ministerien ein neues Gesetz erarbeitet wird.
Die bisherige GGO enthält eine unverbindliche Soll-Vorschrift zur "möglichst frühzeitigen" Übermittlung von Gesetzentwürfen. Außerdem können andere oberste Bundesbehörden ein Veto gegen die Unterrichtung der kommunalen Spitzenverbände einlegen. Wir brauchen eine Verpflichtung zur Interessenabfrage bei den kommunalen Spitzenverbänden vor Beginn der Arbeit an einer neuen Rechtsvorschrift. Nur so kann die Kooperation zwischen den Ebenen unseres Staates funktionieren.
Entsprechendes gilt für Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union. Auch hier verlangt die GGO bisher nur, dass den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge für Rechtsakte der Europäischen Union, durch die unmittelbar Belange der Gemeinden und Gemeindeverbände berührt werden, zugeleitet werden. Auch hier brauchen wir eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen vor Erarbeitung von Referentenentwürfen.
Wir begrüßen die Zielrichtung der Verwaltungsreform. Nicht nur die Unternehmen, auch die öffentliche Verwaltung muss fit sein für das 21. Jahrhundert. Aber die Versprechen von Stärkung der Eigenverantwortung, des Subsidiaritätsprinzips und des Abbaus bundesrechtlicher Vorgaben dürfen nicht als heiße Propagandaluft verpuffen.
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