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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Die Regierung muss jetzt Wort halten: Beteiligung der Kommunen bei der Gesetzgebung verbessern

Berlin (ots)

Zur angekündigten Selbstverpflichtung der
Bundesregierung zur besseren Beteiligung der Länder und Kommunen bei
Gesetzentwürfen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Unter dem Motto "Schlanker Staat" hat die CDU/CSU-geführte
Bundesregierung viel getan, um unsere Verwaltung fit zu machen für
das 21. Jahrhundert. Allein in den Bundesministerien wurden 300
Referate aufgelöst und 3400 Stellen eingespart. Von 600
Bundesbehörden im Jahr 1991 wurden bis 1998 150 aufgelöst oder mit
anderen kostensparend zusammengelegt.
Die rot-grüne Regierung hat unser Programm übernommen und
umgetauft. Nun heißt es "Moderner Staat". Nicht alles anders machen,
aber vieles besser machen, hat Schröder als Kandidat versprochen. Das
muss er jetzt beweisen.
Immer wieder legt die Regierung Gesetze vor, ohne sich um die
Auswirkungen auf die Städte, Gemeinden und Landkreise zu scheren. Die
eigenen Probleme auf dem Rücken der Kommunen lösen, ist das Motto.
Bei der Unternehmensteuerreform, zum Beispiel, sollen den Kommunen 18
Prozent der Lasten aufgebürdet werden, obwohl sie nur 12 Prozent
Anteil an den Steuereinnahmen haben. Mit solchen Gesetzen wird die
Kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt. Die Kommunen werden immer mehr
zu Vollzugsorganen staatlicher Gesetze. Demokratische
Gestaltungsspielräume auf lokaler Ebene, wo viele Aufgaben am besten
gestaltet werden können und wo die Menschen direkt von Politik
betroffen sind, werden immer enger.
Das hat, zumindest theoretisch, auch die rot-grüne Bundesregierung
begriffen. Sie hat sich in ihrer Fortsetzung unseres "Schlanken
Staats" eine Selbstverpflichtung zur besseren Beteiligung der Länder
und Kommunen bei der Gesetzgebung vorgenommen. Dazu muss die
sogenannte Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
novelliert werden.
Dieses Projekt sollte im Frühjahr 2000 abgeschlossen sein. Nun ist
der Sommer da und wir haben von einem Ergebnis nichts vernommen.
Deshalb ist es jetzt die Pflicht der CDU/CSU, daran zu erinnern
und zu fordern, dass die Kommunen schon vor der Erstellung von
Gesetzentwürfen pflichtgemäß beteiligt werden müssen. In die neue GGO
muss hineingeschrieben werden, dass die kommunalen Spitzenverbände
ihre Sicht der Dinge darstellen, bevor in den Ministerien ein neues
Gesetz erarbeitet wird.
Die bisherige GGO enthält eine unverbindliche Soll-Vorschrift zur
"möglichst frühzeitigen" Übermittlung von Gesetzentwürfen. Außerdem
können andere oberste Bundesbehörden ein Veto gegen die Unterrichtung
der kommunalen Spitzenverbände einlegen. Wir brauchen eine
Verpflichtung zur Interessenabfrage bei den kommunalen
Spitzenverbänden vor Beginn der Arbeit an einer neuen
Rechtsvorschrift. Nur so kann die Kooperation zwischen den Ebenen
unseres Staates funktionieren.
Entsprechendes gilt für Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union.
Auch hier verlangt die GGO bisher nur, dass den kommunalen
Spitzenverbänden Vorschläge für Rechtsakte der Europäischen Union,
durch die unmittelbar Belange der Gemeinden und Gemeindeverbände
berührt werden, zugeleitet werden. Auch hier brauchen wir eine
verpflichtende Beteiligung der Kommunen vor Erarbeitung von
Referentenentwürfen.
Wir begrüßen die Zielrichtung der Verwaltungsreform. Nicht nur die
Unternehmen, auch die öffentliche Verwaltung muss fit sein für das
21. Jahrhundert. Aber die Versprechen von Stärkung der
Eigenverantwortung, des Subsidiaritätsprinzips und des Abbaus
bundesrechtlicher Vorgaben dürfen nicht als heiße Propagandaluft
verpuffen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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