CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bundesregierung verschläft die bedrohliche Entwicklung der Kriminalität im Internet
Berlin (ots)
Zur Bekämpfung der High-Tech-Kriminalität erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die weltweiten Angriffe der jüngsten Verhangenheit auf Computersysteme und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Schäden in Milliardenhöhe haben in deutlicher Weise gezeigt, dass das weltweite Datennetz, dem immer größere Bedeutung zuwächst, in hohem Maße anfällig ist. Nach Einschätzung von Computer-Experten muss nach dem Virus "I love you" mit weiteren, möglicherweise auch größeren Angriffen über das Internet gerechnet werden. Dem Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz vor Computerattacken größeren Ausmaßes muss daher stärker als bislang Rechnung getragen werden.
Die Bundesregierung ist offenbar der Auffassung, dass allein auf internationaler Ebene ein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Wir meinen, dass - ungeachtet der Bedeutung einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit - bereits jetzt konkrete Schritte auf nationaler Ebene nicht nur möglich, sondern im Hinblick auf das enorme Bedrohungspotenzial auch dringend geboten sind. Angesichts der bedrohlichen Entwicklungen im Bereich der Internetkriminalität - verbunden mit einem rasanten Fortschritt der technischen Möglichkeiten - gilt es, auch im Bereich der nationalen Gesetzgebung tätig zu werden, noch bevor in einem erfahrungsgemäß langwierigen Prozess auf internationaler Ebene Absichtserklärungen und Empfehlungen erarbeitet werden, die möglicherweise nur Mindeststandards enthalten.
Zwar werden Computerstraftaten grundsätzlich bereits durch die geltenden Vorschriften - eingeführt durch das Wirtschaftskriminalitätsgesetz aus dem Jahre 1986 - erfasst. Jedoch bestehen sowohl im materiellen Strafrecht als auch im Strafprozessrecht Schutzlücken, die eine effektive Verfolgung und Ahndung von Computerstraftaten erschweren. Die geltenden Strafdrohungen erscheinen angesichts möglicher Schäden in bis zu dreistelliger Milliardenhöhe als teilweise unzureichend. Einzelne Angriffsformen, etwa solche, die vorsätzlich zu einer völligen Überlastung fremder Systeme führen, erfüllen nach geltendem Recht nur unter allzu engen Voraussetzungen den Tatbestand eines Strafgesetzes. Hinzu treten erhebliche Schwierigkeiten im Rahmen der einschlägigen Ermittlungsverfahren, weil die Strafprozessordnung nicht in dem gebotenem Maße an die neuen Techniken und den damit verbundenen Herausforderungen angepasst worden ist. Auch werden Daten, die zur Ermittlung der Tat und zur Identifizierung der Täter unerlässlich sind, oftmals gelöscht, bevor ein Zugriff der Ermittlungsbehörden erfolgen konnte.
Wer jetzt die bedrohlichen Entwicklungen verschläft und allein auf Ergebnisse internationaler Konferenzen harrt, handelt in grobem Maße fahrlässig. Die Bundesjustizministerin wäre gut beraten, wenn sie ihren unglücklichen Aktionismus im Rahmen bereits gescheiterter Reformvorhaben beenden und ihr Augenmerk auf solche rechtspolitischen Themen richten würde, bei denen ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mit den Händen zu greifen ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Bereich der Internetkriminalität auf schnelle und wirksame Verbesserungen drängen.
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