CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kronzeugenregelung endlich erneuern
Berlin (ots)
Zur Bundesratsinitiative Bayerns einer Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei schweren Straftaten erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die auch seitens der Justizministerkonferenz geforderte Neuauflage der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung ist lange überfällig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte deswegen bereits im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, war damit jedoch an dem rein ideologisch begründeten, sachlich aber nicht nachvollziehbaren Widerstand der Koalitionsmehrheit gescheitert. Wir treten weiterhin mit Nachdruck für die Kronzeugenregelung ein, weil sie vor allem für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität unerlässlich ist. Die bewusste Untätigkeit der Bundesregierung gefährdet die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Organisierte Kriminalität zeichnet sich durch einen außerordentlich hohen Grad an Abschottung und durch hierarchisch angelegte Organisationsstrukturen aus. Deshalb ist eine wirksame Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ohne Gewinnung von Kronzeugen oftmals nicht möglich. Je höher ein Beschuldigter in dem Gefüge eines kriminellen Netzwerkes steht, desto schwieriger ist es, an unbeteiligte Belastungszeugen heranzukommen. Auch weil sich die führenden Hintermänner selten unmittelbar "die Hände schmutzig" machen, sind die Strafverfolgungsbehörden zuweilen auf Aussagen von Mitgliedern der Organisation angewiesen, die aber die damit verbundenen erheblichen Risiken in aller Regel nur dann auf sich nehmen, wenn sie sich davon auch Vorteile im Rahmen des gegen sie einzuleitenden Strafverfahrens versprechen dürfen.
Natürlich muss die gebotene Neuauflage der Kronzeugenregelung den rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung tragen. Es ist daher zu begrüßen, dass auch die bayerische Bundesratsinitiative vorsorglich die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Ermittlungen für solche Fälle vorsieht, in denen Kronzeugen falsche Angaben gemacht haben. Wenn sich herausstellt, dass ein Kronzeuge die Justiz "hereingelegt" hat, müssen die gewährten Strafmilderungsvorteile wieder beseitigt werden können. An der Kronzeugenregelung als solcher führt jedoch kein vernünftiger Weg vorbei.
Es bleibt zu hoffen, dass die derzeitige Bundesregierung endlich zur Einsicht gelangt und nach einem verlorenen Jahr die überfällige Wiedereinführung der Kronzeugenregelung mitträgt. Die Verfolgung der Organisierten Kriminalität stellt ein außerordentlich wichtiges Anliegen der Allgemeinheit dar. Mit Sorge müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesregierung andere Prioritäten setzt, obgleich der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998 vollmundig angekündigt hatte, "die Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen entschlossen bekämpfen" zu wollen.
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