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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kronzeugenregelung endlich erneuern

Berlin (ots)

Zur Bundesratsinitiative Bayerns einer
Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei schweren Straftaten
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Norbert Geis MdB:
Die auch seitens der Justizministerkonferenz geforderte Neuauflage
der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung ist lange überfällig. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte deswegen bereits im vergangenen Jahr
einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, war damit jedoch an
dem rein ideologisch begründeten, sachlich aber nicht
nachvollziehbaren Widerstand der Koalitionsmehrheit gescheitert. Wir
treten weiterhin mit Nachdruck für die Kronzeugenregelung ein, weil
sie vor allem für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
unerlässlich ist. Die bewusste Untätigkeit der Bundesregierung
gefährdet die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Organisierte Kriminalität zeichnet sich durch einen
außerordentlich hohen Grad an Abschottung und durch hierarchisch
angelegte Organisationsstrukturen aus. Deshalb ist eine wirksame
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ohne Gewinnung von
Kronzeugen oftmals nicht möglich. Je höher ein Beschuldigter in dem
Gefüge eines kriminellen Netzwerkes steht, desto schwieriger ist es,
an unbeteiligte Belastungszeugen heranzukommen. Auch weil sich die
führenden Hintermänner selten unmittelbar "die Hände schmutzig"
machen, sind die Strafverfolgungsbehörden zuweilen auf Aussagen von
Mitgliedern der Organisation angewiesen, die aber die damit
verbundenen erheblichen Risiken in aller Regel nur dann auf sich
nehmen, wenn sie sich davon auch Vorteile im Rahmen des gegen sie
einzuleitenden Strafverfahrens versprechen dürfen.
Natürlich muss die gebotene Neuauflage der Kronzeugenregelung den
rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung tragen. Es ist daher zu begrüßen,
dass auch die bayerische Bundesratsinitiative vorsorglich die
Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Ermittlungen für solche Fälle
vorsieht, in denen Kronzeugen falsche Angaben gemacht haben. Wenn
sich herausstellt, dass ein Kronzeuge die Justiz "hereingelegt" hat,
müssen die gewährten Strafmilderungsvorteile wieder beseitigt werden
können. An der Kronzeugenregelung als solcher führt jedoch kein
vernünftiger Weg vorbei.
Es bleibt zu hoffen, dass die derzeitige Bundesregierung endlich
zur Einsicht gelangt und nach einem verlorenen Jahr die überfällige
Wiedereinführung der Kronzeugenregelung mitträgt. Die Verfolgung der
Organisierten Kriminalität stellt ein außerordentlich wichtiges
Anliegen der Allgemeinheit dar. Mit Sorge müssen wir zur Kenntnis
nehmen, dass die Bundesregierung andere Prioritäten setzt, obgleich
der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998
vollmundig angekündigt hatte, "die Kriminalität in all ihren
Erscheinungsformen entschlossen bekämpfen" zu wollen.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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