CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Ja zu Nichtdiskriminierung und Toleranz, Nein zur Homosexuellen-Ehe
Berlin (ots)
Zu den Plänen der rot-grünen Koalition und der Bundesjustizministerin zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die Pläne der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe entschieden ab.
Sollte die Bundesregierung trotz der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken an ihrem Vorhaben festhalten, dürfte ein Verfassungskonflikt unvermeidbar sein.
Die Bundesjustizministerin bestreitet zwar in der breiten Öffentlichkeit verbal die Gleichstellung mit der Ehe. Tatsächlich werden aber fast alle die Ehe regelnden rechtlichen Bestimmungen für die sogenannte "Eingetragene Lebenspartnerschaft" wortgleich übernommen. Der Begriff "Homosexuellen-Ehe" bleibt unwidersprochen.
Den Homosexuellenverbänden hat Schröder schon vor der Wahl "die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Ehe" versprochen.
Dieses Versprechen soll nun eingelöst werden. Gleichzeitig wird von der von ihm geführten Bundesregierung zur Beruhigung der Bevölkerung verkündet, dass eine Gleichstellung mit der Ehe nicht beabsichtigt sei.
Solche Doppelzüngigkeit werden CDU und CSU in der politischen und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung nicht durchgehen lassen.
Auch die behaupteten Probleme gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Alltag können die Einführung eines die Ehe imitierenden neuen Rechtsinstituts nicht rechtfertigen. Die meisten Alltagsprobleme gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sind schon nach geltendem Recht ohne weiteres lösbar durch vertragliche Vereinbarungen, testamentarische Verfügungen oder Vollmachterteilung.
Der Staat respektiert die Privatsphäre seiner Bürger und beschränkt sich heute auf den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und den Jugendschutz.Es ist nicht Sache der Politik, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Die CDU respektiert darum die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen als der Ehe einen partnerschaftlichen Lebensentwurf zu verwirklichen suchen.
Zugleich aber gilt es auch, die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung gegen modische Infragestellungen und Aufweichungen zu schützen und dauerhaft zu bewahren.
Der Forderung nach Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe liegt ein fundamentaler Irrtum zugrunde. Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes gebietet nur, dasjenige auch gleich zu behandeln, was wesentlich gleich ist.
Die auf Familiengründung angelegte Ehe unterscheidet sich von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften grundlegend. Ehe und Familie sind die Keimzelle der staatlichen Gemeinschaft. Die auf Dauer angelegte Ehe ist die beste Grundlage dafür, dass Frau und Mann als Mutter und Vater für ihre Kinder Verantwortung übernehmen. Darum stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Als wertentscheidende Grundsatznorm verpflichtet Artikel 6 des Grundgesetzes den Staat, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu fördern.
Wenn der Staat um seiner eigenen Selbsterhaltung willen Ehe und Familie fördert, so verlangt die Gleichbehandlung nicht, diese Förderung auf solche Formen des Zusammenlebens auszudehnen, die für die Gemeinschaft die Aufgabe der Kindererziehung typischerweise nicht übernehmen.
Indem die Pläne von Rot/Grün die homosexuellen Lebensgemeinschaften in fast allen Aspekten mit den Regelungen für die Ehe gleichstellen, entwerten sie die besondere Stellung der Ehe und diskriminieren zugleich die heterosexuellen nichtehelichen Lebensgemeinschaften gegenüber den homosexuellen Lebensgemeinschaften.
Wenn der Gesetzgeber für einen Teil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften die Möglichkeit einer "Ehe light" eröffnet, werden bald auch die anderen diese Form wählen wollen. Damit würde das verfassungsrechtlich garantierte Institut der Ehe noch weiter geschwächt.
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