CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verfehlte Justizreform freundlicher verpackt - keine wesentlichen Änderungen
Berlin (ots)
Zu dem vom Bundesjustizministerium übernommenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für eine sogenannte Justizreform erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Was nach massivem Protest und vernichtender Kritik aus Anwalt- und Richterschaft sowie aus den meisten Bundesländern von der glücklosen Justizministerin zurückgezogen und nun als Koalitionsentwurf für eine sogenannte Justizreform wieder auftaucht, ist alles andere als ein Durchbruch. Im Gegenteil, es ist eine Verschlimmbesserung.
Schon das Verfahren vor dem erstinstanzlichen Richter wird komplizierter: Für die nichtberufungsfähigen Sachen ist ein völlig neues sogenanntes Rügeverfahren vorgesehen. Die Rüge kann nur auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt werden. Es bedarf einer Rügeschrift. Es laufen neue Fristen, in der Summe sechs Wochen. Der Gegner muss Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Am Ende vom Lied muss derselbe Richter, der das Urteil verkündet hat, befinden, ob er den Anspruch auf das rechtliche Gehör verletzt hat. Übt er Selbstkritik und bejaht dies, geht der Prozess dort weiter, wo er geendet hat, nämlich vor Schluss der mündlichen Verhandlung.
Allein dies ist eine neue Spielwiese, die zu nutzen jeder Anwalt schon zur Vermeidung von Haftungsansprüchen geradezu verpflichtet ist. Es handelt sich um das Gegenteil von Effizienz.
Einige haben nach kursorischer Durchsicht gejubelt, die Annahmeberufung sei weg. Beim näheren Hinsehen zeigt sich jedoch, dass lediglich das Etikett geändert wurde. Das Berufungsgericht kann mit denselben Gründen, nämlich mangels Erfolgsaussicht und mangels grundsätzlicher Bedeutung, das Verfahren beenden. Die Prozessparteien interessiert es herzlich wenig, ob die Berufung mangels Erfolgsaussicht oder grundsätzlicher Bedeutung nicht angenommen oder zurückgewiesen wird. Demgegenüber fällt die marginale Erweiterung des Prüfungsumfangs in der Berufung kaum ins Gewicht.
Dafür wird auch das Berufungsverfahren komplizierter, denn vor der Zurückweisung muss das Gericht den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Es werden also wieder Schriftsätze gewechselt. Die Durchführung einer Verhandlung wäre da wahrlich effizienter.
Strukturell bleibt es auch dabei, daß über das Verfahrensrecht der Umbau der Gerichtsorganisation erzwungen werden soll. Die Berufung beim meist fernen OLG und der sich anschließende Rückzug der Justiz aus der Fläche, wenn die ausgetrockneten Landgerichte und die Amtsgerichte vereinigt werden, führen zu einer bürgerfernen und bürokratischen Justiz, dem Gegenteil des angeblichen Reformziels.
Aber mit der Effizienz hat die Justizministerin es ohnehin nicht. Da wird zunächst der Referentenentwurf aller Orten gefeiert, um ihn schließlich doch erschrocken zurückzuziehen. Anschließend werden um der reinen Publicity willen die Bundestagsfraktionen der rotgrünen Koalition vor einen neuen Entwurf gespannt. Und drei Tage vor der geplanten ersten Lesung dieses Entwurfs liest man in den Gazetten, dass die Frau Justizministerein im August einen weiteren Entwurf aus dem Hause BMJ vorstellen will. Kuddelmuddel nennt man so etwas.
Nach der Notwendigkeit einer Reform fragt man offenbar nicht mehr. Die Degeneration zum Selbstzweck ist vollkommen.
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