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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Weiß: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe besser verknüpfen

Berlin (ots)

Zu dem heute von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von
Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe erklärt der
Berichterstatter für Sozialhilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter
Weiß MdB:
Durch die Einfügung von Experimentierklauseln in das SGB III und
in das Bundessozialhilfegesetz soll in einzelnen Modellvorhaben
erprobt werden, die Hilfeangebote für arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger und für Arbeitslosenhilfeempfänger aus einer
Hand durch das Sozialamt oder durch das Arbeitsamt anbieten zu
lassen. Die gute Absicht bleibt aber halbherzig, wenn durch die
Experimentierklauseln nicht auch inhaltlich das Recht der Sozialhilfe
und das Recht der Arbeitslosenhilfe zumindest in Teilbereichen
angeglichen werden können. Die Modellvorhaben machen dann Sinn, wenn
sowohl für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger als auch für Bezieher
von Arbeitslosenhilfe die gleichen Anreizsysteme zur Aufnahme einer
neuen Tätigkeit und die gleichen Sanktionsmechanismen bei
Verweigerung einer zumutbaren Tätigkeit angewandt werden können. Ein
Drittel aller Arbeitslosenhilfebezieher (aus Steuergeldern
finanziert) muss ergänzend noch Sozialhilfe beziehen (ebenfalls aus
Steuermitteln finanziert). Das ist ein Unsinn. Im Rahmen der
Modellversuche sollten diese Doppelzuständigkeiten und
Doppelfinanzierungen von vorneherein aufgehoben werden. Wenn der
Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zumindest um diese
zusätzlichen Bestimmungen ergänzt wird, macht er auch Sinn, weil dann
in den Modellversuchen tatsächlich neue Erkenntnisse gewonnen werden
können. Zielsetzung muss sein, den besten Weg zu finden, wie
arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosenhilfe
wieder in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden
können.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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