CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Weiß: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe besser verknüpfen
Berlin (ots)
Zu dem heute von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe erklärt der Berichterstatter für Sozialhilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß MdB:
Durch die Einfügung von Experimentierklauseln in das SGB III und in das Bundessozialhilfegesetz soll in einzelnen Modellvorhaben erprobt werden, die Hilfeangebote für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und für Arbeitslosenhilfeempfänger aus einer Hand durch das Sozialamt oder durch das Arbeitsamt anbieten zu lassen. Die gute Absicht bleibt aber halbherzig, wenn durch die Experimentierklauseln nicht auch inhaltlich das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Arbeitslosenhilfe zumindest in Teilbereichen angeglichen werden können. Die Modellvorhaben machen dann Sinn, wenn sowohl für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger als auch für Bezieher von Arbeitslosenhilfe die gleichen Anreizsysteme zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit und die gleichen Sanktionsmechanismen bei Verweigerung einer zumutbaren Tätigkeit angewandt werden können. Ein Drittel aller Arbeitslosenhilfebezieher (aus Steuergeldern finanziert) muss ergänzend noch Sozialhilfe beziehen (ebenfalls aus Steuermitteln finanziert). Das ist ein Unsinn. Im Rahmen der Modellversuche sollten diese Doppelzuständigkeiten und Doppelfinanzierungen von vorneherein aufgehoben werden. Wenn der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zumindest um diese zusätzlichen Bestimmungen ergänzt wird, macht er auch Sinn, weil dann in den Modellversuchen tatsächlich neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Zielsetzung muss sein, den besten Weg zu finden, wie arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosenhilfe wieder in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden können.
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