CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Altenpflegegesetz immer noch unzureichend
Berlin (ots)
Zum heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz über die Berufe in der Altenpflege erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Gesetzentwurf zur Ausbildung in der Altenpflege entspricht trotz Nachbesserungen nicht dem Qualitätsstandard, den der Bildungsstandort Deutschland erfordert, sondern ist ein qualitativer Rückschritt.
Eine bundesrechtliche Regelung als solche bringt noch keine Qualitätsverbesserung, es kommt auf den Inhalt an. Trotz einer Reihe von Änderungen, die aufgrund des niederschmetternden Urteils der Sachverständígen erfolgt sind, sieht der "Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege" den Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung als gescheitert an.
Der Gesetzentwurf regelt den Beruf weit unterhalb der in den Ländern erreichten Standards der Altenpflegeausbildung. Die Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflege sollen gleich oder ähnlich ausgestaltet werden wie die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung. Damit wird die Altenpflege im Konkurrenzkampf gegenüber der Krankenpflege nur "zweiter Sieger" bleiben. Mehr Schüler sind daher nicht zu erwarten. Das Gegenteil wäre aber notwendig, da bereits heute Fachkräfte knapp sind.
Statt ein höheres fachliches Qualifikationsniveau zu erreichen, wird die theoretische Ausbildung erheblich gekürzt. Das Berufsbild erfährt eine Schwerpunktverlagerung hin zur geriatrischen Krankenpflege. Dies entspricht nicht den fachlichen Erfordernissen. Zudem soll die praktische Ausbildung in den Einrichtungen überwiegen, die theoretische und praktische Ausbildung in der Schule weniger werden. Begründung ist die Ausbildungsvergütung. Die Praxis hat jedoch nicht die Ressourcen, um diesen Verlust an Ausbildungsqualität ausgleichen zu können, denn es fehlen in der Regel die qualifizierten Ausbilder.
Die Ansiedelung der Ausbildung an Fachschulen ermöglicht derzeit den direkten Zugang zur Fachhochschule. Diese Durchlässigkeit wird zerstört. Der Beruf Altenpflege mündet damit in der Sackgasse.
Die Ausbildung ist als berufliche Erstausbildung konzipiert. Das niedrige Eintrittsalter von 16 oder 17 Jahren ist höchst problematisch angesichts der im Beruf der Altenpflege zwangsläufig auftretenden physischen und psychischen Belastungen bei der Betreuung alter Menschen.
Die Finanzierung steht nach wie vor auf schwachen Beinen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Umlagefinanzierung sind nicht ausgeräumt. Viele Einrichtungen werden voraussichtlich nicht willens und in der Lage sein, auch Ausbildungsabschnitte außerhalb ihres Hauses zu finanzieren.
Was die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betrifft, bestehen die von Bayern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nach wie vor.
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