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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Altenpflegegesetz immer noch unzureichend

Berlin (ots)

Zum heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz über
die Berufe in der Altenpflege erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Gesetzentwurf zur Ausbildung in der Altenpflege entspricht
trotz Nachbesserungen nicht dem Qualitätsstandard, den der
Bildungsstandort Deutschland erfordert, sondern ist ein qualitativer
Rückschritt.
Eine bundesrechtliche Regelung als solche bringt noch keine
Qualitätsverbesserung, es kommt auf den Inhalt an. Trotz einer Reihe
von Änderungen, die aufgrund des niederschmetternden Urteils der
Sachverständígen erfolgt sind, sieht der "Arbeitskreis
Ausbildungsstätten für Altenpflege" den Gesetzentwurf in seiner
Zielsetzung als gescheitert an.
Der Gesetzentwurf regelt den Beruf weit unterhalb der in den
Ländern erreichten Standards der Altenpflegeausbildung. Die
Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflege sollen gleich oder ähnlich
ausgestaltet werden wie die Zugangsvoraussetzungen zur
Krankenpflegeausbildung. Damit wird die Altenpflege im
Konkurrenzkampf gegenüber der Krankenpflege nur "zweiter Sieger"
bleiben. Mehr Schüler sind daher nicht zu erwarten. Das Gegenteil
wäre aber notwendig, da bereits heute Fachkräfte knapp sind.
Statt ein höheres fachliches Qualifikationsniveau zu erreichen,
wird die theoretische Ausbildung erheblich gekürzt. Das Berufsbild
erfährt eine Schwerpunktverlagerung hin zur geriatrischen
Krankenpflege. Dies entspricht nicht den fachlichen Erfordernissen.
Zudem soll die praktische Ausbildung in den Einrichtungen überwiegen,
die theoretische und praktische Ausbildung in der Schule weniger
werden. Begründung ist die Ausbildungsvergütung. Die Praxis hat
jedoch nicht die Ressourcen, um diesen Verlust an Ausbildungsqualität
ausgleichen zu können, denn es fehlen in der Regel die qualifizierten
Ausbilder.
Die Ansiedelung der Ausbildung an Fachschulen ermöglicht derzeit
den direkten Zugang zur Fachhochschule. Diese Durchlässigkeit wird
zerstört. Der Beruf  Altenpflege mündet damit in der Sackgasse.
Die Ausbildung ist als berufliche Erstausbildung konzipiert. Das
niedrige Eintrittsalter von 16 oder 17 Jahren ist höchst
problematisch angesichts der im Beruf der Altenpflege zwangsläufig
auftretenden physischen und psychischen Belastungen bei der Betreuung
alter Menschen.
Die Finanzierung steht nach wie vor auf schwachen Beinen. Die
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Umlagefinanzierung sind
nicht ausgeräumt. Viele Einrichtungen werden voraussichtlich nicht
willens und in der Lage sein, auch Ausbildungsabschnitte außerhalb
ihres Hauses zu finanzieren.
Was die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betrifft, bestehen die
von Bayern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nach wie vor.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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