CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer
Königshofen: Anschlag des Ministers auf den Luftverkehrsmarkt
Berlin (ots)
Zum Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB und der Berichterstatter für den Luftverkehr, Norbert Königshofen MdB:
Der Entwurf des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, für eine 5. Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung stößt auf den erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Einerseits führt die Verordnung zu finanziellen Mehrbelastungen für Fluggäste und Luftfahrtunternehmen, andererseits gefährdet sie den Bestand einer flächendeckenden Flughafeninfrastruktur in Deutschland. Folgende Punkte sind besonders zu kritisieren:
Die Verordnung würde höhere Luftsicherheitsgebühren nach sich ziehen; diese würden sich aber je nach Größe und Leistungsfähigkeit eines Flughafens unterschiedlich auswirken. Während Großflughäfen aufgrund ihres hohen Flugastaufkommens und der hohen Auslastung wohl mit einer Erhöhung von 1 DM bis 2 DM auskämen, könnten die Gebühren an klein- und mittelgroßen Flughäfen um bis zu 5 DM steigen. Die Folge wäre eine von Klimmt zu verantwortende Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Großflughäfen: Flugveranstalter würden Kapazitäten von kleinen und mittleren Flughäfen abziehen und wegen des Kostenvorteils auf Großflughäfen wie Frankfurt oder Düsseldorf verlagern. Mit diesem Entwurf gefährdet Klimmt nicht nur Arbeitsplätze in ohnehin strukturschwachen Regionen, er beschneidet damit auch die Bürger in ihrer Mobilität.
Minister Klimmt nimmt die Überwälzung der höheren Luftsicherheitsgebühren als selbstverständlich an und übersieht dabei Probleme bei Ferienflugreisen: Der Flug ist hier nur Teil eines Pakets, für den kein Extrapreis vermerkt ist. Raum für die erhöhten Luftsicherheitsgebühren besteht hier nicht. Die Reiseveranstalter weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Zudem ist die Überwälzung in der Praxis nicht praktikabel, da Reisekataloge im Voraus gedruckt werden und eine nachträgliche Übernahme nicht möglich ist.
Juristische Bedenken bestehen auch dagegen die Kosten des Flughafeneinsatzes des Bundesgrenzschutzes auf Unternehmen und Kunden abzuwälzen. Bundesgrenzschutz- und Ländervollzugsbeamte erfüllen mit Schutzbestreifung oder Bewachung gefährdeter Flugzeuge größtenteils Aufgaben, die der Allgemeinheit zugute kommen und die durch allgemeine Steuern abgedeckt sind. Schließlich wird bei einem Fußball-Länderspiel auch nicht der Veranstalter , der Deutsche Fußball Bund, für den notwendigen Einsatz von Polizeikräften zur Kasse gebeten. Minister Klimmt verletzt mit seinem Entwurf das in einem Rechtsstaat selbstverständliche Prinzip der Gleichbehandlung.
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