CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Nein zur gleichgeschlechtlichen Ehe
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf für homosexuelle Lebensgemeinschaften erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Bundesregierung verabschiedet sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften von unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Denn gleichgeschlechtliche Paare sind keine Ehen im Sinne des Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Das Grundgesetz schützt mit der Ehe keine beliebige Zweisamkeit. Vielmehr werden mit Ehe und Familie bewusst Gemeinschaften geschützt, die das Fortbestehen der Gesellschaft sichern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung mit der Feststellung bestätigt, dass die Ehe ohne Wenn und Aber als Gemeinschaft von Mann und Frau zu verstehen ist.
Diese juristische Ansicht teile ich als Familienpolitikerin voll und ganz. Die Ehe ist auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen das Leitbild des Zusammenlebens und die Keimzelle der Familie.
Eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensformen mit der Ehe widerspricht der Leitbildfunktion von Ehe und Familie. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften können sich in den meisten Fällen heute bereits durch privatrechtliche Regelungen absichern. Soweit darüber hinaus Diskriminierungen bestehen, könnte der Gesetzgeber tätig werden. Aber ein eheähnliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ist dafür nicht erforderlich. Eine Trauung vor dem Standesbeamten, ein gemeinsamer Name, beitragsfreie Familienmitversicherung in der Krankenkasse, Familienzuschläge bei der Beamtenbesoldung usw. lehne ich ab.
Damit würden die Grundpositionen, die das Grundgesetz formuliert und die die Werteordnung unserer Gesellschaft prägen, aufgegeben.
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