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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bundesregierung verharmlost die besorgniserregende Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität

Berlin (ots)

Zur Haltung der Bundesregierung gegenüber der ansteigenden Kinder-
und Jugendkriminalität erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität muss
jedem vernünftigen Betrachter große Sorgen bereiten. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt,
um den vielfältigen Ursachen und Erscheinungsformen dieses
Kriminalitätsbereiches durch ein wirksames und umfangreiches
Maßnahmenbündel zu begegnen. Wie anlässlich der ersten Lesung dieses
Gesetzentwurfes erneut deutlich wurde, verharmlost die
Bundesregierung das Problem, indem sie durch eine oberflächliche
Betrachtung der Kriminalstatistik für das Jahr 1999 Grund für eine
Entwarnung wähnt.
Gerade in den letzten Jahren sind die Kinderdelinquenz und die
Jugendkriminalität indes stark angewachsen, gegenüber 1993 um mehr
als 66 (!) Prozent. Die Zahlen für 1999 stagnieren auf hohem Niveau.
Allerdings ist gegenüber 1998 die Anzahl der tatverdächtigen Kinder
(Personen unter 14 Jahren) um 1,4 Prozent und diejenige der
tatverdächtigen Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) um 1,9 Prozent
gesunken. Bei näherer Betrachtung der Kriminalstatistik für das Jahr
1999 besteht jedoch nicht der geringste Anlass zur Entwarnung. Denn
gemessen an dem allgemeinen Rückgang der Kriminalität von 2,4 Prozent
ist der Anteil von Kindern und Jugendlichen an allen Tatverdächtigen
angestiegen, und zwar um jeweils 0,1 Prozent. Für die Altersgruppe
der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) ist sogar ein Anstieg der
festgestellten Tatverdächtigen von 1,3 Prozent gegenüber 1998 zu
beklagen. Über 30 Prozent aller Tatverdächtigen sind jünger als 21
Jahre!
Es ist dringend geboten, diesen Fehlentwicklungen
entgegenzutreten. Die wichtigsten Beiträge dazu leistet eine auf
Wertevermittlung ausgerichtete Erziehung in Familie, Schule und
Freizeiteinrichtungen. Erforderlich ist jedoch auch ein
unmissverständliches politisches Signal, das die derzeit amtierende
Bundesregierung vermissen lässt. Untätigkeit aber schafft vielfach
den Nährboden für eine mögliche kriminelle Entwicklung.
Wenn schon Kinder Straftaten begehen, ist dies stets auch ein
Spiegel ihrer Erziehung, ein Indiz für versäumte Erziehungspflichten.
Hier muss früh- und rechzeitig interveniert werden, um nachhaltige
Schäden für die Entwicklung und das Wohl des Kindes zu verhindern.
Dort, wo Familie und schulische Erziehung zu kurz greifen oder gar
versagen, ist staatliche Intervention geboten. Deshalb müssen die
Möglichkeiten der Gerichte zum Einschreiten bei Gefährdung des
Kindeswohls auch gegenüber den Eltern verbessert werden.
Im Bereich der Jugendkriminalität besteht ein Bedarf an
zusätzlichen angemessenen und sachgerechten Reaktionsmöglichkeiten
die zugleich die gebotene erzieherische Wirkung bei minderjährigen
Straftätern entfalten. Die Jugendgerichte müssen deshalb in stärkerem
Maße als bislang über Instrumente verfügen, die den Delinquenten
nachhaltig beeindrucken. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf sieht
unter anderem weitere Arrestformen, Meldeauflagen und nicht zuletzt
eine Beschleunigung der Jugendstrafverfahren vor.
Altersgruppe der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) in
stärkerem Maße als bislang das Erwachsenenstrafrecht Anwendung
findet. Mit Eintritt der Volljährigkeit übernimmt der Heranwachsende
grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines mündigen Staatsbürgers.
Dieser Grundsatz muss auch im Strafrecht stärkere Berücksichtigung
finden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der
Staat auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugenddelinquenz für ihre
Sicherheit sorgt. Sie wollen, dass endlich etwas geschieht. In erster
Linie aber dient ein entschlossenes Handeln - auch außerhalb des
Strafrechts - dem Interesse und der weiteren Entwicklung der
jugendlichen Täter.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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