CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Böhmer/Eichhorn/Reinhardt: Peking +5 auch in Deutschland umsetzen
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratung der Ergebnisse von Peking +5 im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Maria Böhmer MdB, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe FSFJ, Maria Eichhorn MdB, und die Berichterstatterin für Entwicklungspolitik, Erika Reinhardt MdB:
Peking +5 hat Fortschritte, aber auch Defizite aufgezeigt. Dies betrifft nicht nur die Staaten in der sogenannten "Dritten Welt", sondern auch die Industrienationen in Europa und Übersee.
Auch Deutschland kann auf einige Erfolge zurückblicken, muss aber gleichzeitig zukunftsorientiert neue Wege gehen, um noch vorhandene Mängel wirksam zu bekämpfen.
Zwei Forderungen von Peking +5 sind von grundlegender Bedeutung: Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting. Wenn es gelingt, diese geschlechterdifferenzierte Betrachtungsweise und damit letztlich frauenpolitische Anliegen als Querschnittsaufgabe in allen Feldern der Politik, Wirtschaft, Kultur, der Gesellschaft allgemein zu verankern, dann hat sich die klassische Frauenpolitik damit selbst überflüssig gemacht. Bis dahin ist es freilich noch ein weiter Weg.
Um die Erfolge oder auch Misserfolge dieses Weges besser als bisher dokumentieren zu können, sind in New York Indikatoren beschlossen worden, die eine Vergleichbarkeit der statistischen Daten ermöglichen. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, den Fortschritt der Gleichstellungspolitik zu messen.
Die Ansprüche auf Chancengleichheit von Frauen in Beruf und Bildung scheinen auf den ersten Blick nur für die Entwicklungsländer zu gelten, werden aber beim näheren Hinsehen auch für Deutschland relevant. Zwar machen Mädchen die besseren Schulabschlüsse als Jungen, auf dem Arbeitsmarkt aber sind sie zumeist in der schlechteren Position. Auch in Bildung und Forschung ist der Anteil von Frauen in den Führungspositionen erschreckend gering. Daran wird deutlich, dass es noch weiterer, großer Anstrengungen bedarf, um zu einer angemessenen Beteiligung von Frauen - und damit auch zu einer erweiterten Betrachtungsweise auf vielen Gebieten - zu kommen.
Dies ist auch wichtig, wenn wir an den Anteil von Frauen in den politischen Parteien und den Parlamenten denken. Hier erreichen wir noch nicht die ihrem Bevölkerungsanteil entsprechende Beteiligung. Das schlägt sich auch in der Meinungsbildung in diesem Land nieder. Ein großer Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Gewalt gegenüber Frauen in all ihren Ausformungen.
Insbesondere im Hinblick auf die geplante Osterweiterung der EU sind wirksame Maßnahmen gegen Frauenhandel, Zwangsprostitution und Pornographie zu entwickeln. Im Zuge der EU-Erweiterung muss aber vor allem darauf geachtet werden, dass der in Europa inzwischen selbstverständliche Konsens bezüglich der Stellung der Frau in der Gesellschaft nicht aufgeweicht wird. Die Vereinbarungen von Amsterdam müssen Grundlage für alle Beitrittskandidaten sein, die es zu respektieren und umzusetzen gilt. Für uns ist das genauso wichtig wie der Konsens mit der EU auf anderen Gebieten.
Aber auch die Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich wie im öffentlichen Raum muss weiter im Mittelpunkt staatlicher Aktivitäten stehen. Dazu gehören neben der energischen Verfolgung der Straftaten auch die präventiven Ansätze. Gewalt fängt in den Köpfen an. Horrorbilder in den Medien, eine menschenverachtende Sprache und Machtphantasien auf Kosten anderer können den Boden für alle Formen von Gewalt bereiten. Hier müssen wir Wege finden, dem ein positives Menschen- und Gesellschaftsbild entgegenzusetzen. Deutlich muss gesagt werden, dass wir Genitalverstümmelungen und sog. "Ehrenmorde" auch dann keineswegs dulden werden, wenn sie mit kulturellen Besonderheiten oder religiösen Vorschriften begründet werden. Last but not least gilt es, darauf zu achten, im Etat des Ministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Einsparungen nicht gerade dort vorzunehmen, wo sie der Unterstützung der Frauen und damit der Gleichberechtigung zugute gekommen wären. Die bisherigen Etatentwürfe lassen da manches befürchten.
Untersuchungen haben gezeigt, dass Gelder in der Entwicklungshilfe, die z.B. für die Schulbildung von Frauen ausgegeben werden, weitaus effektiver eingesetzt werden, als wenn sie dem gleichen Zweck für Männer zugute kämen. Frauen teilen ihre Kenntnisse mit ihren Familien, so dass von einer Maßnahme viele einen Gewinn haben.
Ebenso erhöht der Bildungsstand der Frauen deren Möglichkeiten, die gesundheitliche Situation für sich zu verbessern z. B. durch Geburtenkontrolle, wie auch für die ganze Familie.
Gelder zur Unterstützung von Frauenerwerbsarbeit ermöglichen die wirtschaftliche Unabhängigkeit und führen zu einem größeren Selbstbewusstsein der Frauen. Aus all diesen Beispielen wird deutlich, wie sehr Entwicklungshilfepolitik einen Beitrag zur weltweiten Gleichstellung von Frauen leisten kann. Dies kommt letztlich auch uns zugute. Daher dürfen die angestrebten Sparmaßnahmen nicht in diesem Bereich umgesetzt werden. Im Rahmen der Haushaltberatungen werden wir ein besonderes Augenmerk auf diesen Punkt legen.
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