CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk/Lammert: Mittelabbau bei Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" geht weiter
Berlin (ots)
Der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB, erklären:
Allen gegenteiligen Empfehlungen in- und ausländischer Experten zum Trotz setzt die Bundesregierung ihre massive Reduzierung der Förderung der Kulturarbeit nach Paragraph 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) fort. Die Bundesregierung nutzt die Fördermittel für die Pflege des Geschichts- und Kulturerbes nach Paragraph 96 BVFG offensichtlich als Steinbruch für den Kulturhaushalt. Dieser Eindruck drängt sich bei der Analyse des Entwurfes für den Bundeshaushalt des Jahres 2001 auf. Die drastisch zurück geführten Fördermittel kündigen damit die Umsetzung einer Neukonzeption des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien an, der die Kulturlandschaft in diesem Bereich nach seinen Vorstellungen umstrukturieren will.
Standen im Jahre 1998 für die Förderung und Pflege des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete rund 46 Millionen DM zur Verfügung, so sanken diese Fördermittel bis zum laufenden Jahr auf weniger als 40 Millionen DM ab. Der Mittelabbau wird sich weiter fortsetzen. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2001 sieht nur noch Bundesmittel in Höhe von 33,2 Millionen DM vor - fast 7 Millionen DM weniger als im laufenden Jahr. Damit würden die Fördermittel des Bundes in diesem Bereich innerhalb von nur drei Jahren um fast 30% abgebaut. Nach der mittelfristigen Finanzplanung des Jahres 2000 sollte der Abschmelzungsprozess am Ende des Planungszeitraumes im Jahre 2003 immerhin noch Mittel in Höhe von 35 Millionen DM zur Verfügung stellen.
Der Politik des Bundeskulturbeauftragten sind erste Einrichtungen der "Vertriebenenkulturarbeit" zum Opfer gefallen. So ist für die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und den Ostdeutschen Kulturrat ab dem 1. Juli 2000 ein Förderentzug verfügt worden. Nach den Vorstellungen des Bundeskulturbeauftragten werden in absehbarer Zeit auch andere Einrichtungen wie der Göttinger Arbeitskreis oder das Kulturwerk Schlesien vor dieser Situation stehen. Durch seine Schwerpunktverlagerung auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit höhlt der Bundeskulturbeauftragte den gesetzlichen Auftrag aus Paragraph 96 BVFG aus, der Bund und Länder verpflichtet, "das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten."
Bewährten Einrichtungen wird das Ende bereitet. Der Bundeskulturbeauftragte setzt sich hierbei rücksichtslos über die Einwände und Anliegen der Bundesländer hinweg, die ihn mehrfach aufgefordert haben, zu einem einvernehmlichen Konzept unter Mitwirkung der betroffenen Länder und Institutionen zu kommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen und Integration hat daher einstimmig - also auch mit den Stimmen sozialdemokratisch regierter Länder - das bisherige Vorgehen des Bundes kritisiert, das mit dem föderalen Prinzip in Deutschland nicht vereinbar sei. Die Länder bekennen sich zur Nutzung und Fortentwicklung der in Jahrzehnten gemeinsam geschaffenen Infrastruktur bei der Kulturarbeit nach Paragraph 96 BVFG. Der Bundeskulturbeauftragte sollte endlich den kooperativen Föderalismus ernst nehmen, wie ihn der gesetzliche Auftrag nahe legt, und nicht zu einseitigen Entscheidungen gegen den Willen der Sitzländer gelangen.
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