Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk/Lammert: Mittelabbau bei Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" geht weiter

Berlin (ots)

Der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Lammert MdB, erklären:
Allen gegenteiligen Empfehlungen in- und ausländischer Experten
zum Trotz setzt die Bundesregierung ihre massive Reduzierung der
Förderung der Kulturarbeit nach Paragraph 96 Bundesvertriebenengesetz
(BVFG) fort. Die Bundesregierung nutzt die Fördermittel für die
Pflege des Geschichts- und Kulturerbes nach Paragraph 96 BVFG
offensichtlich als Steinbruch für den Kulturhaushalt. Dieser Eindruck
drängt sich bei der Analyse des Entwurfes für den Bundeshaushalt des
Jahres 2001 auf. Die drastisch zurück geführten Fördermittel kündigen
damit die Umsetzung einer Neukonzeption des Beauftragten der
Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien an,
der die Kulturlandschaft in diesem Bereich nach seinen Vorstellungen
umstrukturieren will.
Standen im Jahre 1998 für die Förderung und Pflege des Kulturgutes
der Vertreibungsgebiete rund 46 Millionen DM zur Verfügung, so sanken
diese Fördermittel bis zum laufenden Jahr auf weniger als 40
Millionen DM ab. Der Mittelabbau wird sich weiter fortsetzen. Der
Haushaltsentwurf für das Jahr 2001 sieht nur noch Bundesmittel in
Höhe von 33,2 Millionen DM vor - fast 7 Millionen DM weniger als im
laufenden Jahr. Damit würden die Fördermittel des Bundes in diesem
Bereich innerhalb von nur drei Jahren um fast 30% abgebaut. Nach der
mittelfristigen Finanzplanung des Jahres 2000 sollte der
Abschmelzungsprozess am Ende des Planungszeitraumes im Jahre 2003
immerhin noch Mittel in Höhe von 35 Millionen DM zur Verfügung
stellen.
Der Politik des Bundeskulturbeauftragten sind erste Einrichtungen
der "Vertriebenenkulturarbeit" zum Opfer gefallen. So ist für die
Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und den Ostdeutschen
Kulturrat ab dem 1. Juli 2000 ein Förderentzug verfügt worden. Nach
den Vorstellungen des Bundeskulturbeauftragten werden in absehbarer
Zeit auch andere Einrichtungen wie der Göttinger Arbeitskreis oder
das Kulturwerk Schlesien vor dieser Situation stehen. Durch seine
Schwerpunktverlagerung auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
höhlt der Bundeskulturbeauftragte den gesetzlichen Auftrag aus
Paragraph 96 BVFG aus, der Bund und Länder verpflichtet, "das
Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen und
Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu
erhalten."
Bewährten Einrichtungen wird das Ende bereitet. Der
Bundeskulturbeauftragte setzt sich hierbei rücksichtslos über die
Einwände und Anliegen der Bundesländer hinweg, die ihn mehrfach
aufgefordert haben, zu einem einvernehmlichen Konzept unter
Mitwirkung der betroffenen Länder und Institutionen zu kommen. Die
Länderarbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen und Integration hat
daher einstimmig - also auch mit den Stimmen sozialdemokratisch
regierter Länder - das bisherige Vorgehen des Bundes kritisiert, das
mit dem föderalen Prinzip in Deutschland nicht vereinbar sei. Die
Länder bekennen sich zur Nutzung und Fortentwicklung der in
Jahrzehnten gemeinsam geschaffenen Infrastruktur bei der Kulturarbeit
nach Paragraph 96 BVFG. Der Bundeskulturbeauftragte sollte endlich
den kooperativen Föderalismus ernst nehmen, wie ihn der gesetzliche
Auftrag nahe legt, und nicht zu einseitigen Entscheidungen gegen den
Willen der Sitzländer gelangen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion