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Schauerte: Untereinstandspreisverbot: Der Markt braucht endlich eine verlässliche Richtschnur und eine konsequente Regelanwendung
Berlin (ots)
Der Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, kritisiert die Passivität des Kartellamtes bei der Ahndung von Untereinstandspreisen
Eine neue Runde im Verdrängungswettbewerb ist im deutschen Einzelhandel eingeläutet. Die Lebensmittelketten Walmart, Aldi, Lidl, Plus und Norma befinden sich derzeit in einem erbitterten Preiskampf um Marktanteile. Die Gefahr, dass Verdrängungswettbewerb über partielle Untereinstandspreise, die von kapitalkräftigen Müttern bezahlt werden, zunimmt, ist zu erwarten. Der deutsche Gesetzgeber hat darum bei der 6. Kartellnovelle gegen die Empfehlungen des Wirtschaftsministeriums in § 20 Abs. 4, Satz 2 GWB die Regelung zum Untereinstandspreis eingeführt. Das Kartellamt tut sich mit dieser Regelung offenkundig schwer, denn auch dort waren von Anfang an starke Bedenken angemeldet. Die großen Parteien im Deutschen Bundestag sind sich jedoch einig, dass diese Regelung nun auch angewendet werden muss.
Die Feststellung eines Untereinstandspreises ist ohne Zweifel objektiv möglich und dem Kartellamt liegen aus vorangegangenen Erfahrungen auch entsprechende Erkenntnisse vor. Alle Beteiligten, insbesondere die betroffenen Marktteilnehmer, erwarten nun die Vorlage von Leitlinien und Auslegungsgrundsätzen durch das Kartellamt. Diese sind für alle Marktteilnehmer als Orientierung nötig und für den Gesetzgeber ein Hinweis, ob im Interesse des Wettbewerbs die Regelung ausreicht oder nachgebessert werden muss. Sollte die erwünschte Schutzwirkung für den Wettbewerb über diesen Weg nicht erreicht werden können, muss über eine Verschärfung der Untereinstandspreis-Regelung nachgedacht werden. Gegebenenfalls kommt als zusätzliche Maßnahme ein Kontrahierungszwang in Frage. Mit diesem Kontrahierungszwang würde der Markt eine Selbstregulierung gegen Untereinstandspreise an die Hand bekommen.
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