CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung schadet deutschem Interesse
Berlin (ots)
Zum EU-Kommissions-Entwurf einer Familienzusammenführungsrichtlinie erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der Kommissionsentwurf einer Richtlinie zum Recht auf Familienzusammenführung für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaatsangehörige) ist inakzeptabel. Zwar ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission begonnen hat, die Regelungen des Amsterdamer Vertrages mit Leben zu erfüllen, die die Harmonisierung der Einwanderungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten zum Ziel haben.
Denn gesamteuropäisches Handeln ist auf dem Gebiet der Einwanderung das Gebot der Stunde. Dies schon angesichts fehlender Binnengrenzkontrollen zwischen den meisten EU-Staaten.
Aber: Es fehlt ein Gesamtkonzept für eine Zuwanderungspolitik. Ein solches aber wäre erforderlich. Denn alle Zuwanderung ermöglichenden Regelungen hängen jeweils voneinander ab. Wer weniger Ausländer aufnimmt, etwa solche, die in der EU arbeiten wollen, der kann bei der Familienzusammenführung großzügiger sein als derjenige, der mehr aufnimmt. Denn dessen Integrationsmöglichkeiten sind nicht so schnell erschöpft.
Außerdem hat die Kommission bei Abfassung ihres Entwurfs die tatsächliche Situation bei der Zuwanderung in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht begutachtet. Vielmehr hat sie ihren Richtlinien-Entwurf verfasst, ohne vorher zu prüfen, wie viel Zuwanderung aus welcher Generation und mit welcher Qualifikation durch den Nachzug von Familienangehörigen zu erwarten ist. Rechtsetzung aber, die die Folgen einer Neuregelung nicht berücksichtigt, ist "abenteuerlich".
Schließlich hat die Kommission bei ihrem Entwurf den besonderen Interessen Deutschlands nicht Rechnung getragen. Sie hat insbesondere nicht beachtet, dass kein anderer Staat Europas so viele Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aufgenommen hat wie Deutschland. 5,8% der Bevölkerung in Deutschland sind Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Damit stellt sich die Zuwanderungssituation hier anders dar als im Herkunftsland des für den Richtlinien-Entwurf auf EU-Ebene politisch verantwortlichen Kommissars Vitorino aus Portugal, wo der Anteil der EU-Bürger an der Gesamtbevölkerung nur 0,1% beträgt. Folge des hohen Anteils von Drittstaatsangehörigen in Deutschland ist, dass eine großzügige Regelung der Familienzusammenführung uns besonders belastet. Die Bundesrepublik muss daher ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass der Familiennachzug nicht zu einem Tor für unkontrollierte Zuwanderung wird.
Dennoch erweitert die Richtlinie die Möglichkeiten zum Familiennachzug:
1. Verfehlt ist bereits der Ansatz der Kommission, allen Ausländern aus Drittstaaten, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der noch für 1 Jahr gültig ist, die Familienzusammenführung zu ermöglichen, z. B. auch Studenten. Grundsätzlich ist zur Wahrung der Einheit der Familie nur dort ein Nachzug gerechtfertigt, wo der Aufenthalt des Drittausländers in der EU auf Dauer angelegt ist.
2. Der Kreis der Begünstigten wird zu weit gefasst; Beispiele:
a. Er ist nicht auf die Kernfamilie beschränkt. Nicht nur Ehepartner, sondern auch die Partner unverheirateter Paare werden begünstigt. Gleiches gilt für homosexuelle Lebenspartner. Damit wird der Begriff Familie faktisch ausgehöhlt. Außerdem werden unzählige Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet.
b. Selbst volljährige Kinder sollen einen Anspruch auf Familienzusammenführung erhalten, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Dabei reichte hier doch, dass der bereits in Deutschland lebende Drittausländer das entsprechende Geld an sein in der Heimat lebendes volljähriges Kind transferiert. Kann er schon das nicht, so ist im Fall des Nachzugs eine erhebliche Belastung der deutschen Sozialkassen zu erwarten.
c. Begünstigt werden neben den Angehörigen von Asylberechtigten auch solche von z.B. Bürgerkriegsflüchtlingen. Wer hier allgemein und starr den Familiennachzug zulassen will, verbaut jedoch für die Zukunft die Möglichkeit, in Krisensituationen schnell und flexibel zu helfen. Denn jedes Land, das solche schutzbedürftigen Menschen ohne lange Prüfung aufnimmt, müsste damit rechnen, später auch eine nicht überschaubare Zahl von Familienangehörigen aufnehmen zu müssen. Das kann der Hilfsbereitschaft Schaden zufügen.
3. Der Richtlinien-Entwurf fasst aber nicht nur den Kreis der Begünstigten zu weit. Auch die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind zu großzügig gefasst.
So sind Wohnraum, Krankenversicherungsschutz und ausreichende Einkünfte keine zwingenden Voraussetzungen, obwohl die Nicht-Beachtung dieser Voraussetzungen zu einer erheblichen Belastung der Sozialkassen führen kann.
Deshalb ist richtig: Der Richtlinien-Entwurf ist grundlegend zu überarbeiten.
Dies auch weil er die Möglichkeiten für eine an eigenen Interessen orientierte Zuwanderungssteuerung beseitigt. Denn bei Inkrafttreten der Richtlinie in derzeitiger Fassung wäre eine zusätzliche, nicht kontrollierbare Zuwanderung von bis zu 500.000 Menschen pro Jahr allein für Deutschland zu erwarten. Für ein Zuwanderungssteuerungsgesetz bliebe kein Raum mehr.
Europa darf keine Regelungen treffen, die die Sorgen der Menschen in Deutschland vor unkontrollierbarer Zuwanderung nicht ernst nehmen.
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