CDU/CSU-Bundestagsfraktion
von Klaeden: Vorwürfe gegen Sonderermittler Hirsch und Kanzleramt werden lauter
Berlin (ots)
Fehlende Rechtsgrundlage für Hirsch und unzulässige Verhörmethoden werden parlamentarisches Nachspiel haben
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckart von Klaeden, MdB erklärt:
"Die Leitung des Bundeskanzleramtes hat gegen fundamentale Regeln des Rechtsstaats verstoßen, indem sie Sonderermittler Burckhard Hirsch ohne rechtliche Grundlage Einsicht in amtliche Akten und Dateien gab und ihn beauftragte, Kanzleramtsmitarbeiter nach ihren amtlichen Kenntnissen zu befragen." Zu diesem von der Bundesregierung bislang nicht kommentierten Ergebnis kommt eine Analyse des Datenschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen, Dr. Thomas Giesen.
Besonders pikant sei, dass die von Kanzleramtsstaatssekretär Steinmeier zunächst eingesetzte amtsinterne Arbeitsgruppe ihren ausführlichen Bericht vom Februar mit der Forderung an die Leitung des Kanzleramtes abschließt, die bisherigen Verwaltungsermittlungen durch ein förmliches Disziplinarverfahren zu ergänzen. Dies würde aber die Ernennung eines Ermittlungsführers voraussetzen, der förmliche Beweise erheben und richterliche Ermittlungshandlungen veranlassen könnte.
Von diesem vorgeschriebenen Verfahrensweg mit klarer Ermittlungsverantwortung ist das Kanzleramt abgewichen, indem es die Aufklärung auf die Privatperson Hirsch abgeschoben hat. Der Experte Giesen sagt dazu wörtlich: "Weil Hirsch (als Außenstehender) nicht unter den Regeln des öffentlichen Dienstes steht, darf er weder Ermittlungsführer im Vorverfahren noch Untersuchungsführer im Disziplinarverfahren noch Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft sein. Privatdetektiv ist er auch nicht, denn er hat das Gewerbe nicht angemeldet. Und selbst wenn: Einem Detektiv stehen behördliche Akten und Auskunftspersonen nicht zur Verfügung. Die Informationen, die Hirsch zu Gesicht bekam, standen ihm also nicht zu."
Einerseits wurde dadurch das Grundrecht der ins Verhör genommenen Bediensteten, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen, schwerwiegend verletzt. Hirsch hatte nicht die zwingend erforderliche gesetzliche Ermächtigung, diese Daten abzufragen.
Zudem wurde die Verschwiegenheitspflicht der Befragten gröblich missachtet: Die Mitarbeiter des Kanzleramtes sind gedrängt worden, der Privatperson Hirsch - entgegen ihrer Verschwiegenheitspflicht - Auskunft über dienstliche Angelegenheiten zu geben. Dies alles, sagt Giesen, wiege besonders schwer, weil das Kanzleramt Hirsch mit gewollter Unabhängigkeit und damit Unangreifbarkeit ausgestattet und nicht, wie dies im Disziplinarrecht vorgeschrieben sei, mit Vorgaben und Weisungen versehen habe.
Angesichts dieser Rechtslage ist es um so schlimmer, dass Hirsch seine "Gespräche" offenbar unter Androhung disziplinarrechtlicher Schritte geführt hat.
Diese Verhörmethoden Hirschs und die fehlende Rechtsgrundlage für seine Tätigkeit werden ein parlamentarisches Nachspiel haben müssen.
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