CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Eine Wohngeldnovelle zum Nulltarif für den Bund
Berlin (ots)
Zu der innerhalb der Bundesregierung vorbereiteten Wohngeldverordnung zur Neufestsetzung der Mietenstufen im früheren Bundesgebiet erklärt der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Mit Blick auf die zum nächsten Jahr beschlossenen Leistungsverbesserungen für Wohngeldempfänger wird die Bundesregierung in Kürze das Verordnungsverfahren zur Neufestsetzung der Mietenstufen für Gemeinden und Kreise im früheren Bundesgebiet einleiten. Die jeweilige Mietenstufe ist bedeutsam für die Mieten-Höchstbelastung, die den Anspruch auf Wohngeld begründet.
Die 10 Jahre alten Mietenstufen- Einteilung wird auf Grund der zwischenzeitlichen Mietenentwicklung korrigiert, dies wird in vielen Gemeinden zu erheblichen Veränderungen führen - teilweise auch zu negativen. So werden von den 223 Kreisen 35 herabgestuft, außerdem von 1298 Gemeinden 147. Die Zurückstufung einer Gemeinde von der Mietenstufe III auf II reduziert beispielsweise den Wohngeldanspruch einer Alleinstehenden mit einem Einkommen von 1400 DM monatlich und einer Mietbelastung von 586 DM (Neubau) um knapp 20% (monatlich 18 DM).
Die rund 600.000 Tabellenwohngeld-Empfänger in den neuen Ländern werden erst 2002 wissen, was ihnen die Ende 1999 vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Anhebung dauerhaft bringt. Erstmals sollen dann auch die ostdeutschen Kommunen und Kreise in die 6 Mietenstufen eingeteilt werden; dabei ist zu erwarten, dass vielen Gemeinden nur die Mietenstufe 1 zugeordnet wird. Gleichzeitig sollen die Mietenstufen für Westdeutschland erneut neu berechnet werden.
Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2001 hat die Bundesregierung schließlich deutlich gemacht, dass ihr trotz 700 Mio. DM Leistungsverbesserungen eine Wohngeldreform zum Nulltarif für den Bund gelungen ist. Der Haushaltsansatz von 4 Mrd. DM war bereits in der Lafontainschen Finanzplanung (ohne Wohngeldnovelle) eingestellt - 280 Mio. DM wurden zwischenzeitlich zu Lasten der Länder eingespart, gleichzeitig wird über die angeblich zur Mitfinanzierung notwendigen Eingriffe bei der Eigenheimförderung mit zusätzlichen Steuereinnahmen von über 200 Mio. DM gerechnet.
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