CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Gleichbehandlung ja - Sonderopfer nein
Berlin (ots)
Zu Reformplänen für die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Trotz gegenteiliger Aussagen des Bundesarbeitsministeriums besteht derzeit kein Nachholbedarf für eine Reform der beamtenrechtlichen Alterssicherung - im Gegenteil:
- Die beamtenrechtliche Versorgungsreform ist nach wie vor in Kraft - die entsprechenden Einschnitte für Beamte und Pensionäre sind geltendes Recht.
- Die entsprechenden Belastungen der Rentner durch die Rentenreform hat Rot-Grün jedoch ausgesetzt - die Belastungen für Rentner wurden vorschoben.
Erst, wenn die Koalition für die ausgesetzte Rentenreform eine Ersatzlösung gefunden hat, stellt sich die Frage, ob sich daraus Konsequenzen für das beamtenrechtliche Altersversorgungssystem ergeben.
Wenn die neue Rentenreform Maßnahmen enthält, die über die Einschnitte bei der Versorgungsreform hinausgehen, dann müssen sich diese selbstverständlich auch im Beamtenrecht wiederfinden.
Für uns gilt der Grundsatz: Reformen bei der Rente müssen zeit- und inhaltsgleich in das Beamtenrecht übertragen werden. Dabei darf keine Gruppe bevorzugt oder benachteiligt werden.
Trotz aller Unterschiedlichkeit der Alterssicherungssysteme lassen sich auf Basis dieses Grundsatzes gerechte Lösungen finden, wie wir in unserer Regierungszeit bewiesen haben: So haben wir den demografischen Faktor in der Rente durch die Versorgungsrücklage in das Beamtenrecht eingeführt.
Durch Gehaltsabzüge zwischen 1999 und 2013 sinkt das Niveau der Beamtenbezüge und damit unmittelbar auch die Höhe der Pensionen. Die Bezüge der Beamten und Pensionäre steigen also in diesen fünfzehn Jahren um über zehn Prozent langsamer als die der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dies ist der Beitrag der Beamten und Pensionäre zur Sicherung ihrer Altersversorgung. Dies entspricht den Maßnahmen der (ausgesetzten) Rentenreform.
Hinzu kommt, dass die vom Gehalt einbehaltenen Gelder der Versorgungsrücklage zugeführt und dort über 15 Jahre verzinslich angelegt werden. Sie dienen ausschließlich der Finanzierung der dann stark steigenden Pensionslasten. Die häufig wiederholte Behauptung, Beamte und Pensionäre leisteten keinen eigenen Beitrag für ihre Altersvorsorge, ist also längst überholt.
Daher ist Pensionären bei der diesjährigen Besoldungsrunde kein Extra-Sonderopfer abzuverlangen.
Abschließend verweisen wir auf die wichtigsten Einschnitte im Beamtenrecht, die z. T. sogar über die Maßnahmen im Rentenrecht hinausgingen:
- die Nullrunde 1984, deren Effekt sich von Jahr zu Jahr fortschreibt und unmittelbar die Pensionäre trifft, da deren Bezüge direkt an die Aktiven-Besoldung gekoppelt sind. In den 90er Jahren wurde die Anpassung der Bezüge fünfmal verzögert, um so auch den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge beamtenrechtlich nachzuvollziehen;
- die Streckung der Ruhegehaltsskala 1992 (Höchstpension nach 40 statt nach 35 Jahren) und seit 1993 das "Abschmelzen" des Weihnachtsgeldes;
- die Besoldungstabellen wurden zu Lasten der Älteren verändert, Altersgrenzen heraufgesetzt und Zulagen sowie deren Ruhegehaltfähigkeit in großem Umfang abgeschafft;
- die Wartefrist für eine Versorgung aus dem letzten Amt wurde um die Hälfte verlängert, Hinzuverdienstregelungen massiv verschärft;
- drastische Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit, die sogar dann in voller Höhe gelten sollen, wenn der jeweilige Beamte schon 40 oder mehr Jahre gedient hat.
Diese Leistungen der Beamten für ihre Alterssicherung sind bei künftigen Reformen unbedingt zu berücksichtigen.
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