CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Justizministerin argumentiert wider besseres Wissen
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen der Bundesjustizministerin in der Presse zu ihrem Gesetzentwurf "Lebenspartnerschaft" erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der Entwurf eines "Lebenspartnerschaftsgesetzes" ist in der Öffentlichkeit auf scharfe Kritik gestoßen. Außerhalb des begünstigten Interessenverbandes gibt es kaum Zustimmung. Dies hat auch die Justizministerin erkannt und beginnt nun, ihren völlig missglückten Gesetzentwurf zu verteidigen - wider besseres Wissen.
Zum einen behauptet Frau Dr. Däubler-Gmelin, mit dem Koalitionsentwurf eine "Diskriminierung" gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu beenden. Dabei liegt schon begrifflich im geltenden Recht eine Diskriminierung gar nicht vor.
Das Grundgesetz hat die Ehe und die Familie nicht erfunden, sondern vorgefunden. Deren Schutz beruht auf ihrer existenziellen Bedeutung für Volk, Gesellschaft und Staat.
Der Staat hat daher allen Grund, die Ehe als immer noch verlässlichsten Rahmen und die Familie wegen ihrer Primärfunktionen der Regeneration und wegen der Sozialisation der Kinder unter seinen besonderen Schutz zu stellen; dies gilt auch für die sogenannte unvollständige Familie.
Diese beiden Primärfunktionen können gleichgeschlechtliche Partner naturgemäß nicht leisten. So ist dort, wo zwei Sachverhalte nicht gleich sind, eine ungleiche Behandlung keine Diskriminierung, sondern die angemessene und logische Folge.
Zum anderen erklärt die Bundesjustizministerin, der Entwurf sehe keine Gleichstellung mit der Ehe vor. Auch das ist falsch: mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs, des Steuersplittings (dafür Real-Splitting) und der Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht ist der Entwurf vollständig am Eherecht ausgerichtet bzw. verweist darauf. Dichter beieinander können zwei parallele Linien kaum liegen. Innenminister Schily hat zu Recht verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, und die Frau Justizministerin weiß dieses. Aber mit der Zustimmung zu diesem Entwurf hat sie sich das Stillhalten der Grünen bei ihrer verfehlten Justizreform erkauft und damit den Artikel 6 des Grundgesetzes auf dem Altar des eigenen Denkmals "Justizreform" geopfert.
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