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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
von Klaeden: Bundesverfassungsgericht stärkt das freie Mandat und das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Aus der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
gesetzlichen Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen für
Abgeordnete mit besonderen Funktionen ergibt sich für den Bundestag
keine Handlungsnotwendigkeit. Der in der Entscheidung aufgezeigte
Handlungsrahmen des Gesetzgebers, der nach dem Verfassungsgericht
auch für die Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden eine gesetzliche
Regelung möglich macht, geht über die aktuelle Rechtslage für den
Bundestag hinaus.
Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages begrüßt, dass das
Verfassungsgericht ein weiteres Mal die konstitutive Bedeutung der
Fraktionen für die Arbeit des Parlaments herausgestellt hat.
Eine gesetzliche Regelung zusätzlicher Entschädigungen für
Abgeordnete mit besonderen Fraktionsfunktionen verbietet sich
deshalb, weil sie das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen
gegenüber dem Parlament unzulässig beeinträchtigen würde. Eine solche
Regelung würde nämlich der Mehrheit die Möglichkeit eröffnen, den
Oppositionsfraktionen de facto ihre Organisation vorzuschreiben und
damit auf ihre Arbeitsweise erheblichen Einfluss nehmen.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt
damit neben der Freiheit des Mandats auch das
Selbstorganisationsrecht der Fraktionen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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