CDU/CSU-Bundestagsfraktion
von Klaeden: Bundesverfassungsgericht stärkt das freie Mandat und das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Aus der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen für Abgeordnete mit besonderen Funktionen ergibt sich für den Bundestag keine Handlungsnotwendigkeit. Der in der Entscheidung aufgezeigte Handlungsrahmen des Gesetzgebers, der nach dem Verfassungsgericht auch für die Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden eine gesetzliche Regelung möglich macht, geht über die aktuelle Rechtslage für den Bundestag hinaus.
Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages begrüßt, dass das Verfassungsgericht ein weiteres Mal die konstitutive Bedeutung der Fraktionen für die Arbeit des Parlaments herausgestellt hat.
Eine gesetzliche Regelung zusätzlicher Entschädigungen für Abgeordnete mit besonderen Fraktionsfunktionen verbietet sich deshalb, weil sie das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen gegenüber dem Parlament unzulässig beeinträchtigen würde. Eine solche Regelung würde nämlich der Mehrheit die Möglichkeit eröffnen, den Oppositionsfraktionen de facto ihre Organisation vorzuschreiben und damit auf ihre Arbeitsweise erheblichen Einfluss nehmen.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt damit neben der Freiheit des Mandats auch das Selbstorganisationsrecht der Fraktionen.
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