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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Steuerreform muss an zentralen Punkten nachgebessert werden

Berlin (ots)

Zu den im Frühherbst anstehenden parlamentarischen
Beratungen über die Nachbesserungen des Steuerreformgesetzes erklärt
der haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dietrich Austermann MdB:
Die rot-grüne Steuerreform entfaltet ihre volle Entlastungswirkung
erst im Jahre 2005. Nach dem bescheidenen Einstieg in die
Steuerreform im Jahr 2001 bringt das Vermittlungsergebnis in den
Jahren 2002 bis 2004 sogar gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der
Bundesregierung Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen. Dieser
Geburtsfehler der rot-grünen Steuerreform muss bei den anstehenden
parlamentarischen Beratungen beseitigt werden. Ohne Nachbesserungen
darf die Union im Bundestag nicht zustimmen, denn die Steuerreform
tritt zeitgleich mit der dritten Stufe der sog. Ökosteuer in Kraft,
die die wirtschaftliche Entwicklung belastet.
Die Union muss mit Nachdruck darauf drängen, dass es bald zu einer
spürbaren Steuerentlastung für alle Einkommensbezieher kommt. Die
spürbare Absenkung des Eingangssteuersatzes um fast 11 Prozentpunkte
im Jahre 2005 bei gleichzeitiger Anhebung des Grundfreibetrages
entlastet den Kleinverdiener. Allerdings schlägt gerade dann die
Ökosteuer zu; die Absenkung der Körperschaftsteuer auf 25 % und des
Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer auf 42 % entlastet die
wirklichen "Großverdiener" deutlich.
Die in Wahlkampfzeiten so hofierte "Neue Mitte", d. h. die
Facharbeiter, die qualifizierten Angestellten, die Freiberufler usw.,
hat Rot-Grün mit der beschlossenen Steuerreform verraten: die
Absenkung des Grenzbetrages, ab dem der Spitzensteuersatz zu zahlen
ist - um rd. 8.000 DM auf nunmehr rd. 102.000 DM - führt insbesondere
im Einkommensbereich der "Neuen Mitte" (etwa 60.000 DM bis 100.000 DM
zu versteuerndem Einkommen) zu nur geringfügigen Entlastungen. Unter
Berücksichtigung der bis 2005 anzunehmenden jährlichen
Einkommenssteigerungen von 2 bis 3 vH ändert sich die prozentuale
Steuerbelastung dieser Einkommensbezieher praktisch nicht.
Beispiel: Wer im Jahr 6 Millionen DM verdient, wird ab dem Jahr
2005 um rd. 1/21/2 Million entlastet; und wenn er 2005 noch eine
Million DM mehr verdient, ändert sich an dieser Entlastungswirkung
nichts - er wird definitiv um rd. 10 Prozentpunkte entlastet! Wer
aber heute 80.000 DM verdient und im Jahr 2005 90.000 DM, dessen
prozentuale Steuerbelastung bleibt - bis auf die Stellen hinter dem
Komma - praktisch unverändert.
Das müssen wir zugunsten der Leistungsträger dieser Gesellschaft
korrigieren. Hierzu bietet es sich an, den Betrag, ab dem der
Spitzensteuersatz zu zahlen ist, wieder auf 110.000 DM
heraufzusetzen. Dies würde die Steuerkurve nach rechts verschieben
und vor allem die mittleren Einkommensbezieher, Angestellte,
Selbstständige und mittelständische Unternehmer entlasten.
Der Spielraum für diese Verbesserungen im Korrektur-Gesetz ist
vorhanden; der Kollege Metzger, der gerade wieder einmal von
Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe berichtet, bestätigt damit
ungewollt unseren Verdacht, dass sich der Finanzminister bei der
letzten Steuerschätzung bewusst arm gerechnet hat. Davon abgesehen
kommt es gerade in diesem Jahr zu unerwarteten Mehreinnahmen der
öffentlichen Hand.
Allein die Versteigerung der UMTS-Lizenzen wird zur Zeit mit 60 -
80 Mrd DM taxiert; hier war zuvor von 120 Mrd DM die Rede. Mit Hilfe
dieser Einnahmen wäre es dem Bundesfinanzminister auch möglich, allen
Ländern dabei zu helfen, trotz der reformbedingten Einbußen
verfassungskonforme Haushalte vorzulegen. Über die einzelnen
Instrumente eines solchen zeitlich begrenzten
"Steuerreform-Finanzausgleichs" muss im Herbst verhandelt werden.

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