CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Steuerreform muss an zentralen Punkten nachgebessert werden
Berlin (ots)
Zu den im Frühherbst anstehenden parlamentarischen Beratungen über die Nachbesserungen des Steuerreformgesetzes erklärt der haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die rot-grüne Steuerreform entfaltet ihre volle Entlastungswirkung erst im Jahre 2005. Nach dem bescheidenen Einstieg in die Steuerreform im Jahr 2001 bringt das Vermittlungsergebnis in den Jahren 2002 bis 2004 sogar gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen. Dieser Geburtsfehler der rot-grünen Steuerreform muss bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen beseitigt werden. Ohne Nachbesserungen darf die Union im Bundestag nicht zustimmen, denn die Steuerreform tritt zeitgleich mit der dritten Stufe der sog. Ökosteuer in Kraft, die die wirtschaftliche Entwicklung belastet.
Die Union muss mit Nachdruck darauf drängen, dass es bald zu einer spürbaren Steuerentlastung für alle Einkommensbezieher kommt. Die spürbare Absenkung des Eingangssteuersatzes um fast 11 Prozentpunkte im Jahre 2005 bei gleichzeitiger Anhebung des Grundfreibetrages entlastet den Kleinverdiener. Allerdings schlägt gerade dann die Ökosteuer zu; die Absenkung der Körperschaftsteuer auf 25 % und des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer auf 42 % entlastet die wirklichen "Großverdiener" deutlich.
Die in Wahlkampfzeiten so hofierte "Neue Mitte", d. h. die Facharbeiter, die qualifizierten Angestellten, die Freiberufler usw., hat Rot-Grün mit der beschlossenen Steuerreform verraten: die Absenkung des Grenzbetrages, ab dem der Spitzensteuersatz zu zahlen ist - um rd. 8.000 DM auf nunmehr rd. 102.000 DM - führt insbesondere im Einkommensbereich der "Neuen Mitte" (etwa 60.000 DM bis 100.000 DM zu versteuerndem Einkommen) zu nur geringfügigen Entlastungen. Unter Berücksichtigung der bis 2005 anzunehmenden jährlichen Einkommenssteigerungen von 2 bis 3 vH ändert sich die prozentuale Steuerbelastung dieser Einkommensbezieher praktisch nicht.
Beispiel: Wer im Jahr 6 Millionen DM verdient, wird ab dem Jahr 2005 um rd. 1/21/2 Million entlastet; und wenn er 2005 noch eine Million DM mehr verdient, ändert sich an dieser Entlastungswirkung nichts - er wird definitiv um rd. 10 Prozentpunkte entlastet! Wer aber heute 80.000 DM verdient und im Jahr 2005 90.000 DM, dessen prozentuale Steuerbelastung bleibt - bis auf die Stellen hinter dem Komma - praktisch unverändert.
Das müssen wir zugunsten der Leistungsträger dieser Gesellschaft korrigieren. Hierzu bietet es sich an, den Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, wieder auf 110.000 DM heraufzusetzen. Dies würde die Steuerkurve nach rechts verschieben und vor allem die mittleren Einkommensbezieher, Angestellte, Selbstständige und mittelständische Unternehmer entlasten.
Der Spielraum für diese Verbesserungen im Korrektur-Gesetz ist vorhanden; der Kollege Metzger, der gerade wieder einmal von Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe berichtet, bestätigt damit ungewollt unseren Verdacht, dass sich der Finanzminister bei der letzten Steuerschätzung bewusst arm gerechnet hat. Davon abgesehen kommt es gerade in diesem Jahr zu unerwarteten Mehreinnahmen der öffentlichen Hand.
Allein die Versteigerung der UMTS-Lizenzen wird zur Zeit mit 60 - 80 Mrd DM taxiert; hier war zuvor von 120 Mrd DM die Rede. Mit Hilfe dieser Einnahmen wäre es dem Bundesfinanzminister auch möglich, allen Ländern dabei zu helfen, trotz der reformbedingten Einbußen verfassungskonforme Haushalte vorzulegen. Über die einzelnen Instrumente eines solchen zeitlich begrenzten "Steuerreform-Finanzausgleichs" muss im Herbst verhandelt werden.
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