CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek: Frau Fischer verspielt nun auch bei der Bio- und Gentechnologie ihre Kompetenz
Berlin (ots)
Aus Anlass der von der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) geäußerten Kritik an Frau Fischer, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Peter Paziorek MdB:
Das im Februar von Bundesgesundheitsministerin Fischer veranlasste Verbot des geplanten Anbaus von gentechnisch verändertem Mais durch die Schweizer Firma Novartis entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Die nach Paragraph 5 GenTG für die Prüfung und Bewertung sicherheitsrelevanter Fragen bei der Genehmigung zuständige Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hat, wie bekannt wurde, erklärt, dass die vom BMG zugrundegelegten Laboruntersuchungen aus "ökologischer Sicht unsinnig" seien. Weder hätten diese Experimente neue Erkenntnisse hervorgebracht, noch seien sie als Laborversuche auf Freilandversuche übertragbar. Demgegenüber haben frühere Untersuchungen die Unbedenklichkeit der Aussaat von Genmais bestätigt.
Damit hat Frau Fischer auf einem weiteren Feld an Kompetenz verloren. Mehr noch, sie hat in einem Genehmigungsverfahren rein politisch entschieden und aufgezeigt, wie weit die grüne Politik tatsächlich noch von einer sachgerechten Politik entfernt ist. Noch immer lässt sich die grüne Regierungspolitik von ihrer eigenen Ideologie in Geiselhaft nehmen.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Gentechnikgesetz in seinem Paragraph 1 den Schutz der Gentechnik, ihrer Erforschung, Entwicklung und Förderung zum Zweck des Gesetzes erklärt. Es wäre für die Entwicklung dieser Zukunftstechnologie in Deutschland fatal, wenn sie mit sachfremden Argumenten gegängelt und beschränkt würde.
Die Union begrüßt auch die für September angekündigte Aufhebung des Freisetzungsmoratoriums durch die EU-Kommission. Als junge Technologie muss die Gentechnologie gefördert werden. Dabei müssen, das sei hier auch klargestellt, Risiken und Ängste, die dieser neuen Technologie entgegen gebracht werden, Ernst genommen und diskutiert werden. Wenn allerdings die Voraussetzungen einer Freisetzungsgenehmigung nach vorangegangener Sicherheitsprüfung vorliegen, dann muss auch genehmigt werden.
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