CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Ernüchternde Halbzeitbilanz auch in der Innen- und Rechtspolitik
Berlin (ots)
Zu der heute präsentierten Halbzeitbilanz der rot-grünen Koalition erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Gerade in der Innen- und Rechtspolitik zeigt sich, dass das heute vom Bundeskanzler der Öffentlichkeit vorgetragene Eigenlob ohne Substanz und sachliche Berechtigung ist:
Tatsächlich wird die rot-grüne Innen- und Rechtspolitik charakterisiert durch Untätigkeit auf der einen und großspurig angekündigte Projekte auf der anderen Seite, die entweder an den Realitäten bereits gescheitert sind oder vor dem Scheitern stehen.
So ist das im ersten rot-grünen Elan verkündete Prestigeprojekt, die Revolutionierung unseres Staatsangehörigkeitsrechts, bereits im Frühsommer 1999 an dem in der Unterschriftenaktion von CDU und CSU deutlich gewordenen Widerstand der Bevölkerung gescheitert.
Es ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar, dass die Koalitionsvereinbarung in der praktischen Politik umgesetzt werden wird. Den vollmundigen Ankündigungen im Bereich der Inneren Sicherheit und der Staatsmodernisierung sind bis heute keine Konzepte oder gar Taten gefolgt.
Die öffentlichkeitswirksamen Positionierungen des Bundesinnenministers in der Ausländer- und Asylpolitik ("Die Grenzen der Belastbarkeit der Bundesrepublik durch Zuzug sind überschritten.") sind im Kabinett regelmäßig nicht mehrheitsfähig.
Tatsächlich schafft die Bundesregierung neue Anreize für weitere Zuwanderung: durch eine erleichterte Visaerteilung, durch die Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber, die konzeptionslose Durchbrechung des Anwerbestopps von 1973 und durch das Hinauszögern eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes; letzteres geschieht durch das Ausweichen in die "Kommissionitis".
Bei der neuen fixen Idee von Rot/Grün, der Einführung einer Homosexuellen-Ehe, meldet sich der Bundesinnenminister korrekterweise mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu Wort. Dagegen setzt sich koalitionsintern die verfassungsrechtlich legerere Haltung der Bundesjustizministerin durch. Diese läßt sich von den Grünen ihre Rolle als Verfassungsministerin abhandeln - für deren Zustimmung zum eigenen Lieblingsprojekt, unseren Justizaufbau durcheinander zu bringen. Gegen die einmütige Kritik des juristischen Sachverstandes aus der Praxis und der Landesjustizminister opfert die Bundesministerin eine funktionsfähige Zivil- und Strafjustiz dem Bedürfnis, sich ein legislatorisches Denkmal zu setzen.
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