CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Rot-Grün benachteiligt Frauen
Berlin (ots)
Zur Renten- und Steuerreform der Bundesregierung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Nachdem die Bundesregierung am vergangenen Freitag die berechtigte Kritik des Frauenbündnisses aus Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, des Bundes Katholischer Unternehmer und dem Deutschen Frauenrat an der geplanten Rentenreform mit harschen Worten zurückgewiesen hat, schließt sich jetzt auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) unserer Auffassung an, dass die Rentenreform die Frauen besonders benachteiligt. Ich stimme mit dem DIW überein, dass als Folge der Reform eine wachsende Altersarmut für Frauen droht.
Die Absenkung des Standard-Rentenniveaus auf ca. 61 Prozent wirkt sich insbesondere für Frauen verheerend aus, da sie bedingt durch die Kindererziehungszeiten nicht die hierfür geforderten 45 Beitragsjahre erreichen können. Die Frauen in den alten Bundesländern haben im Durchschnitt lediglich 25 Versicherungsjahre, in den neuen Bundesländern 35. Für eine Privatrente müssen Frauen außerdem aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Beiträge erbringen.
Der drohenden Altersarmut von Frauen kann nur durch eine klare familienpolitische Komponente bei der Förderung des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge entgegengewirkt werden. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen der Bundesregierung sind absolut unzureichend. Gerade Familien sind aufgrund der hohen finanziellen Belastungen und Einkommensverluste während der Kindererziehung mit dem Aufbau einer privaten Vorsorge überfordert. Während nach dem Regierungsentwurf z.B. ein kinderloses Ehepaar mit bis zu 700,00 DM jährlich gefördert werden soll, ist die Familie mit 2 und mehr Kindern der Bundesregierung gerade mal eine Förderung von maximal 1000,00 DM pro Jahr wert. Als Krönung der Ungerechtigkeit wird die Anzahl der Kinder, die eine Familie zu versorgen hat, bei den Einkommensgrenzen für eine Förderung nicht berücksichtigt. Kinderlose Ehepaare und Familien erhalten nach dem Regierungsentwurf eine Förderung bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000,00 DM. Diese Gewichtung entspricht überhaupt nicht der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen und ist sozial ungerecht.
Die Position der Frauen wird durch die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf die Witwenrente geschwächt: Zukünftig sollen alle privaten Einkünfte, also z.B. auch Zinseinkünfte, auf die ohnehin durch die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus dezimierte Witwenrente angerechnet werden. Das ist eine eklatante Benachteiligung insbesondere der Frauen, die privat Vorsorge getroffen haben und darf so nicht Gesetz werden.
Ich fordere eine Verbesserung der Anerkennung der Erziehungsleistungen bei der Rente und eine sozial ausgewogene Förderung der privaten Altersvorsorge für Familien.
Die Förderung der Familien ist besonders vor dem Hintergrund geboten, dass die Steuerreform der Bundesregierung keinerlei besondere familienpolitische Komponenten enthält. Durch die gleichmäßige Entlastung aller Steuerzahler geht die Einkommensschere zwischen Singles und kinderlosen Ehepaaren auf der einen und Familien auf der anderen Seite noch weiter auseinander. Die steuerlichen Entlastungen wirken bei den Familien am wenigsten, da sie sich hier auf die größere Anzahl von Personen verteilen , die von dem Familieneinkommen leben.
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