CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Schnellschuss statt Rechtsstaatlichkeit
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die rot-grüne Mehrheit im Untersuchungsausschuss hat eine Schlappe beim Amtsgericht Wiesbaden erlitten.
Einem Schnellschuss gleich hatte der Untersuchungsausschuss auf Antrag von Rot-Grün am 09.06.2000 beschlossen, beim Amtsgericht Wiesbaden die Beschlagnahme der bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sich befindenden Beweismittel in den Ermittlungsverfahren wegen der hessischen CDU-Parteispendenangelegenheiten zu beantragen. Begründet wurde dieser Antrag zum einen mit Hinweis auf Verstöße der hessischen CDU gegen das Parteiengesetz, zum anderen mit einer Dringlichkeit wegen der angeblich bevorstehenden Freigabe der Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden.
Das Amtsgericht Wiesbaden hat nunmehr den Ausschussvorsitzenden Neumann (SPD) darauf hingewiesen, dass die behauptete Freigabe der Asservate durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden keineswegs bevorstehe, weil diese sie noch mindestens bis September benötige.
Zum anderen fordert der zuständige Richter den Untersuchungs-ausschuss auf, ihm unverzüglich den dem Beschlagnahmeantrag zugrundeliegenden Beweisbeschluss vorzulegen.
Einen solchen Beweisbeschluss gibt es nicht! Entgegen der sonst in Untersuchungsausschüssen praktizierten rechtsstaatlichen Verfahrensweise war kein Beweisbeschluss gefasst und auch kein entsprechender Antrag gestellt worden. Mit solchen rechtsstaatlichen "Kleinigkeiten" wollte sich Rot-Grün wohl nicht aufhalten.
Um zu retten, was zu retten ist und um sich die Bestätigung der Blamage durch einen Gerichtsbeschluss zu ersparen, ließ der Ausschussvorsitzende Neumann dem Ermittlungsrichter mitteilen, dass über den Beschlagnahmeantrag gegenwärtig nicht entschieden werden solle. Sobald der Antrag weiter verfolgt werden solle, werde eine Nachricht an den Richter ergehen.
Fazit: Neumann und Rot-Grün stehen mit dem Rechtsstaat auf Kriegsfuß.
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