CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Volquartz: Umweltbundesamt torpediert Polarforschung in der Antarktis
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Genehmigungspraxis des Umweltbundesamtes von Forschungsvorhaben in der Antarktis erklärt die Berichterstatterin, Angelika Volquartz MdB:
Der deutschen Polarforschung droht irreparabler Schaden. Bislang genießt sie international hohes Ansehen, bei multinationalen Forschungsprojekten sind deutsche Forscher vielfach federführend. Diese Reputation ist in Gefahr, denn seit einiger Zeit sehen sich die deutschen Forscher durch eine extrem restriktive Genehmigungspraxis des zuständigen Umweltbundesamtes in ihrer Arbeit blockiert.
Für Genehmigungen einzelner Vorhaben werden vielfach sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Umwelterheblichkeitsprüfungen verlangt, da die Vorhaben nach Ansicht des Umweltbundesamtes entsprechend große Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das bedeutet einen derart großen Zeitaufwand, dass bereits mehrere Projekte nicht mehr durchgeführt werden konnten. Aus Sicht deutscher Forscher sind die Einschätzungen des Umweltbundesamtes fachlich nicht nur umstritten, sondern schlichtweg nicht nachvollziehbar. Es muss bezweifelt werden, ob das Umweltbundesamt über entsprechendes Fachwissen verfügt, um die Vorgänge in der Antarktis korrekt beurteilen zu können. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier - wie seit dem Regierungswechsel üblich - ideologische Feldzüge geführt werden, die Sach- und Fachfragen wenig berücksichtigten.
Dies war für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anlass, eine Kleine Anfrage zu starten. Für deren Beantwortung nahm sich die Bundesregierung über Gebühr Zeit und bat um Fristverlängerung wegen des zeitaufwendigen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bundesregierung. Wer glaubte, die Antwort würde dadurch auch entsprechend präzise, wurde enttäuscht.
So sieht die Bundesregierung auch durch den Umstand, dass die Genehmigungsbehörden der übrigen Nationen eine andere Einschätzung als das Umweltbundesamt bei der Beurteilung von Genehmigungsanträgen haben - sie werden dort meist anstandslos genehmigt - keine Notwendigkeit, das eigene Vorgehen zu überdenken. Im Gegenteil: Man will als "Leithammel" auf den Rest der Herde einwirken und selbst - ohne die eigene Position in Frage zu stellen - auf eine international einheitliche Genehmigungspraxis hinwirken. Dies kann der deutschen Polarforschung nur schaden.
Vor dem Inkrafttreten der Genehmigungserfordernisse wurden auf freiwilliger Basis über mehrere Jahre dem Umweltbundesamt geplante Projekte angezeigt, um so auf eine verlässliche Genehmigungspraxis hinzuarbeiten. Kritische Kommentare im Hinblick auf ökologische Auswirkungen seitens des Umweltbundesamtes blieben aus. Ein Dialog fand nicht statt. Mit diesem Sachverhalt konfrontiert, beruft sich die Bundesregierung darauf, dass sich ein rechtlich relevanter Vertrauensschutz hieraus nicht ableite. Das mag juristisch zutreffen. Es ist jedoch fraglich, ob rechtliche Maßstäbe das einzige Kriterium für die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen sein dürfen. Bei der Ausübung ihres Beurteilungsspielraumes scheinen der Bundesregierung praktische Argumente und ein fairer Umgang mit der Wissenschaft in diesem Zusammenhang fremd.
Bereits mehrfach mussten deutsche Forscher die Federführung bei Projekten in der Antarktis abgeben, da die deutschen Institutionen der internationalen Polarforschung nicht mehr als verlässliche Kooperationspartner galten. Behält das Umweltbundesamt den ideologisch begründeten Kurs bei, wird Deutschland bei der Polarforschung künftig die Rolle eines Nebendarstellers zukommen. Bundesforschungsministerin Bulmahn scheint bei der Besetzung der Hauptrolle kein Mitspracherecht zu haben, denn sie lässt die deutsche Polarforschung mit ihrem Problem allein.
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