CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Kors: Gefährdung der häuslichen Krankenversorgung Schwerstkranker durch die Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betreffend die Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Eva-Maria Kors MdB:
"Wie die Berichterstattung der letzten Wochen gezeigt hat, stellen die seit 1. Juli 2000 veröffentlichten Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege die Versorgung schwerstkranker Patienten in Frage. In einem Gespräch der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den Spitzenverbänden der Pflegedienste am 27. Juni 2000 wurde deutlich, dass mit der vorliegenden Fassung der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege einige Tätigkeiten, die bisher zum Leistungsumfang der Pflegedienste gehörten, nicht mehr honoriert werden sollen. So sollen beispielsweise Infusionen, das Punktieren von Portsystemen und von intravenösen Injektionen nicht als häusliche Krankenpflege verordnungsfähig sein und von der Krankenkasse nicht mehr genehmigt werden. Dabei handelt es sich nach Darlegung der Spitzenverbände der Pflegedienste um Leistungen, die gerade für die ambulante Versorgung schwerstkranker Patienten unentbehrlich und von geschultem Pflegepersonal durchaus zu erbringen sind.
Darüber hinaus hat das Gespräch mit den Spitzenverbänden der Pflegedienste deutlich gemacht, dass deren Stellungnahmen nicht in der gesetzlich vorgesehenen Form in die Entscheidung des Bundesausschusses einbezogen worden sind.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage zu den Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen zur Verordnung der häuslichen Krankenpflege an die Bundesregierung gerichtet, die nunmehr beantwortet wurde.
In ihrer Antwort ignoriert die Bundesregierung Befürchtungen der Pflegedienste völlig. Vielmehr vertraut sie offenkundig darauf, dass sich in der Praxis schon alles irgendwie regelt. Dies ist unverantwortlich. Pflegedienste, die in der Vergangenheit Behandlungsmaßnahmen beispielsweise gegen Wundliegen und Druckgeschwüre erbracht haben, können dies jetzt nicht mehr tun, weil die Richtlinien das nicht mehr vorsehen. Auf der Strecke bleiben somit die Patienten, in der Regel Schwerstkranke.
Die Situation wird jetzt noch dadurch verschärft, dass die Verhandlungen über den Abschluss einer Rahmenempfehlung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Pflegedienste am 14. Juli 2000 gescheitert sind. Hierauf geht die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. Juli 2000 mit keinem Wort ein. Und dies obwohl sie mit Schreiben vom 18. Mai 2000 an die Partner der Rahmenempfehlung mitteilt, um eine ausreichende Versorgung, insbesondere mit Leistungen der Dekubitusprophylaxe zu gewährleisten, sei es erforderlich, sachgerechte Vergütungsregelungen in den Rahmenempfehlungen zu vereinbaren. Offenbar will die Bundesregierung dem ganzen Problem weiterhin tatenlos zusehen. Wie hieß der Slogan der rot-grünen Bundesregierung doch gleich? - Die neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet. Frau Ministerin Fischer, wo bleibt diese Politik?
Offenkundig sind die Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege darüber hinaus formal fehlerhaft. Denn die unionsgeführte Bundesregierung wollte mit der Einführung des Partnerschaftsmodells im Rahmen des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes erreichen, dass sich der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen mit den Argumenten der Spitzenverbände der Pflegedienste auseinandersetzt. Aus der Entscheidung des Bundesausschusses sollte erkennbar sein, dass dies geschehen ist und warum der Bundesausschuss den Stellungnahmen nicht gefolgt ist.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen Niederschriften über die Beratungen der einzelnen Stellungnahmen gefertigt hat, aus denen hervorgehen soll, welcher Stellungnahme nicht gefolgt wurde und warum. Damit bestätigt die rot-grüne Bundesregierung indirekt, dass aus nicht erkennbar ist, warum der Bundesausschuss den Stellungnahmen nicht gefolgt ist. Die Bundesregierung hätte daher die Richtlinien beanstanden müssen.
Unklar bleibt nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auch wie Richtlinien und Rahmenempfehlungen zueinander stehen. Zwar wird in der Antwort ausgeführt, die Richtlinien würden den Rahmenempfehlungen vorgehen, gleichzeitig wird betont, dass eine strikte Trennung der Regelungsinhalte nicht möglich sei. Wenn aber Überschneidungen zwischen den Richtlinien und Rahmenempfehlungen nach Meinung der Bundesregierung auftreten, dann erkennt die Bundesregierung auch an, dass es einen Kompetenzkonflikt zwischen dem Bundesausschuss einerseits und den Spitzenverbänden der Pflegedienste anderseits gibt. Dass die Bundesregierung dennoch keinen Handlungsbedarf anerkennt, überrascht. Bundesministerin Fischer verschließt vor den Problemen, die in der häuslichen Krankenpflege massiv auftreten, einfach die Augen.
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