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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Eichel muss Nachtrag vorlegen

Berlin (ots)

Zu den Privatisierungseinnahmen des Bundes und
ihrer Verwendung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt haben sich so weit vom
Haushaltsplan entfernt, dass die Vorlage eines Nachtragshaushalts
politisch geboten ist. Auf der Einnahmenseite berührt dies vor allem
die Privatisierungserlöse; auf der Ausgabenseite geht es vor allem um
eine Stärkung der Investitionen.
Privatisierungseinnahmen
Die Einnahmen aus der Privatisierung der Post-Nachfolgeunternehmen
(Postbank, Telekom, Deutsche Post AG) sollen vor allem der
Finanzierung der Postunterstützungskassen dienen. Dennoch ergibt sich
bei einer Gegenüberstellung der zu erwartenden Pensionslasten
einerseits und der Privatisierungserlöse anderseits ein positiver
Saldo in der Größenordnung von ca. 50 Mrd DM. Beides, sowohl die
Privatisierungserlöse als auch die Versorgungslasten aus dem
Postbereich haben einen weiten zeitlichen Horizont, überschreiten den
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung um Jahrzehnte.
Für die Jahre bis 2005 sind Haushaltsmittel für die
Postunterstützungskassen geplant. Es ist Aufgabe des Finanzministers,
dafür Sorge zu tragen, dass die Privatisierungserlöse aus den
Post-Nachfolgeunternehmen so anfallen - bzw. bei vorzeitigen Anfall
so angelegt werden, dass sie die Versorgungslasten aus dem Bereich
der ehemaligen Deutschen Bundespost tatsächlich abdecken. Der
Bundeshaushalt darf hier nicht zur regelmäßigen Finanzierungsquelle
werden; lediglich der technische Spitzenausgleich (wenn
Privatisierungserlöse einerseits und Versorgungslasten anderseits
zeitlich nicht deckungsgleich anfallen) darf im Rahmen des
Bundeshaushalts - aber nicht zu seinen Lasten - abgewickelt werden.
Verwendung der Privatisierungseinnahmen
Mit den überschießenden Privatisierungseinnahmen, also jenen
Erlösen, die über das Volumen der Versorgungslasten hinausgehen,
müssen drei weitere Aufgaben bewältigt werden:
1. Ein wesentlicher Teil der überschießenden
Privatisierungseinnahmen sollte für eine wirkungsvolle Verbesserung
der Steuerreform eingesetzt werden. Dem ehemaligen
Bundesbankpräsidenten Pöhl ist zuzustimmen: Steuersenkung ist
wichtiger als Schuldenabbau!
In diesen Zusammenhang gehören auch durchgreifende
Reformüberlegungen für die Alterssicherung, die einen Wegfall der
weiteren Stufen der Ökosteuer ermöglichen müssen. Denn die Ökosteuer
konterkariert die denkbaren positiven Wirkungen der Steuerreform
nicht unwesentlich. Ob wir die Steuer direkt beim Finanzamt zahlen,
oder an der Zapfsäule, ist schließlich egal!
2. Die sich einem nie dagewesenen Negativrekord nähernde
Investitionsquote im Bundeshaushalt muss verbessert werden. Im
Bereich Forschung und Technologie könnte der Bund beispielsweise
durch Bereitstellung seiner Komplementärfinanzierung die "Bugwelle"
der Länder im Bereich Hochschulbau abbauen. Darüber hinaus muss der
Rückgang der Mittel in den Bereichen Straßenbau, Schienewege,
Städtebauförderung und Wohnungsmodernisierung gestoppt werden. Auch
die notwendige Modernisierung der Bundeswehr bedarf für viele Jahre
erhöhter Beschaffungen.
Darüber hinaus müssen Bund und Länder die Effizienz staatlicher
Investitionen verbessern: Insbesondere Baumaßnahmen, aber auch andere
Investitionen, dürfen nicht länger über Jahre und Jahrzehnte
gestreckt werden, um möglichst viele Projekte gleichzeitig "anpacken"
zu können. Das täuscht zwar "Aktivität" vor, verteuert aber viele
Investitionen um mehrere hundert Prozent. Es ist politisch nicht
verantwortlich, Investitionsmittel unwirtschaftlich auszugeben, und
dem Bürger gleichzeitig anzukündigen, dass künftige
Investitionsvorhaben vielfach nur noch durch private Investoren
durchgeführt werden können, die zur Finanzierung ihrer Investitionen
Benutzungsentgelte erheben.
3. Alle Privatisierungseinnahmen, die zu den vorgenannten Zwecken
nicht benötigt werden, müssen zusätzlich in die Schuldentilgung
fließen.
Nachtragshaushalt geboten
Die Feststellung des Haushaltsplans und des Haushaltsgesetzes
gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Parlamentes. Nach den
Grundgesetz sind Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan vollständig
und wahrheitsgemäß darzustellen. Wenn für den Bund in den nächsten
Tagen allein auf Grund der Versteigerungen der UMTS - Lizenzen
Einnahmen möglicherweise in dreistelliger Milliardengrößenordnung
anfallen, wenn die Steuereinnahmen unerwartet ergiebig sprudeln, wenn
gleichzeitig auch der haushaltspolitische Sprecher der Grünen
zusätzliche Ausgaben im Bereich der Infrastrukturinvestitionen
ankündigt, wenn darüber hinaus der jetzt abgeschlossene Komplex
"Zwangsarbeiterentschädigungen" den Bundeshaushalt mit mehreren
Milliarden in diesem Jahr belastet, dann können nur noch juristische
Erbsenzähler behaupten, ein Nachtrag sei entbehrlich.
Die genannten Vorgänge haben jeder für sich und vor allem
zusammengenommen ein solches politisches Gewicht, dass der Verzicht
auf einen Nachtrag einer Brüskierung des Parlaments gleichkommt. Die
Notwendigkeit der Vorlage eines Nachtraghaushaltes mag
verfassungsrechtlich streitig sein - politisch ist ein
Nachtragshaushalt zwingend erforderlich!

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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