CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Eichel muss Nachtrag vorlegen
Berlin (ots)
Zu den Privatisierungseinnahmen des Bundes und ihrer Verwendung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt haben sich so weit vom Haushaltsplan entfernt, dass die Vorlage eines Nachtragshaushalts politisch geboten ist. Auf der Einnahmenseite berührt dies vor allem die Privatisierungserlöse; auf der Ausgabenseite geht es vor allem um eine Stärkung der Investitionen.
Privatisierungseinnahmen
Die Einnahmen aus der Privatisierung der Post-Nachfolgeunternehmen (Postbank, Telekom, Deutsche Post AG) sollen vor allem der Finanzierung der Postunterstützungskassen dienen. Dennoch ergibt sich bei einer Gegenüberstellung der zu erwartenden Pensionslasten einerseits und der Privatisierungserlöse anderseits ein positiver Saldo in der Größenordnung von ca. 50 Mrd DM. Beides, sowohl die Privatisierungserlöse als auch die Versorgungslasten aus dem Postbereich haben einen weiten zeitlichen Horizont, überschreiten den Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung um Jahrzehnte.
Für die Jahre bis 2005 sind Haushaltsmittel für die Postunterstützungskassen geplant. Es ist Aufgabe des Finanzministers, dafür Sorge zu tragen, dass die Privatisierungserlöse aus den Post-Nachfolgeunternehmen so anfallen - bzw. bei vorzeitigen Anfall so angelegt werden, dass sie die Versorgungslasten aus dem Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost tatsächlich abdecken. Der Bundeshaushalt darf hier nicht zur regelmäßigen Finanzierungsquelle werden; lediglich der technische Spitzenausgleich (wenn Privatisierungserlöse einerseits und Versorgungslasten anderseits zeitlich nicht deckungsgleich anfallen) darf im Rahmen des Bundeshaushalts - aber nicht zu seinen Lasten - abgewickelt werden.
Verwendung der Privatisierungseinnahmen
Mit den überschießenden Privatisierungseinnahmen, also jenen Erlösen, die über das Volumen der Versorgungslasten hinausgehen, müssen drei weitere Aufgaben bewältigt werden:
1. Ein wesentlicher Teil der überschießenden Privatisierungseinnahmen sollte für eine wirkungsvolle Verbesserung der Steuerreform eingesetzt werden. Dem ehemaligen Bundesbankpräsidenten Pöhl ist zuzustimmen: Steuersenkung ist wichtiger als Schuldenabbau!
In diesen Zusammenhang gehören auch durchgreifende Reformüberlegungen für die Alterssicherung, die einen Wegfall der weiteren Stufen der Ökosteuer ermöglichen müssen. Denn die Ökosteuer konterkariert die denkbaren positiven Wirkungen der Steuerreform nicht unwesentlich. Ob wir die Steuer direkt beim Finanzamt zahlen, oder an der Zapfsäule, ist schließlich egal!
2. Die sich einem nie dagewesenen Negativrekord nähernde Investitionsquote im Bundeshaushalt muss verbessert werden. Im Bereich Forschung und Technologie könnte der Bund beispielsweise durch Bereitstellung seiner Komplementärfinanzierung die "Bugwelle" der Länder im Bereich Hochschulbau abbauen. Darüber hinaus muss der Rückgang der Mittel in den Bereichen Straßenbau, Schienewege, Städtebauförderung und Wohnungsmodernisierung gestoppt werden. Auch die notwendige Modernisierung der Bundeswehr bedarf für viele Jahre erhöhter Beschaffungen.
Darüber hinaus müssen Bund und Länder die Effizienz staatlicher Investitionen verbessern: Insbesondere Baumaßnahmen, aber auch andere Investitionen, dürfen nicht länger über Jahre und Jahrzehnte gestreckt werden, um möglichst viele Projekte gleichzeitig "anpacken" zu können. Das täuscht zwar "Aktivität" vor, verteuert aber viele Investitionen um mehrere hundert Prozent. Es ist politisch nicht verantwortlich, Investitionsmittel unwirtschaftlich auszugeben, und dem Bürger gleichzeitig anzukündigen, dass künftige Investitionsvorhaben vielfach nur noch durch private Investoren durchgeführt werden können, die zur Finanzierung ihrer Investitionen Benutzungsentgelte erheben.
3. Alle Privatisierungseinnahmen, die zu den vorgenannten Zwecken nicht benötigt werden, müssen zusätzlich in die Schuldentilgung fließen.
Nachtragshaushalt geboten
Die Feststellung des Haushaltsplans und des Haushaltsgesetzes gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Parlamentes. Nach den Grundgesetz sind Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan vollständig und wahrheitsgemäß darzustellen. Wenn für den Bund in den nächsten Tagen allein auf Grund der Versteigerungen der UMTS - Lizenzen Einnahmen möglicherweise in dreistelliger Milliardengrößenordnung anfallen, wenn die Steuereinnahmen unerwartet ergiebig sprudeln, wenn gleichzeitig auch der haushaltspolitische Sprecher der Grünen zusätzliche Ausgaben im Bereich der Infrastrukturinvestitionen ankündigt, wenn darüber hinaus der jetzt abgeschlossene Komplex "Zwangsarbeiterentschädigungen" den Bundeshaushalt mit mehreren Milliarden in diesem Jahr belastet, dann können nur noch juristische Erbsenzähler behaupten, ein Nachtrag sei entbehrlich.
Die genannten Vorgänge haben jeder für sich und vor allem zusammengenommen ein solches politisches Gewicht, dass der Verzicht auf einen Nachtrag einer Brüskierung des Parlaments gleichkommt. Die Notwendigkeit der Vorlage eines Nachtraghaushaltes mag verfassungsrechtlich streitig sein - politisch ist ein Nachtragshaushalt zwingend erforderlich!
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