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Schauerte/Wissmann: Bundesregierung sollte übereilten Gesetzentwurf zum Übernahmerecht zurückziehen
Berlin (ots)
Der Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, und der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie, Matthias Wissmann MdB, fordern bessere Lösungen für ein deutsches und europäisches Übernahmerecht.
Im Zuge der Globalisierung haben Unternehmensübernahmen einen Rekordstand erreicht. Als Ausdruck freier unternehmerischer Entscheidung haben Sie in aller Regel positive Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit der betroffenen Unternehmen und stärken den Standort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit, wenn sie in einem angemessenen ordnungspolitischen Rahmen bei einem Mindestmaß gesetzgeberischer Regulierung stattfinden und sich an den internationalen Standards orientieren. Weder der Gemeinsame Standpunkt zur Europäischen Übernahmerichtlinie noch in besonderem Maße der von der Bundesregierung übereilt vorgelegte Gesetzentwurf für ein deutsches Übernahmerecht gewährleisten fairen Wettbewerb und Rechtssicherheit bei Unternehmensübernahmen sowie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Aktionäre der Zielgesellschaft und des Bieters.
Auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin legten die beiden Wirtschaftsexperten der CDU einen umfangreichen Forderungskatalog vor. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, bei der weiteren Beratung der EU-Richtlinie und eines späteren deutschen Übernahmerecht insbesondere folgende Punkte im Interesse der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu berücksichtigen:
- Sicherstellung eines angemessenen Abwehrpotenzials der Zielgesellschaft. Satzungsmäßiges Wahlrecht der Unternehmen über das Zustandekommen von Abwehrentscheidungen
- Kein nationales Vorgreifen der EU-Richtlinie aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtseinheitlichkeit. Zurückziehen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung bis zur endgültigen Verabschiedung der EU-Richtlinie
- Keine wettbewerbsschädliche Überregulierung, sondern Flexibilität und Praktikabilität als Maßstab für ein deutsches Übernahmegesetz
- Gleichbehandlung von Privatanlegern und Belegschaftsaktionären: Doppelbesteuerung vermeiden
- Schaffung einer breiteren europaweiten Harmonisierung durch eine überarbeitete EU-Richtlinie, die in zentralen Punkten den Mitgliedsstaaten pauschale Mindeststandards vorschreibt und so für Rechtseinheitlichkeit sorgt
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