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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Landesbanken und Sparkassen müssen öffentliche Garantien marktgerecht verzinsen

Berlin (ots)

Zum Bankenstreit über die Gewährträgerhaftung
erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Hartmut Schauerte MdB:
Die Zeit der wettbewerbsverzerrenden Privilegien ist vorbei. Die
Sparkassen und Landesbanken sollten im Beihilfestreit mit den
privaten Banken zu einem Kompromiss finden. Die Klage der
Privatbanken ist im Grundsatz gerechtfertigt.
Anstalts- und Gewährträgerhaftung sind wirtschaftlich betrachtet
nichts anderes als eine staatliche Bestandsgarantie, die die 
Refinanzierung der öffentlich-rechtlichen Banken verbilligt, ohne
dass der Garantiegeber für seine Haftung entschädigt wird. Das ist
eindeutig eine Privilegierung, die den Wettbewerb verzerrt. Eine
weitere Privilegierung insbesondere der Landesbanken liegt teilweise
darin, dass wie bei der Westdeutschen Landesbank Wohnungsbauvermögen
in Milliardenhöhe als zinsloses und gewinnloses Eigenkapital zur
Verfügung gestellt wird. Insoweit ist die Klage im Grundsatz
gerechtfertigt.
Die Europäische Kommission kann unter Wettbewerbsgesichtspunkten
nicht anders entscheiden als diese Privilegierungen zu untersagen.
Dies ergibt sich einmal aus dem Recht der europäischen Verträge wie
aber auch aus der zunehmenden globalen Verflechtung der Finanzmärkte.
Die internationalen Finanzmärkte werden staatliche
Wettbewerbsverzerrungen auch im Bereich von grenzüberschreitenden
Fusionen nicht akzeptieren.
Die Grenze zur Verfilzung zwischen öffentlicher Hand und
öffentlichen Kreditinstituten ist fließend. In keinem Bereich der
Wirtschaft hat die Politik einen so großen Einfluss auf Unternehmen
und Vorstände wie im Bereich der Finanzwirtschaft. Es ist
erstaunlich, dass 50 % der deutschen Kreditwirtschaft
öffentlich-rechtlicher Natur sind. Zu große Nähe zwischen Politik und
Wirtschaft ist trotz aller guten Vorsätze unabweislich in der Gefahr,
politische und parteipolitische Notwendigkeiten hinter sachlichen und
unternehmerischen Begründungen zu verstecken. Die Grenze zur
Verfilzung wird dann notwendigerweise fließend.
Reformierte Landesbanken, die sich auf ihre Kernaufgaben
zurückziehen und Sparkassen passen in die Zeit, allerdings ohne ihre
Privilegien. Dauerhaft werden sie nur bestehen können, wenn sie im
normalen Wettbewerb erfolgreich sind. Der öffentliche Auftrag muss in
klaren Grenzen definiert sein. Er rechtfertigt keine Privilegierung
des Gesamtgeschäfts der Banken, auch nicht unter dem gerne
angeführten Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge.
Die Aufblähung des Beihilfestreits zu einer Existenzfrage für das
öffentlich-rechtliche System und die föderale Struktur in Deutschland
ist  unsachgemäß. In Brüssel geht es gegebenenfalls um das Verbot
eines Privilegs, von dem die öffentlichen Banken sogar behauptet
haben, dass es gar kein Privileg (Wettbewerbsvorteil) sei. Wenn die
Abschaffung oder Beschränkung eines Privilegs in einer angenommenen
oder behaupteten Randfrage 50% des deutschen Finanzgewerbes in Frage
stellt, wäre es um die Leistungsfähigkeit dieses Finanzzweiges
erbärmlich bestellt. Ich warne die Beteiligten vor einer solchen
Aufblähung des Problems. 
   Bei Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung drohen
keine Folgen für die Finanzierung des Mittelstands. Nach dem
neuerlichen Rückzug der Privatbanken aus der Finanzierung
insbesondere des kleineren Mittelstandes, nehmen die Sparkassen und
die Genossenschaftsbanken diese unbedingt notwendige Aufgabe
verstärkt wahr. Diese Bankengruppen sind hierfür auch besonders
geeignet, da sie in ihrer Struktur ortsnah und flexibel angelegt
sind. Da die Genossenschaftsbanken ohne diese in Streit befindlichen
Privilegien den Mittelstand offenkundig und sachgerecht begleiten,
ist nicht einzusehen, warum es den Sparkassen auch nach Abschaffung
der Privilegien nicht genauso gelingen sollte. Der Mittelstand hat
ein Interesse, dass beide Bankengruppen möglichst ortsnah bleiben und
unter fairen Wettbewerbsbedingungen optimierte Bankleistungen an die
mittelständische Wirtschaft zur Verfügung stellen.
Ein Kompromiss ist möglich und nötig. Leider hat der öffentliche
Bankensektor zu sehr auf den Einfluss von Bundesregierung und
Landespolitik gesetzt und darum die Suche nach einem Kompromiss
vernachlässigt. Der Kompromiss kann nur darin bestehen, dass der
öffentliche Bankensektor seinen Gewährträgern, den Ländern und den
Kommunen, für die Bestandsgarantie und für Kapitalersatz eine auf den
Markt abgeleitete vertretbare Verzinsung anbietet. Das wäre gut für
den Wettbewerb, gut für die öffentlichen Haushalte und gut für die
internationale Reputation des Finanzplatzes Deutschland.

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