CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Landesbanken und Sparkassen müssen öffentliche Garantien marktgerecht verzinsen
Berlin (ots)
Zum Bankenstreit über die Gewährträgerhaftung erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Hartmut Schauerte MdB:
Die Zeit der wettbewerbsverzerrenden Privilegien ist vorbei. Die Sparkassen und Landesbanken sollten im Beihilfestreit mit den privaten Banken zu einem Kompromiss finden. Die Klage der Privatbanken ist im Grundsatz gerechtfertigt.
Anstalts- und Gewährträgerhaftung sind wirtschaftlich betrachtet nichts anderes als eine staatliche Bestandsgarantie, die die Refinanzierung der öffentlich-rechtlichen Banken verbilligt, ohne dass der Garantiegeber für seine Haftung entschädigt wird. Das ist eindeutig eine Privilegierung, die den Wettbewerb verzerrt. Eine weitere Privilegierung insbesondere der Landesbanken liegt teilweise darin, dass wie bei der Westdeutschen Landesbank Wohnungsbauvermögen in Milliardenhöhe als zinsloses und gewinnloses Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird. Insoweit ist die Klage im Grundsatz gerechtfertigt.
Die Europäische Kommission kann unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht anders entscheiden als diese Privilegierungen zu untersagen. Dies ergibt sich einmal aus dem Recht der europäischen Verträge wie aber auch aus der zunehmenden globalen Verflechtung der Finanzmärkte. Die internationalen Finanzmärkte werden staatliche Wettbewerbsverzerrungen auch im Bereich von grenzüberschreitenden Fusionen nicht akzeptieren.
Die Grenze zur Verfilzung zwischen öffentlicher Hand und öffentlichen Kreditinstituten ist fließend. In keinem Bereich der Wirtschaft hat die Politik einen so großen Einfluss auf Unternehmen und Vorstände wie im Bereich der Finanzwirtschaft. Es ist erstaunlich, dass 50 % der deutschen Kreditwirtschaft öffentlich-rechtlicher Natur sind. Zu große Nähe zwischen Politik und Wirtschaft ist trotz aller guten Vorsätze unabweislich in der Gefahr, politische und parteipolitische Notwendigkeiten hinter sachlichen und unternehmerischen Begründungen zu verstecken. Die Grenze zur Verfilzung wird dann notwendigerweise fließend.
Reformierte Landesbanken, die sich auf ihre Kernaufgaben zurückziehen und Sparkassen passen in die Zeit, allerdings ohne ihre Privilegien. Dauerhaft werden sie nur bestehen können, wenn sie im normalen Wettbewerb erfolgreich sind. Der öffentliche Auftrag muss in klaren Grenzen definiert sein. Er rechtfertigt keine Privilegierung des Gesamtgeschäfts der Banken, auch nicht unter dem gerne angeführten Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge.
Die Aufblähung des Beihilfestreits zu einer Existenzfrage für das öffentlich-rechtliche System und die föderale Struktur in Deutschland ist unsachgemäß. In Brüssel geht es gegebenenfalls um das Verbot eines Privilegs, von dem die öffentlichen Banken sogar behauptet haben, dass es gar kein Privileg (Wettbewerbsvorteil) sei. Wenn die Abschaffung oder Beschränkung eines Privilegs in einer angenommenen oder behaupteten Randfrage 50% des deutschen Finanzgewerbes in Frage stellt, wäre es um die Leistungsfähigkeit dieses Finanzzweiges erbärmlich bestellt. Ich warne die Beteiligten vor einer solchen Aufblähung des Problems. Bei Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung drohen keine Folgen für die Finanzierung des Mittelstands. Nach dem neuerlichen Rückzug der Privatbanken aus der Finanzierung insbesondere des kleineren Mittelstandes, nehmen die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken diese unbedingt notwendige Aufgabe verstärkt wahr. Diese Bankengruppen sind hierfür auch besonders geeignet, da sie in ihrer Struktur ortsnah und flexibel angelegt sind. Da die Genossenschaftsbanken ohne diese in Streit befindlichen Privilegien den Mittelstand offenkundig und sachgerecht begleiten, ist nicht einzusehen, warum es den Sparkassen auch nach Abschaffung der Privilegien nicht genauso gelingen sollte. Der Mittelstand hat ein Interesse, dass beide Bankengruppen möglichst ortsnah bleiben und unter fairen Wettbewerbsbedingungen optimierte Bankleistungen an die mittelständische Wirtschaft zur Verfügung stellen.
Ein Kompromiss ist möglich und nötig. Leider hat der öffentliche Bankensektor zu sehr auf den Einfluss von Bundesregierung und Landespolitik gesetzt und darum die Suche nach einem Kompromiss vernachlässigt. Der Kompromiss kann nur darin bestehen, dass der öffentliche Bankensektor seinen Gewährträgern, den Ländern und den Kommunen, für die Bestandsgarantie und für Kapitalersatz eine auf den Markt abgeleitete vertretbare Verzinsung anbietet. Das wäre gut für den Wettbewerb, gut für die öffentlichen Haushalte und gut für die internationale Reputation des Finanzplatzes Deutschland.
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