CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Durcheinander oder Absicht des Kanzleramtes?
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Nachdem das Kanzleramt zunächst Strafantrag gegen Unbekannt wegen angeblicher rechtswidriger Datenlöschungen gestellt hatte, stellte es, nach dem Bericht in Focus vom heutigen Tage, in dieser Sache nur wenig später am 27.07.2000 u.a. gegen den früheren Leiter der Zentralabteilung des Bundeskanzleramtes Strafantrag. Der frühere Leiter der Zentralabteilung hat lt.Focus bereits am 21.07.2000 gegen sich selbst die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens beantragt, um "ein objektives und faires Verfahren zu gewährleisten". Daraufhin habe ihm das Kanzleramt am 31.07.2000 mitgeteilt, der Sachverhalt müsse erst noch genau geprüft werden.
Mit diesem Verhalten erweckt das Kanzleramt den Verdacht, dass es ihm nicht auf eine schnelle und zügige Aufklärung dieser angeblichen Vorwürfe gegen frühere Mitarbeiter des Kanzleramtes ankommt, sondern dass es in der Öffentlichkeit weiterhin Verdächtigungen streuen will. Es ist zweifelhaft, ob das Kanzleramt seit dem ersten Strafantrag wesentlich neue Erkenntnisse gewonnen hat. Hat es zunächst Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, um das Verfahren in die Länge zu ziehen und sollte die Staatsanwaltschaft deshalb bewusst im Unklaren gelassen werden? Zögert man im Kanzleramt die Entscheidung über den Antrag des früheren Abteilungsleiters hinaus, um dem Sonderermittler Hirsch weiter eine Spielwiese für disziplinare Vorermittlungen zu bieten? Hat Bundeskanzler Schröder dieses Vorgehen geduldet oder gar gefördert? Diese Fragen sind zu klären. Bundeskanzler Schröder hat dafür zu sorgen, dass das Kanzleramt rechtsstaatliche Maßstäbe strikt einhält.
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