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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Strafverfahren beschleunigen

Berlin (ots)

Zu den Forderungen nach einer schnelleren
Aburteilung rechtsextremistischer Straftäter verweist der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB, auf die von den Unionsfraktionen hierzu bereits vorgelegten
Gesetzentwürfe:
Der Ruf nach einer schnelleren Aburteilung rechtsextremistischer
Straftäter verdient dort, wo die Beweissituation klar und die
zugrundeliegenden Sachverhalte einfach sind, uneingeschränkte
Zustimmung. Strafrechtliche Konsequenzen, die den Delinquenten
nachhaltig beeindrucken sollen, müssen der Straftat auf dem Fuße
folgen.
Hierzu bedarf es auch einer Verbesserung der einschlägigen
Verfahrensvorschriften. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat insoweit
bereits konkrete Vorschläge vorgelegt - unter anderem zum
Jugendstrafverfahren und zum sogenannten beschleunigten Verfahren
gegen heranwachsende und erwachsene Täter. Diese hat die
Regierungsfraktionen bislang ohne jedweden vernünftigen Grund
abgelehnt.
Im Bereich des Jugendstrafrechts sieht unser Gesetzentwurf eine
erweiterte Anwendung und Beschleunigung des vereinfachten
Jugendverfahrens vor. Diese Verfahren scheitern bislang vielfach
schlicht daran, dass die Jugendlichen nicht zur mündlichen
Verhandlung erscheinen. Der Richter braucht daher auch hier die
Möglichkeit, die sich in anderen Verfahren bewährt hat: Gegen den
unentschuldigt nicht erschienenen Jugendlichen die Vorführung
anzuordnen oder Haftbefehl zu erlassen.
Im Bereich der Jugendkriminalität muss der Richter zudem die
Besonderheiten des jeweiligen Falles berücksichtigen und zugleich die
gebotene erzieherische Wirkung bei minderjährigen Straftätern
erzielen können. Unser Gesetzentwurf sieht daher neben einer
Beschleunigung der Jugendstrafverfahren weitere Arrestformen und
Meldeauflagen vor.
Wir treten nachdrücklich dafür ein, für die Altersgruppe der
Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) stärker als bislang das
Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Mit seiner Volljährigkeit übernimmt
der Heranwachsende grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines
mündigen Staatsbürgers. Dieser Grundsatz ist auch im Strafrecht
stärker zu berücksichtigen. Soweit ausnahmsweise Jugendstrafrecht zur
Anwendung kommt, muss es zudem möglich sein, bei schwersten
Straftaten bis zu 15 Jahre Jugendstrafe zu verhängen. Das bisherige
Höchstmaß von zehn Jahren erscheint besonders dort unangemessen
niedrig, wo gegen den mitunter nur wenige Monate älteren Mittäter die
lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird.
Auch die Bestimmungen zum sogenannten beschleunigten Verfahren
gegen heranwachsende und erwachsene Täter bedürfen dringend einer
Präzisierung; Gerichte und Staatsanwaltschaften sind bei der
Anwendung dieser Verfahrensart unsicher. Dennoch haben die
Regierungsfraktionen im Rechtsausschuss des Bundestages ihre
Zustimmung hierzu verweigert, obgleich auch der Bundesrat klare
gesetzliche Vorgaben für das beschleunigte Verfahren im Sinne des
CDU/CSU-Entwurfes fordert.
Die Bundesjustizministerin wäre gut beraten, gutgemeinten Worten
endlich Taten folgen zulassen. Die Regierungsfraktionen sollten die
aktuelle Diskussion zum Anlass nehmen, um ihre Verweigerungshaltung
gegenüber notwendigen Verbesserungen für die strafrechtliche Praxis
endlich aufzugeben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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