CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Strafverfahren beschleunigen
Berlin (ots)
Zu den Forderungen nach einer schnelleren Aburteilung rechtsextremistischer Straftäter verweist der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, auf die von den Unionsfraktionen hierzu bereits vorgelegten Gesetzentwürfe:
Der Ruf nach einer schnelleren Aburteilung rechtsextremistischer Straftäter verdient dort, wo die Beweissituation klar und die zugrundeliegenden Sachverhalte einfach sind, uneingeschränkte Zustimmung. Strafrechtliche Konsequenzen, die den Delinquenten nachhaltig beeindrucken sollen, müssen der Straftat auf dem Fuße folgen.
Hierzu bedarf es auch einer Verbesserung der einschlägigen Verfahrensvorschriften. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat insoweit bereits konkrete Vorschläge vorgelegt - unter anderem zum Jugendstrafverfahren und zum sogenannten beschleunigten Verfahren gegen heranwachsende und erwachsene Täter. Diese hat die Regierungsfraktionen bislang ohne jedweden vernünftigen Grund abgelehnt.
Im Bereich des Jugendstrafrechts sieht unser Gesetzentwurf eine erweiterte Anwendung und Beschleunigung des vereinfachten Jugendverfahrens vor. Diese Verfahren scheitern bislang vielfach schlicht daran, dass die Jugendlichen nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen. Der Richter braucht daher auch hier die Möglichkeit, die sich in anderen Verfahren bewährt hat: Gegen den unentschuldigt nicht erschienenen Jugendlichen die Vorführung anzuordnen oder Haftbefehl zu erlassen.
Im Bereich der Jugendkriminalität muss der Richter zudem die Besonderheiten des jeweiligen Falles berücksichtigen und zugleich die gebotene erzieherische Wirkung bei minderjährigen Straftätern erzielen können. Unser Gesetzentwurf sieht daher neben einer Beschleunigung der Jugendstrafverfahren weitere Arrestformen und Meldeauflagen vor.
Wir treten nachdrücklich dafür ein, für die Altersgruppe der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) stärker als bislang das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Mit seiner Volljährigkeit übernimmt der Heranwachsende grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines mündigen Staatsbürgers. Dieser Grundsatz ist auch im Strafrecht stärker zu berücksichtigen. Soweit ausnahmsweise Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, muss es zudem möglich sein, bei schwersten Straftaten bis zu 15 Jahre Jugendstrafe zu verhängen. Das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren erscheint besonders dort unangemessen niedrig, wo gegen den mitunter nur wenige Monate älteren Mittäter die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird.
Auch die Bestimmungen zum sogenannten beschleunigten Verfahren gegen heranwachsende und erwachsene Täter bedürfen dringend einer Präzisierung; Gerichte und Staatsanwaltschaften sind bei der Anwendung dieser Verfahrensart unsicher. Dennoch haben die Regierungsfraktionen im Rechtsausschuss des Bundestages ihre Zustimmung hierzu verweigert, obgleich auch der Bundesrat klare gesetzliche Vorgaben für das beschleunigte Verfahren im Sinne des CDU/CSU-Entwurfes fordert.
Die Bundesjustizministerin wäre gut beraten, gutgemeinten Worten endlich Taten folgen zulassen. Die Regierungsfraktionen sollten die aktuelle Diskussion zum Anlass nehmen, um ihre Verweigerungshaltung gegenüber notwendigen Verbesserungen für die strafrechtliche Praxis endlich aufzugeben.
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