CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Nachbesserungen ändern nichts an falscher Grundentscheidung
Berlin (ots)
Zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf des Ergänzungsgesetzes zum Steuersenkungsgesetz äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Auch der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein Ergänzungsgesetz zum Steuersenkungsgesetz ändert nichts an der Tatsache, dass die Steuerreform in ihrer Endstufe im Jahr 2005 viel zu spät kommt und die Schieflastigkeit zum Nachteil des Mittelstandes nicht beseitigt wird.
Die Wirtschaft und damit der Arbeitsmarkt brauchen eine schnellere Entlastung, um spürbare Impulse für Investitionen auslösen zu können. Die von der Bundessregierung versprochene große Steuerreform ist weder im Jahr 1999 noch im Jahr 2000 gekommen. Die Entlastungen werden bis zur Endstufe scheibchenweise gewährt. Bis zu dieser Endstufe im Jahr 2005 sind dann 6 wertvolle Jahre vertan.
Es ist zwar zu begrüßen, dass die Bundesregierung - nicht zuletzt aufgrund der Unnachgiebigkeit der Union - einen weiteren Prozentpunkt beim Spitzensteuersatz heruntergegangen ist und auch den halben Steuersatz für Betriebsveräußerungen wieder einführen will. Aufgrund der jüngsten Forderungen des kleineren Koalitionspartners, Abfindungen in diese Regelung mit einzubeziehen und der vehementen Abwehrversuche des Bundesfinanzministers drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass hier Schnellschüsse gemacht werden, die nicht einmal innerhalb der Koalition abgesprochen waren.
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