CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Teile der Entlastungswirkung werden weiter in die Zukunft verschoben
Berlin (ots)
Zu den heutigen Beratungen im Bundeskabinett über das Steuerentlastungsergänzungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Das Bundeskabinett wird heute den Entwurf des Steuersenkungsergänzungsgesetzes verabschieden. Mit diesem Gesetzentwurf werden insbesondere zwei Punkte aus der Entschließung des Bundesrates vom 14. Juli umgesetzt:
Erstens die Absenkung des Spitzensteuersatzes um einen weiteren Prozentpunkt auf nunmehr 42 vH ab 2005, sowie zweitens die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe und Altersversorgung des Betriebsinhabers. Für sich genommen sind beide Maßnahmen zu begrüßen. Sie entsprechen den Forderungen der Union - beim Spitzensteuersatz wenigstens ein Stück weit.
Das Gesamtergebnis kann jedoch nicht befriedigen. Die Union kann dem Änderungsgesetz deshalb nicht zustimmen.
Während die Steuereinnahmen in dem ersten Halbjahr 2000 insgesamt um 6,9 vH gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind, was selbst bei vorsichtiger Interpretation dieser Zahlen den Schluss zulässt, dass die Steuereinnahmen in diesem und in den folgenden Jahren um zweistellige Milliardenbeträge über den Planungen liegen werden, bleibt die Summe der Steuererleichterungen auf Grund der gesamten Steuerreform in den Jahren 2001 bis einschließlich 2004 noch hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück. Die Steuerquote steigt mittelfristig sogar an. Teile der Entlastungswirkung werden weiter in die Zukunft verschoben!
Das deutet daraufhin, dass die Entlastungswirkung der Steuerreform noch vor ihrem vollständigen Wirksamwerden durch die auf Grund des neuen Tarifverlaufs verschärfte kalte Progression großenteils wieder zugunsten der Staatskasse einkassiert wird. Die prozentuale Einkommensteuerlast der mittleren und geringfügig überdurchschnittlichen Einkommen (60.000 - 100.000 DM) bleibt praktisch gleich.
Dabei hätte die offenkundige Benachteilung dieser Einkommensbezieher, die sich weitgehend aus der Verschärfung der Progression im Einkommensteuertarif ergibt, wenigstens in dem Umfang beseitigt werden können, in dem sich heute schon dauerhafte Steuermehreinnahmen andeuten. Luft dazu hat der Bundesfinanzminister nicht nur durch die steigenden Steuereinnahmen, sondern auch durch die gewaltigen unerwarteten Mehreinnahmen aus den UMTS-Lizenzen. Diese Chance zu mehr Gerechtigkeit hat Hans Eichel im Rahmen seines Ergänzungsgesetztes verpasst. Von den Zusagen an vier Bundesländer ist in dem Gesetzesvorschlag nichts zu sehen, obwohl von einer Gegenfinanzierung im Haushaltsverfahren die Rede war. Ohnehin sollten die kümmerlichen "Nachbesserungen" von Dritten bezahlt werden, z.B. von der Bahn AG.
Es bleibt dabei:
Die Steuerreform bringt - wenn auch ziemlich spät - einiges für Geringverdiener und Millionäre; die mittleren Einkommensbezieher, die Leistungsträger bei den Selbständigen, im Handwerk und im Mittelstand bleiben auf der Strecke. Die Entlastung wird 2001 durch die 3. Stufe der sog. Ökosteuer wieder aufgefressen.
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