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Hüppe: Therapeutisches Klonen ist Kannibalismus

Berlin (ots)

Zu dem heute veröffentlichten britischen
Klonbericht erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Hubert
Hüppe MdB:
Erstmalig droht mit Großbritannien ein EU-Staat das Klonen von
Menschen gesetzlich zuzulassen. Sollte der heute vorgelegte
Klonbericht dazu führen, dass das britische Parlament das sog.
"therapeutische Klonen" im Herbst gesetzlich zulässt, würde
Großbritanien damit die Europäische Wertegemeinschaft, nach der das
Schaffen und anschließende Töten menschlichen Lebens zugunsten
anderer bisher als Tabu galt, verlassen.
Hinter dem Begriff "therapeutisches Klonen" verbirgt sich nichts
anderes, als dass man ähnlich wie bei dem Schaf "Dolly" durch den
sog. "Kerntransfer" das Genom eines Menschen in eine vorher entkernte
Eizelle einer Frau einsetzt. Dieser damit erschaffene Embryo ist
somit der eineiige Zwillingsbruder bzw. Zwillingsschwester
desjenigen, dessen Genom man benutzt hat. Diesen Embryo lässt man
sich entwickeln bis sich die sog. Stammzellen bilden. In diesem
Stadium wird der Embryo getötet, um dann seine Stammzellen so zu
manipulieren, dass man aus ihnen das gewünschte Zellgewebe oder gar
Organe für denjenigen produzieren kann, von dem das Genom zum Klonen
stammt.
Damit verbinden sich vor allem zwei Hoffnungen:
Einerseits könnten irgendwann beliebig viel menschliches Gewebe
oder gar Organe zur Transplantation produziert werden, und
andererseits gäbe es keine Abstoßungsreaktionen mehr, da es nicht als
"fremd" angesehen wird.
Ob das gewünschte Ziel tatsächlich erreicht wird, wie es bei
Mäusen angeblich schon teilweise funktioniert haben soll, ist äußerst
fraglich. Fest steht, dass bei diesen Experimenten massenhaft
menschliches Leben produziert wird, mit nur einem Ziel, es
anschließend wieder zu vernichten und menschliche Ersatzteillager zu
schaffen. Dies ist nichts anderes als Kannibalismus.
Die Tötung von Embryonen, Experimente an ihnen und auch das Klonen
von Menschen sind nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz verboten.
Den Plänen der Bundesregierung, das Embryonenschutzgesetz durch
ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu ersetzen, ist daher eine Absage zu
erteilen.
Statt wie der Parlamentarische Staatssekretär im
Forschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen, darüber nachzudenken,
ob man das Embryonenschutzgesetz lockern soll, sollten jetzt 
vorhandene Lücken geschlossen werden.
Die Bundesregierung sollte auch im Rahmen der EU und der
Diskussion um die europäische Grundrechtscharta Druck auf die
britische Regierung ausüben, das Klonen von Menschen nicht
zuzulassen.
Gleichzeitig hoffe ich, dass die Bundesregierung die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) auffordert, den Import von Stammzellen
von für Forschungszwecke getötete menschliche Embryonen zu
unterlassen.
Auf keinen Fall aber darf sich die Bundesrepublik unter Druck
setzen lassen. Die Menschenwürde ist unantastbar, auch dann wenn
darunter der Forschungsstandort leidet.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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