CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hüppe: Therapeutisches Klonen ist Kannibalismus
Berlin (ots)
Zu dem heute veröffentlichten britischen Klonbericht erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Hubert Hüppe MdB:
Erstmalig droht mit Großbritannien ein EU-Staat das Klonen von Menschen gesetzlich zuzulassen. Sollte der heute vorgelegte Klonbericht dazu führen, dass das britische Parlament das sog. "therapeutische Klonen" im Herbst gesetzlich zulässt, würde Großbritanien damit die Europäische Wertegemeinschaft, nach der das Schaffen und anschließende Töten menschlichen Lebens zugunsten anderer bisher als Tabu galt, verlassen.
Hinter dem Begriff "therapeutisches Klonen" verbirgt sich nichts anderes, als dass man ähnlich wie bei dem Schaf "Dolly" durch den sog. "Kerntransfer" das Genom eines Menschen in eine vorher entkernte Eizelle einer Frau einsetzt. Dieser damit erschaffene Embryo ist somit der eineiige Zwillingsbruder bzw. Zwillingsschwester desjenigen, dessen Genom man benutzt hat. Diesen Embryo lässt man sich entwickeln bis sich die sog. Stammzellen bilden. In diesem Stadium wird der Embryo getötet, um dann seine Stammzellen so zu manipulieren, dass man aus ihnen das gewünschte Zellgewebe oder gar Organe für denjenigen produzieren kann, von dem das Genom zum Klonen stammt.
Damit verbinden sich vor allem zwei Hoffnungen:
Einerseits könnten irgendwann beliebig viel menschliches Gewebe oder gar Organe zur Transplantation produziert werden, und andererseits gäbe es keine Abstoßungsreaktionen mehr, da es nicht als "fremd" angesehen wird.
Ob das gewünschte Ziel tatsächlich erreicht wird, wie es bei Mäusen angeblich schon teilweise funktioniert haben soll, ist äußerst fraglich. Fest steht, dass bei diesen Experimenten massenhaft menschliches Leben produziert wird, mit nur einem Ziel, es anschließend wieder zu vernichten und menschliche Ersatzteillager zu schaffen. Dies ist nichts anderes als Kannibalismus.
Die Tötung von Embryonen, Experimente an ihnen und auch das Klonen von Menschen sind nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz verboten.
Den Plänen der Bundesregierung, das Embryonenschutzgesetz durch ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu ersetzen, ist daher eine Absage zu erteilen.
Statt wie der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen, darüber nachzudenken, ob man das Embryonenschutzgesetz lockern soll, sollten jetzt vorhandene Lücken geschlossen werden.
Die Bundesregierung sollte auch im Rahmen der EU und der Diskussion um die europäische Grundrechtscharta Druck auf die britische Regierung ausüben, das Klonen von Menschen nicht zuzulassen.
Gleichzeitig hoffe ich, dass die Bundesregierung die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auffordert, den Import von Stammzellen von für Forschungszwecke getötete menschliche Embryonen zu unterlassen.
Auf keinen Fall aber darf sich die Bundesrepublik unter Druck setzen lassen. Die Menschenwürde ist unantastbar, auch dann wenn darunter der Forschungsstandort leidet.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell