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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Kommunen an den Erlösen der UMTS-Lizenz-Versteigerung unmittelbar beteiligen

Berlin (ots)

Zur Verwendung der erwarteten Gewinne aus der Versteigerung der
UMTS-Lizenzen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Fachleute rechnen inzwischen mit einem Versteigerungserlös um etwa
100 Milliarden DM. Rein rechtlich gesehen steht dieser Betrag dem
Bund zu. Moralisch, wirtschaftlich, politisch und nach dem Geist der
Verfassung darf der Bundesfinanzminister den Erlös aus dem Verkauf
der UMTS-Lizenzen aber nicht allein einstreichen.
Die Einnahmen für die UMTS-Lizenzen wirken sich indirekt als
Steuerausfälle bei den Kommunen aus. Die Gewerbesteuereinnahmen
sinken, denn die Unternehmen können die Lizenzkosten für zwanzig
Jahre ab Inanspruchnahme der Netze (2002/2003) von den Körperschafts-
und Gemeindesteuer absetzen, das heißt, sie zahlen trotz hoher
Gewinne über Jahre hinaus keine Steuern mehr. Über den
Finanzausgleich werden die Kommunen von den zu erwartenden
Mindereinnahmen bei der Körperschaftssteuer betroffen. Die kommunalen
Einnahmen fallen also nicht nur relativ im Verhältnis zu den
Einnahmen des Bundes zurück. Sie verringern sich auch in absoluten
Zahlen in Mark und Pfennig. Diese Folge der UMTS-Lizenz-Versteigerung
darf so nicht eintreten.
Deshalb fordere ich, dass die Einnahmen aus der Versteigerung mit
den Ausfällen bei Körperschafts- und Gewerbesteuern verrechnet und
nach den jeweiligen Anteilen am gesamten Steueraufkommen auch den
Gemeinden unmittelbar zugute kommen müssen. Derzeit haben die
deutschen Kommunen einen Anteil von etwa 12 Prozent am gesamten
Steueraufkommen im Land. Diesen Anteil und einen Ausgleich für die
Einnahmeverluste, die sich durch die Lizenzverkäufe ergeben, muss den
Gemeinden als unmittelbarer Anteil zugute kommen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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