CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Kommunen an den Erlösen der UMTS-Lizenz-Versteigerung unmittelbar beteiligen
Berlin (ots)
Zur Verwendung der erwarteten Gewinne aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Fachleute rechnen inzwischen mit einem Versteigerungserlös um etwa 100 Milliarden DM. Rein rechtlich gesehen steht dieser Betrag dem Bund zu. Moralisch, wirtschaftlich, politisch und nach dem Geist der Verfassung darf der Bundesfinanzminister den Erlös aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen aber nicht allein einstreichen.
Die Einnahmen für die UMTS-Lizenzen wirken sich indirekt als Steuerausfälle bei den Kommunen aus. Die Gewerbesteuereinnahmen sinken, denn die Unternehmen können die Lizenzkosten für zwanzig Jahre ab Inanspruchnahme der Netze (2002/2003) von den Körperschafts- und Gemeindesteuer absetzen, das heißt, sie zahlen trotz hoher Gewinne über Jahre hinaus keine Steuern mehr. Über den Finanzausgleich werden die Kommunen von den zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Körperschaftssteuer betroffen. Die kommunalen Einnahmen fallen also nicht nur relativ im Verhältnis zu den Einnahmen des Bundes zurück. Sie verringern sich auch in absoluten Zahlen in Mark und Pfennig. Diese Folge der UMTS-Lizenz-Versteigerung darf so nicht eintreten.
Deshalb fordere ich, dass die Einnahmen aus der Versteigerung mit den Ausfällen bei Körperschafts- und Gewerbesteuern verrechnet und nach den jeweiligen Anteilen am gesamten Steueraufkommen auch den Gemeinden unmittelbar zugute kommen müssen. Derzeit haben die deutschen Kommunen einen Anteil von etwa 12 Prozent am gesamten Steueraufkommen im Land. Diesen Anteil und einen Ausgleich für die Einnahmeverluste, die sich durch die Lizenzverkäufe ergeben, muss den Gemeinden als unmittelbarer Anteil zugute kommen.
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