CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Keine Reform des EU-Kartellrechts auf Kosten der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen
Berlin (ots)
Zur Vorstellung des Gutachtens "Reform der europäischen Kartellpolitik" durch den Bundeswirtschaftsminister fordert der Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, anstelle der Abschaffung des Anmeldeverfahrens ein Wahlrecht für Unternehmen.
Die Notwendigkeit einer Reform des europäischen Kartellrechts ist angesichts der Schwerfälligkeit und Ineffizienz des bisherigen Systems weitgehend unstrittig.
Kernpunkte des EU-Reformvorschlags sind die Abschaffung des Anmeldegebots und die Aufhebung des Freistellungsmonopols der Europäischen Kommission. Entsprechend erlangen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen unmittelbar Gültigkeit, wenn sie die in Art. 81 (3) EGV genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Europäische Kommission, nationale Behörden und Gerichte, die nach Wegfall des Freistellungsmonopols ebenfalls über die Zulässigkeit von Vereinbarungen entscheiden können, konzentrieren sich fortan auf eine nachträgliche Kontrolle.
Grundsätzlich entlastet die Abschaffung des Anmeldesystems die Wirtschaft von bürokratischem Aufwand. Zu begrüßen ist sie für alle wettbewerbsrechtlich eindeutigen Fälle. In strittigen Fällen, vor allem bei großen Investitionen, verlieren die Unternehmen durch die Abschaffung des Notifizierungsverfahrens jedoch Rechts- und damit Planungssicherheit. Stattdessen drohen Untersagungs- und Bußgeldrisiko. Vor allem Investitionen in Zukunftssektoren, wo nicht auf Erfahrungen aus der Praxis zurückgegriffen werden kann, werden so unsicher.
Eine Lösung bestünde aus Sicht der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion in der Schaffung eines Wahlrechts für die betroffenen Unternehmen, nachdem sie eine freiwillige Anmeldung und eine formelle Klärung umstrittener Fälle mit der Kommission in Anspruch nehmen können, oder nicht. Zu fordern ist auch, dass das Kartellrecht so klar formuliert wird, dass Unternehmen eine Selbsteinschätzung der Zulässigkeit von Vereinbarungen ohne große Schwierigkeiten möglich wird. So kann gewährleistet werden, dass die Beteiligten selbst entscheiden, wie wichtig ihnen die Rechtssicherheit für ihre unternehmerischen Entscheidungen ist. Gleichzeitig könnte Bürokratie verringert werden.
Die geplante Aufhebung des Freistellungsmonopols darf zu keinem Zeitpunkt die Kohärenz der Rechtsanwendung in der EU gefährden. Durch einen unterschiedlichen Beurteilungsspielraum in Kartellrechtsfragen droht eine Politisierung wettbewerbsrechtlicher Fälle, wenn nationale Instanzen unter standort- und industriepolitischem Druck entscheiden müssen. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt wären die Folge.
Die Wettbewerbspolitik hat sich von Beginn an zu einer erfolgreichen Kernkompetenz der EU entwickelt. Diese darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Eine Dezentralisierung der EU-Kartellrechtsanwendung kann allenfalls dann zugestimmt werden, wenn europaweit einheitliche Verfahrensordnungen mit kodifizierten Verfahrensrechten der betroffenen Unternehmen und eine eindeutige Vorrangstellung des EU-Kartellrechts vor nationalem Recht eingeführt werden. Entscheidungen einer nationalen Behörde müssen gemeinschaftsweit Gültigkeit erlangen. Darüber hinaus ist der unmittelbare Rechtsschutz zum EuGH zu garantieren.
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