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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Keine Reform des EU-Kartellrechts auf Kosten der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen

Berlin (ots)

Zur Vorstellung des Gutachtens "Reform der
europäischen Kartellpolitik" durch den Bundeswirtschaftsminister
fordert der Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, anstelle der
Abschaffung des Anmeldeverfahrens ein Wahlrecht für Unternehmen.
Die Notwendigkeit einer Reform des europäischen Kartellrechts ist
angesichts der Schwerfälligkeit und Ineffizienz des bisherigen
Systems weitgehend unstrittig.
Kernpunkte des EU-Reformvorschlags sind die Abschaffung des
Anmeldegebots und die Aufhebung des Freistellungsmonopols der
Europäischen Kommission. Entsprechend erlangen
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen unmittelbar Gültigkeit, wenn
sie die in Art. 81 (3) EGV genannten Voraussetzungen erfüllen. Die
Europäische Kommission, nationale Behörden und Gerichte, die nach
Wegfall des Freistellungsmonopols ebenfalls über die Zulässigkeit von
Vereinbarungen entscheiden können, konzentrieren sich fortan auf eine
nachträgliche Kontrolle.
Grundsätzlich entlastet die Abschaffung des Anmeldesystems die
Wirtschaft von bürokratischem Aufwand. Zu begrüßen ist sie für alle
wettbewerbsrechtlich eindeutigen Fälle. In strittigen Fällen, vor
allem bei großen Investitionen, verlieren die Unternehmen durch die
Abschaffung des Notifizierungsverfahrens jedoch Rechts- und damit
Planungssicherheit. Stattdessen drohen Untersagungs- und
Bußgeldrisiko. Vor allem Investitionen in Zukunftssektoren, wo nicht
auf Erfahrungen aus der Praxis zurückgegriffen werden kann, werden so
unsicher.
Eine Lösung bestünde aus Sicht der Arbeitsgruppe Wirtschaft und
Technologie der CDU/CSU-Fraktion in der Schaffung eines Wahlrechts
für die betroffenen Unternehmen, nachdem sie eine freiwillige
Anmeldung und eine formelle Klärung umstrittener Fälle mit der
Kommission in Anspruch nehmen können, oder nicht. Zu fordern ist
auch, dass das Kartellrecht so klar formuliert wird, dass Unternehmen
eine Selbsteinschätzung der Zulässigkeit von Vereinbarungen ohne
große Schwierigkeiten möglich wird. So kann gewährleistet werden,
dass die Beteiligten selbst entscheiden, wie wichtig ihnen die
Rechtssicherheit für ihre unternehmerischen Entscheidungen ist.
Gleichzeitig könnte Bürokratie verringert werden.
Die geplante Aufhebung des Freistellungsmonopols darf zu keinem
Zeitpunkt die Kohärenz der Rechtsanwendung in der EU gefährden. Durch
einen unterschiedlichen Beurteilungsspielraum in Kartellrechtsfragen
droht eine Politisierung wettbewerbsrechtlicher Fälle, wenn nationale
Instanzen unter standort- und industriepolitischem Druck entscheiden
müssen. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt wären die
Folge.
Die Wettbewerbspolitik hat sich von Beginn an zu einer
erfolgreichen Kernkompetenz der EU entwickelt. Diese darf nicht
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Eine Dezentralisierung der
EU-Kartellrechtsanwendung kann allenfalls dann zugestimmt werden,
wenn europaweit einheitliche Verfahrensordnungen mit kodifizierten
Verfahrensrechten der betroffenen Unternehmen und eine eindeutige
Vorrangstellung des EU-Kartellrechts vor nationalem Recht eingeführt
werden. Entscheidungen einer nationalen Behörde müssen
gemeinschaftsweit Gültigkeit erlangen. Darüber hinaus ist der
unmittelbare Rechtsschutz zum EuGH zu garantieren.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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