CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: 630-DM-Job-gesetz ruiniert Ehrenamt
Berlin (ots)
Zu der heutigen Anhörung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Problematik der Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige erklären der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer MdB:
Die Vertreter von 11 Institutionen, die über 6 Millionen Ehrenamtliche vertreten, befürworteten den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung des Ehrenamts fast geschlossen in der heutigen Anhörung. Das 630-DM-Job-Gesetz vertreibt jeden Tag Tausende aus dem Ehrenamt und entfernt Deutschland von einer Bürgergesellschaft. Der Weg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist richtig und wichtig. Unser Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit wurde von den meisten geladenen Sachverständigen bestätigt: So begrüßten der Deutsche Sportbund und der Städte- und Gemeindebund den Gesetzesantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich, und der Deutsche Feuerwehrverband und der Sozialverband Deutschland sehen ihre Interessen in diesem Entwurf in vollem Umfang gewahrt. Für eine bessere Förderung des Ehrenamtes setzen sich auch das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Musikrat, der Deutsche Caritasverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband ein.
Nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollen Tätigkeiten, die in den Gesetzen des Bundes oder der Länder als Ehrenämter bezeichnet werden, nicht als Beschäftigung gelten und damit sozialversicherungsfrei werden. Dies soll ebenso für gezahlte Aufwandsentschädigungen gemeinnütziger, karitativer oder kirchlicher Organisationen gelten, wenn der einkommensteuerpflichtige Anteil der dafür gezahlten Aufwandsentschädigung regelmäßig 630,- DM im Monat nicht übersteigt.
Damit wären ehrenamtlich Tätige eindeutig besser gestellt als die Opfer des rot-grünen 630-DM-Job-Gesetzes. Das Ehrenamt in Deutschland würde gestärkt und richtig eingestuft: Solche Tätigkeiten sind nicht auf die Erzielung eines Einkommens ausgerichtet.
Das Ehrenamt hat eine Sonderstellung in der Sozialversicherung verdient. Das von uns vorgesehene Wahlrecht der ehrenamtlich Tätigen, Aufwandsentschädigung auch sozialversicherungspflichtig zu beziehen, trägt dem Schutzbedürfnis derjenigen genüge, die sich über die ehrenamtliche Tätigkeit z.B. eine Aufstockung der späteren Rente versprechen.
Die rot-grüne Bundesregierung ist daher aufgefordert, das Thema Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige endlich anzugehen. Gerhard Schröder hat dies auf dem Deutschen Feuerwehrtag versprochen und wie so oft sein Wort nicht gehalten. Mit unserem Gesetzentwurf ließe sich binnen kürzester Zeit ein Ehrenamtskonsens herbeiführen.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf einer Pressekonferenz um 14.30 Uhr in der Presselounge im Reichstag mitteilen.
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