CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Wo bleibt der Protest der Justizministerin?
Berlin (ots)
Zu der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Unionspolitiker Ronald Pofalla MdB erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Am 11.05.2000, rechtzeitig drei Tage vor der Landtagswahl in NRW, wurden die Privaträume des Bundestagsabgeordneten R. Pofalla der vom CDU Spitzenkandidaten Jürgen Rüttgers für den Fall des Wahlsieges als Justizminister vorgesehen war, von der Staatsanwaltschaft Kleve durchsucht. Der Vorwand für diese spektakuläre Aktion drei Tage vor der Wahl ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Eine Hausdurchsuchung ist immer ein außerordentlich schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen. Tatverdacht und Dringlichkeit einer solchen Maßnahme müssen vorliegen, sonst werden elementare Grundsätze des Rechtsstaates verletzt und die Unterschiede zu Stasi- und Gestapo-Methoden verwischt. An diesem schwerwiegenden Tatverdacht fehlte es jedoch der Staatsanwaltschaft von Anfang an völlig, wie inzwischen das Landgericht Kleve rechtskräftig festgestellt hat. Auch die scheinheilige Erklärung der Landesregierung einen Tag nach der Durchsuchung, wegen drohender Verjährung sei die Sache besonders eilbedürftig und deshalb dringlich gewesen, ist völlig haltlos und außerdem eine große Dummheit. Gemäß § 78b II StGB ruht bei einem Mitglied des Bundestages die Verjährung ab Kenntnis der Staatsanwaltschaft von der vermuteten Tat.
Vor dieser skandalösen Aktion der Staatsanwaltschaft wurden der Landesjustizminister, der Ministerpräsident, die Bundesjustizministerin und der Bundestagspräsident entsprechend unterrichtet. Es kamen keine Einwände.
Nur die dümmsten Kälber können jetzt noch glauben, es habe sich um einen Justizirrtum gehandelt und Parteipolitik sei überhaupt nicht im Spiel gewesen. Man stelle sich vor, dergleichen hätte sich in Bayern ereignet. Durch ganz Deutschland wäre ein lauter Aufschrei gehallt. Wochenlang hätten wir in den Massenmedien von der Verfilzung der bayerischen Justiz lesen müssen. Die Rundfunk- und Fernsehmeldungen hätten sich überschlagen. Was wäre das für ein Sommerlochknüller gewesen! Morgens, mittags und abends wären Justizminister und Ministerpräsident zum Rücktritt aufgefordert worden. Die Bundesjustizministerin wäre als Racheengel durchs Land gefegt. Der Bundeskanzler hätte mit dem ihm angeborenen Talent zur Schauspielerei seiner tiefen Entrüstung Ausdruck verliehen. Fischer hätte wie immer nach allen Seiten bedeutungsvoll genickt und Thierse hätte wie Zeus vom hohen Olymp seine Blitze gen Bayern geschleudert.
Wo aber bleibt die Entrüstung dieser Dame und dieser Herren jetzt? Der Kampf gegen den Rechtsradikalismus ist sicherlich von allergrößter Wichtigkeit. Dazu gehört Glaubwürdigkeit. Die aber fehlt gänzlich bei denen, denen ganz offensichtlich der Rechtsstaat dann ziemlich gleichgültig ist.
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