CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kein Gesinnungsstrafrecht!
Berlin (ots)
Zu der Debatte über die Bekämpfung des Rechtsextremismus erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die gegenwärtige Diskussion über geeignete Schritte im Kampf gegen den Rechtsextremismus treibt immer seltsamere Blüten. Die Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) nach beschleunigten Gerichtsverfahren gegen rechte Gewalttäter sowie der Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck, jugendlichen Rechtsextremisten den Führerscheinerwerb für eine Dauer von bis zu 15 Jahren wegen fehlender charakterlicher Eignung zu versagen, sind der vorläufige Gipfel einer Debatte, die außer Kontrolle zu geraten droht.
Richtig ist, dass rechtsextremistische Straftaten mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden müssen. Grundsätzlich aber stehen mit dem geltenden Recht ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um diese Form der Kriminalität in angemessener Weise zu ahnden. Zur Beschleunigung nicht nur einschlägiger Strafverfahren sowie zur Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen gegenüber Kinder- und Jugenddelinquenz hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gesetzentwürfe vorgelegt, die auch bei der Ahndung rechtsextremistischer Straftaten wirksame und nachhaltige Verbesserungen für die strafrechtliche Praxis bedeuten.
Die vor wenigen Wochen angestoßene Diskussion darf jedoch nicht zu einem "unlauteren Wettbewerb unbrauchbarer Vorschläge" führen. Die auf bloßem Populismus gegründeten SPD-Forderungen nach Versagung der Fahrerlaubnis sowie nach beschleunigten Gerichtsverfahren gegen rechtsextremistische Gewalttäter sind nicht nur destruktiv, weil unerfüllbare Erwartungen geweckt werden, sondern auch gefährlich, weil letztlich der Ruf nach einem Gesinnungsstrafrecht erhoben wird. Staatliche Reaktion auf Unrecht muss indes tat- und schuldangemessen ausfallen. Wer die bloße Gesinnung verfolgt, verlässt den Rechtsstaat, den er zu verteidigen vorgibt.
Ausnahmegerichte gegen Rechtsextremisten stehen schon wegen des unmissverständlichen Wortlauts des Art. 101 Abs. 1 Grundgesetz nicht zur Erörterung. Die Versagung der Fahrerlaubnis wird bereits nach geltendem Recht an Voraussetzungen geknüpft, die auch - aber eben nicht nur - auf rechtsextreme Gewalttäter zutreffen können. Vorschnelle Rufe nach Sondergesetzen sollten jetzt verhallen und einer besonnenen Diskussion das Feld räumen.
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