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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kein Gesinnungsstrafrecht!

Berlin (ots)

Zu der Debatte über die Bekämpfung des
Rechtsextremismus erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die gegenwärtige Diskussion über geeignete Schritte im Kampf gegen
den Rechtsextremismus treibt immer seltsamere Blüten. Die Forderung
von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD)
nach beschleunigten Gerichtsverfahren gegen rechte Gewalttäter sowie
der Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck,
jugendlichen Rechtsextremisten den Führerscheinerwerb für eine Dauer
von bis zu 15 Jahren wegen fehlender charakterlicher Eignung zu
versagen, sind der vorläufige Gipfel einer Debatte, die außer
Kontrolle zu geraten droht.
Richtig ist, dass rechtsextremistische Straftaten mit der vollen
Härte des Gesetzes verfolgt werden müssen. Grundsätzlich aber stehen
mit dem geltenden Recht ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um
diese Form der Kriminalität in angemessener Weise zu ahnden. Zur
Beschleunigung nicht nur einschlägiger Strafverfahren sowie zur
Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen gegenüber Kinder- und
Jugenddelinquenz hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gesetzentwürfe
vorgelegt, die auch bei der Ahndung rechtsextremistischer Straftaten
wirksame und nachhaltige Verbesserungen für die strafrechtliche
Praxis bedeuten.
Die vor wenigen Wochen angestoßene Diskussion darf jedoch nicht zu
einem "unlauteren Wettbewerb unbrauchbarer Vorschläge" führen. Die
auf bloßem Populismus gegründeten SPD-Forderungen nach Versagung der
Fahrerlaubnis sowie nach beschleunigten Gerichtsverfahren gegen
rechtsextremistische Gewalttäter sind nicht nur destruktiv, weil
unerfüllbare Erwartungen geweckt werden, sondern auch gefährlich,
weil letztlich der Ruf nach einem Gesinnungsstrafrecht erhoben wird.
Staatliche Reaktion auf Unrecht muss indes tat- und schuldangemessen
ausfallen. Wer die bloße Gesinnung verfolgt, verlässt den
Rechtsstaat, den er zu verteidigen vorgibt.
Ausnahmegerichte gegen Rechtsextremisten stehen schon wegen des
unmissverständlichen Wortlauts des Art. 101 Abs. 1 Grundgesetz nicht
zur Erörterung. Die Versagung der Fahrerlaubnis wird bereits nach
geltendem Recht an Voraussetzungen geknüpft, die auch - aber eben
nicht nur - auf rechtsextreme Gewalttäter zutreffen können.
Vorschnelle Rufe nach Sondergesetzen sollten jetzt verhallen und
einer besonnenen Diskussion das Feld räumen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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