CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verurteilte Ausländer schneller zurück in die Heimatländer
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Erleichterungen bei der internationalen Vollstreckungshilfe" erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der internationale Vollstreckungshilfeverkehr funktioniert schlecht, und die Bundesregierung unternimmt kaum etwas, um die Probleme zu lösen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage zur internationalen Vollstreckungshilfe ist ein Eingeständnis dieser Untätigkeit.
Ausländische Verurteilte müssen angesichts überfüllter Gefängnisse in Deutschland und besserer Resozialisierungsmöglichkeiten im jeweiligen Heimatland einfacher und schneller als bislang überstellt werden. Die Zahl ausländischer Straftäter in deutschen Strafvollzugsanstalten hat sich innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt. Während 1998 über 13.000 ausländische Staatsangehörige im Inland einsaßen, konnten im gleichen Jahr lediglich 63 Verurteilte in ihr Heimatland überstellt werden - ein unerträglicher Zustand auch deshalb, weil der Strafvollzug im Inland familiäre Kontakte der betroffenen Ausländer erschwert.
Das gegenwärtige Überstellungsverfahren nach dem Überstellungseinkommen von 1983 ist zu aufwendig und zu langwierig. Dies geschieht z. T. über den diplomatischen Weg. Zumeist bedarf es einer Übersetzung der Unterlagen, teilweise auch einer gerichtlichen Entscheidung, um das Urteil für vollstreckbar zu erklären oder umzuwandeln. Häufig können die Verurteilten die Entscheidungen anfechten, während die Behörden kaum Einfluss auf die Dauer der Sachbehandlung im Ausland haben.
Daher ist uns schleierhaft, warum die Bundesregierung den Anwendungsbereich des Überstellungsübereinkommens nicht zu erweitern versucht. Neben einer Kostenübernahme des weiteren Vollzugs im jeweiligen Heimatland käme die Vereinbarung des unmittelbaren Geschäftsweges in Betracht, um die Überstellung zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf, obwohl sie bereits vor einigen Monaten durch den Bundesrat aufgefordert worden ist, geeignete Vorschläge zu erarbeiten. Ein weiterer Schwachpunkt des heutigen Verfahrens besteht darin, dass kein Verurteilter gegen seinen Willen überstellt werden kann. Das Zusatzprotokoll zu dem Überstellungsübereinkommen vom 18. Dezember 1997 verzichtet auf eine solche Zustimmung, wenn es eine bestandskräftige Ausweisungs- oder Abschiebungsverfügung gibt - nur hat Deutschland dieses Zusatzprotokoll bislang lediglich gezeichnet, nicht aber ratifiziert. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich die nötigen Schritte einzuleiten, um den Vollstreckungshilfeverkehr zu erleichtern und das Zusatzprotokoll von 1997 unverzüglich zu ratifizieren.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell