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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Breuer: Attacke auf den "Staatsbürger in Uniform"

Berlin (ots)

Zur geplanten Neuregelung des § 25 Abs. 3 des
Soldatengesetzes, die zu erheblichen Einschränkungen der
kommunalpolitischen Tätigkeit von Soldaten als Mandatsträgern führen
würde, erklärt der verteidigungs-politische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Breuer MdB:
Die geplante Neuregelung des Soldatengesetzes ist eine Attacke
Scharpings auf den Soldaten als "Staatsbürger in Uniform". Die
Ausübung der Mandate und des passiven Wahlrechts würden damit massiv
und unnötig beschränkt. Nach der bisher geltenden Vorschrift haben
Soldaten - wie andere Angehörige des öffentlichen Dienstes auch -
jederzeit die Möglichkeit, vom Dienst freigestellt zu werden, um
kommunalpolitische Wahlämter wahrnehmen zu können. An dieser
bewährten Praxis darf nicht gerüttelt werden. Statt die Rechte der
Soldaten als kommunale Mandatsträger zu beschränken, sollte Scharping
auf deren Verantwortungsgefühl vertrauen.
Kaum ein Bürger wird einen Soldaten als seinen Interessenvertreter
wählen, wenn - dessen Mandatsausübung - etwa wegen eines
Auslandseinsatzes zweifelhaft ist oder vom Wohlwollen seiner
Vorgesetzten abhängt. Auch kann es bei sensiblen politischen
Mehrheiten nicht vom Dienstherren des Soldaten abhängen, ob der
politische Wille in der Kommunalvertretung durchgesetzt wird.
Soldaten sind keine Bürger zweiter Klasse.
Die Regierung muß die vorgesehene Änderung des Soldatengesetzes
für kommunalpolitische Mandatsträger zurücknehmen; dies wird die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei den anstehenden Beratungen der
Neuregelung des Soldatengesetzes im Deutschen Bundestag fordern. Die
Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit der Bundeswehr für
Auslandseinsätze wird durch die geringe Zahl von Soldaten als
kommunale Mandatsträger nicht gefährdet.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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