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Götz: Kein Stop für Soldaten in Ehrenämtern

Berlin (ots)

Zu der von der rot-grünen Regierung geplanten
Einschränkung der kommunalpolitischen Tätigkeit von Mitgliedern der
Bundeswehr durch die vorgesehene Neuregelung von Paragraph 25 Absatz
3 des Soldatengesetzes erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Völlig unakzeptabel ist der Plan von Verteidigungsminister
Scharping, die Freistellung von Soldaten für die Wahrnehmung
kommunaler Mandate einzuschränken. Die Bundesregierung ist
aufgefordert, die lokale Demokratie nicht weiter zu behindern und das
Recht von Mitgliedern der Bundeswehr auf Dienstbefreiung zur
Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes nicht anzutasten.
Die rot-grüne Regierung will das Soldatengesetz dahingehend
ändern, dass einem Mitglied der Bundeswehr die Dienstbefreiung für
kommunalpolitische Tätigkeit versagt werden kann, wenn bei Abwägung
den Interessen des Dienstherren gegenüber den Interessen der
kommunalen Selbstverwaltung der Vorrang einzuräumen ist.
Hintergrund dieser Attacke auf die demokratischen Rechte der
Soldaten ist der Einzelfall eines Soldaten, der mit Hinweis auf sein
kommunales Mandat seinen Einsatz auf dem Balkan zurückgewiesen hat.
Solche Einzelfälle dürfen nicht zu einer gefährlichen
Gesetzesänderung führen. Soldaten müssen weiterhin wie andere
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes für ihr kommunales Wahlamt
freigestellt werden. Die insgesamt wenigen Soldaten mit
kommunalpolitischen Ehrenämtern werden nicht die Einsatzbereitschaft
der Truppe gefährden. Der Gesetzesvorschlag der rot-grünen Regierung
gefährdet aber die Unabhängigkeit dieser Kommunalpolitiker, die sie
für ihr Amt brauchen.
Wer sich im Ehrenamt in der Kommunalpolitik engagiert, investiert
viel Zeit und Engagement für die Gemeinschaft. Wir brauchen diese
Mitbürger für eine funktionierende Demokratie, auch und gerade
Mitglieder der Bundeswehr als "Bürger in Uniform". Es darf nicht
sein, dass Soldaten auf das Wohlwollen ihrer Vorgesetzten angewiesen
sind, wenn sie als Mandatsträger die Interessen ihrer Wähler in den
Städten, Gemeinden und Kreisen wahrnehmen wollen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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