CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Landgericht Berlin stoppt Rot-Grünen Rechtsbruch
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Heute hat das Landgericht Berlin in zweiter Instanz rechtskräftig entschieden, dass gegen den Zeugen Terlinden keine Beugehaft wegen dessen Aussageverweigerung vor dem 1. Untersuchungsausschuss verhängt werden darf. Damit steht rechtskräftig fest, dass die von Rot-Grün beantragte Maßnahme eindeutig rechtswidrig war.
Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Untersuchungsausschuss hatten wegen grundlegender rechtsstaatlicher Bedenken gegen den Beschluss von Rot-Grün gestimmt, gegen den Zeugen Terlinden die Verhängung von Beugehaft zu beantragen. Das Landgericht Berlin bestätigt nun unsere Auffassung und erkennt dem Zeugen Terlinden ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Damit hat das Gericht Rot-Grün auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgeholt.
Der Beschluss der Rot-Grünen Mehrheit, Beugehaft gegen den Zeugen Terlinden zu beantragen, geht auf einen Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Neumann zurück. Neumann ist lt. Handbuch des Deutschen Bundestages Rechtsanwalt und Notar. Für den offensichtlich rechtswidrigen Beschluss haben von Rot-Grün gestimmt u.a. die Abgeordneten Hacker, Lambrecht, Dr. Wend und Ströbele ebenfalls lt. Bundestagshandbuch Rechtsanwälte sowie der Schalck-Golodkowski Anwalt und Notar Dr. Danckert. Es gibt Anlass zur Sorge um das Rechtsbewusstsein von Rot-Grün, wenn es zweier Gerichtsinstanzen bedarf, um der rot-grünen Ausschussmehrheit angehörende Rechtsanwälte über die Rechte von Zeugen gegenüber einem Untersuchungsausschuss zu belehren.
Den Vertretern von Rot-Grün in diesem Ausschuss ist offensichtlich eine rechtsstaatswidrige Rechtsauffassung gemeinsam, nach der der Schutz eines Zeugen vor Selbstbezichtigung vor einem Untersuchungsausschuss dann zurückzustehen hat, wenn es ihnen politisch in den Kram passt.
Bemerkenswert ist im übrigen, dass das Landgericht Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bonn hat. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte dem 1. Untersuchungsausschuss die Ermittlungsakten vorgelegt, dem anwaltlichen Beistand des Zeugen Terlinden hingegen bis zu dessen Vernehmungen die entsprechende Akteneinsicht verweigert.
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