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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Landgericht Berlin stoppt Rot-Grünen Rechtsbruch

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Heute hat das Landgericht Berlin in zweiter Instanz rechtskräftig
entschieden, dass gegen den Zeugen Terlinden keine Beugehaft wegen
dessen Aussageverweigerung vor dem 1. Untersuchungsausschuss verhängt
werden darf. Damit steht rechtskräftig fest, dass die von Rot-Grün
beantragte Maßnahme eindeutig rechtswidrig war.
Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Untersuchungsausschuss
hatten wegen grundlegender rechtsstaatlicher Bedenken gegen den
Beschluss von Rot-Grün gestimmt, gegen den Zeugen Terlinden die
Verhängung von Beugehaft zu beantragen. Das Landgericht Berlin
bestätigt nun unsere Auffassung und erkennt dem Zeugen Terlinden ein
umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Damit hat das Gericht
Rot-Grün auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgeholt.
Der Beschluss der Rot-Grünen Mehrheit, Beugehaft gegen den Zeugen
Terlinden zu beantragen, geht auf einen Vorschlag des
Ausschussvorsitzenden Neumann zurück. Neumann ist lt. Handbuch des
Deutschen Bundestages Rechtsanwalt und Notar. Für den offensichtlich
rechtswidrigen Beschluss haben von Rot-Grün gestimmt u.a. die
Abgeordneten Hacker, Lambrecht, Dr. Wend und Ströbele ebenfalls lt.
Bundestagshandbuch Rechtsanwälte sowie der Schalck-Golodkowski Anwalt
und Notar Dr. Danckert. Es gibt Anlass zur Sorge um das
Rechtsbewusstsein von Rot-Grün, wenn es zweier Gerichtsinstanzen
bedarf, um der rot-grünen Ausschussmehrheit angehörende Rechtsanwälte
über die Rechte von Zeugen gegenüber einem Untersuchungsausschuss zu
belehren.
Den Vertretern von Rot-Grün in diesem Ausschuss ist offensichtlich
eine rechtsstaatswidrige Rechtsauffassung gemeinsam, nach der der
Schutz eines Zeugen vor Selbstbezichtigung vor einem
Untersuchungsausschuss dann zurückzustehen hat, wenn es ihnen
politisch in den Kram passt.
Bemerkenswert ist im übrigen, dass das Landgericht Zweifel an der
Rechtsstaatlichkeit des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
Bonn hat. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte dem 1.
Untersuchungsausschuss die Ermittlungsakten vorgelegt, dem
anwaltlichen Beistand des Zeugen Terlinden hingegen bis zu dessen
Vernehmungen die entsprechende Akteneinsicht verweigert.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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