CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach/Geis: Koalition hat sich mit Homosexuellen-Ehe verrannt
Berlin (ots)
Zu der heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Koalition zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften erklären der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses hat nach Ansicht der Union keine Fakten zutage gebracht, welche die Schaffung einer Quasi-Ehe für Homosexuelle begründen könnten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die Pläne der Koalition zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe daher nach wie vor entschieden ab.
Was die Justizministerin verschleiern möchte, sprachen einige der angehörten Sachverständigen offen aus: Die Veränderung des gesellschaftlichen Leitbildes der Ehe ist das eigentliche Ziel der Operation.
Wenn die Koalition wirklich eine Homosexuellen-Ehe einführen will, dann geht das nicht ohne Änderung der Verfassung, weil nach dem einhelligen Urteil der juristischen Sachverständigen zum Wesen der in Artikel 6 des Grundgesetzes geschützten Ehe eindeutig die Geschlechtsverschiedenheit der Partner gehört. Demgegenüber können einzelne Regelungen zur Beseitigung praktischer Alltagsprobleme, welche die Betroffenen nicht selber durch Verträge oder Bevollmächtigung lösen können, der Verfassung entsprechen. Dies rechtfertigt jedoch unter keinem Gesichtspunkt die Einführung eines eheähnlichen Instituts für Homosexuelle.
Die Sachverständigen wiesen einmütig auf die minimale Resonanz der eingetragenen Partnerschaften in den skandinavischen Ländern und den Niederlanden hin. Übertragen auf Deutschland wäre nur mit 1100-3500 Fällen zu rechnen. Angesichts der geringen praktischen Relevanz erscheint die von der Koalition vorgeschlagene Änderung von über 100 Bundesgesetzen wirklichkeitsfremd und übertrieben.
Der verfehlte Ansatz der Koalition wird auch dadurch deutlich, dass von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur die von Homosexuellen geregelt werden. Nichteheliche Lebensgemeinschaften Heterosexueller und Verantwortungsgemeinschaften, die nicht durch Sexualität geprägt sind, werden ignoriert. Dies wirft die Frage einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf.
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