CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Pofalla: Schutz der Pressefreiheit nicht auf Kosten der Strafrechtspflege
Berlin (ots)
dem Ergebnis der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und F.D.P.-Fraktion zur Änderung der Strafprozessordnung erklären der rechtspolitische Sprecher sowie der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, und Ronald Pofalla MdB:
Die Pressefreiheit ist zweifellos ein außerordentlich wichtiges Gut, das es zur Wahrung einer funktionierenden Demokratie zu schützen gilt. Eingriffe in die Strafprozessordnung, wie sie in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der F.D.P.-Fraktion vorgesehen sind, müssen sich jedoch auch daran messen lassen, inwieweit die gleichfalls unverzichtbare Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege beeinträchtigt wird. Denn jede Beschränkung von Beweisen birgt die Gefahr von materiell unrichtigen und ungerechten Verfahrensergebnissen.
Die am heutigen Tage im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehörten Sachverständigen sind, soweit sie aus der juristischen Praxis kommen, einhellig der Auffassung, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Sicherung der Pressefreiheit - entgegen der Ansicht von Bundesregierung und F.D.P.-Fraktion - nicht bejaht werden kann. Der Vertreter des Journalistenverbandes in Bonn hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass (lediglich) 133 Fälle in den Jahren 1987 bis 1998 bekannt geworden seien, in denen Beschlagnahmebeschlüsse gegen Journalisten erlassen worden sind. Unter diesen - gerade einmal zwölf Fällen pro Jahr - seien auch Verbrechen und andere schwere Straftaten Gegenstand der betreffenden Ermittlungsverfahren gewesen. In aller Regel sei eine Vollstreckung der Beschlüsse durch freiwillige Herausgabe des Materials abgewendet worden.
Bereits jetzt bietet der im gesamten Strafverfahren zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügenden Schutz, um eine überzogene Inanspruchnahme durch Journalisten zu verhindern. In den einschlägigen Richtlinien für die Strafverfolgungsbehörden ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip schon heute näher ausgestaltet. Dagegen drohen durch die vorgelegten Gesetzentwürfe nachhaltige Störungen der Strafrechtpflege. So könnten Filmaufnahmen von Rechtsextremen, die zum Beispiel den Hitlergruß verwenden, sowie von gewalttätigen Demonstranten, nicht mehr gegen den Willen des Journalisten im Strafverfahren verwendet werden. Die Entscheidung, ob diese Straftaten aufgeklärt und geahndet werden können, würde damit aus der Hand des unabhängigen Richters in die Hände des jeweiligen Journalisten gelegt. Wir meinen - im Einklang mit den Sachverständigen aus der juristischen Praxis -, dass dies kein Gewinn, sondern eine schwerwiegende Beeinträchtigung unseres demokratischen Gemeinwesens darstellen würde.
Auch sehen wir durch die heutige Anhörung unsere Auffassung bestärkt, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne der vorgelegten Entwürfe zwar behauptet wird, nicht aber belegt ist. Insbesondere hat die Bundesregierung - ungeachtet unserer Großen Anfrage - bis heute kein fundiertes Rechtstatsachenmaterial vorgelegt, welches das Erfordernis der beabsichtigten Ausweitung des Zeugnisverweigungsrechts begründen könnte. Überdies leiden die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der F.D.P.-Fraktion unter handwerklichen Mängeln, die eine praktische Handhabung erschweren würden. Schon die Berufsbezeichnung des Journalisten wirft Abgrenzungsprobleme auf, die durch die vorgeschlagenen Formulierungen nicht in befriedigender Weise gelöst sind.
Es bestehen nach alledem überwiegende Gründe für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung, die - im Unterschied zu den praxisfernen Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der F.D.P.-Fraktion - eine im jeweiligen Einzelfall fein abstimmbare Abwägung zwischen dem Interesse an der Tataufklärung einerseits und dem Grundrecht der Pressefreiheit andererseits gewährleistet.
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