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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Pofalla: Schutz der Pressefreiheit nicht auf Kosten der Strafrechtspflege

Berlin (ots)

dem Ergebnis der heutigen öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und
F.D.P.-Fraktion zur Änderung der Strafprozessordnung erklären der
rechtspolitische Sprecher sowie der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, und Ronald Pofalla MdB:
Die Pressefreiheit ist zweifellos ein außerordentlich wichtiges
Gut, das es zur Wahrung einer funktionierenden Demokratie zu schützen
gilt. Eingriffe in die Strafprozessordnung, wie sie in den
Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der F.D.P.-Fraktion
vorgesehen sind, müssen sich jedoch auch daran messen lassen,
inwieweit die gleichfalls unverzichtbare Funktionsfähigkeit der
Strafrechtspflege beeinträchtigt wird. Denn jede Beschränkung von
Beweisen birgt die Gefahr von materiell unrichtigen und ungerechten
Verfahrensergebnissen.
Die am heutigen Tage im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
angehörten Sachverständigen sind, soweit sie aus der juristischen
Praxis kommen, einhellig der Auffassung, dass ein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf zur Sicherung der Pressefreiheit - entgegen der
Ansicht von Bundesregierung und F.D.P.-Fraktion - nicht bejaht werden
kann. Der Vertreter des Journalistenverbandes in Bonn hat in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass (lediglich) 133 Fälle in den
Jahren 1987 bis 1998 bekannt geworden seien, in denen
Beschlagnahmebeschlüsse gegen Journalisten erlassen worden sind.
Unter diesen - gerade einmal zwölf Fällen pro Jahr - seien auch
Verbrechen und andere schwere Straftaten Gegenstand der betreffenden
Ermittlungsverfahren gewesen. In aller Regel sei eine Vollstreckung
der Beschlüsse durch freiwillige Herausgabe des Materials abgewendet
worden.
Bereits jetzt bietet der im gesamten Strafverfahren zu beachtende
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügenden Schutz, um eine
überzogene Inanspruchnahme durch Journalisten zu verhindern. In den
einschlägigen Richtlinien für die Strafverfolgungsbehörden ist das
Verhältnismäßigkeitsprinzip schon heute näher ausgestaltet. Dagegen
drohen durch die vorgelegten Gesetzentwürfe nachhaltige Störungen der
Strafrechtpflege. So könnten Filmaufnahmen von Rechtsextremen, die
zum Beispiel den Hitlergruß verwenden, sowie von gewalttätigen
Demonstranten, nicht mehr gegen den Willen des Journalisten im
Strafverfahren verwendet werden. Die Entscheidung, ob diese
Straftaten aufgeklärt und geahndet werden können, würde damit aus der
Hand des unabhängigen Richters in die Hände des jeweiligen
Journalisten gelegt. Wir meinen - im Einklang mit den
Sachverständigen aus der juristischen Praxis -, dass dies kein
Gewinn, sondern eine schwerwiegende Beeinträchtigung unseres
demokratischen Gemeinwesens darstellen würde.
Auch sehen wir durch die heutige Anhörung unsere Auffassung
bestärkt, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne der
vorgelegten Entwürfe zwar behauptet wird, nicht aber belegt ist.
Insbesondere hat die Bundesregierung - ungeachtet unserer Großen
Anfrage - bis heute kein fundiertes Rechtstatsachenmaterial
vorgelegt, welches das Erfordernis der beabsichtigten Ausweitung des
Zeugnisverweigungsrechts begründen könnte. Überdies leiden die
Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der F.D.P.-Fraktion unter
handwerklichen Mängeln, die eine praktische Handhabung erschweren
würden. Schon die Berufsbezeichnung des Journalisten wirft
Abgrenzungsprobleme auf, die durch die vorgeschlagenen Formulierungen
nicht in befriedigender Weise gelöst sind.
Es bestehen nach alledem überwiegende Gründe für eine Beibehaltung
der gegenwärtigen Regelung, die - im Unterschied zu den praxisfernen
Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der F.D.P.-Fraktion - eine im
jeweiligen Einzelfall fein abstimmbare Abwägung zwischen dem
Interesse an der Tataufklärung einerseits und dem Grundrecht der
Pressefreiheit andererseits gewährleistet.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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