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CDU/CSU-Bundestagsfraktion /Koschyk: Naumann zu Kahlschlag bei Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" entschlossen

Berlin (ots)

Zur Präsentation der abgeschlossenen
"Neukonzeption" des Bundeskulturbeauftragten für die Förderung der
"Vertriebenenkulturarbeit" erklärt der vertriebenenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Angelegenheiten der
Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Naumann, ist fester denn je
dazu entschlossen, die Vertriebenen und ihre Organisationen aus der
Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" herauszudrängen. Eine
angeblich veränderte Aufgabenstellung, die die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit verabsolutiert, biete die Chance - so die Naumannsche
Konzeption -,"die Förderungen von Kultur und Geschichte über die
Erlebnisgeneration der Vertriebenen und deren Verbands-Interessen
hinaus entsprechend (...) dauerhaft zu sichern."
Die Vertriebenen, ihre Landsmannschaften und andere ihrer
Organisationen haben seit dem Fall des Eisernen Vorhanges beherzt die
Möglichkeit ergriffen, in der Heimat in Ostmittel-, Südost- und
Osteuropa auch auf kulturellem Gebiet Versöhnungs- und
Verständigungsarbeit zu leisten. Die Aufgabenstellung hat sich also
nicht geändert. Der gesetzliche Auftrag des § 96
Bundesvertriebenengesetz, "das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in
dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten
deutschen Volkes  und des Auslandes zu erhalten", besteht fort. Dem
Bundeskulturbeauftragten ist offenbar klar, dass er den gesetzlichen
Auftrag in seiner ganzen Breite nicht erfüllt. Seine Förderung findet
nämlich nicht mehr "nach § 96 BVFG", sondern nur noch "auf der
Grundlage von § 96 BVFG" statt.
Die abschließende Fassung der Naumannschen "Neukonzeption" kündigt
für zahlreiche bisher vom Bund geförderte Einrichtungen die
Beendigung der Förderung an. Die institutionelle Förderung des
Kulturzentrums Ellingen, das eine Dauerausstellung über die
Geschichte des Preußenlandes betreut, wird zum 31.12.2000 beendet. 
Gleiches gilt für das Institut für Deutschand- und
Osteuropaforschung. Die institutionellen Förderungen der
nichtmusealen Bereiche der Stiftung Haus Oberschlesien (Ratingen) und
der Stiftung Kulturwerk Schlesien (Würzburg) werden ebenfalls am
31.12.2000 eingestellt. Auch für die Stiftung Museum Ostdeutsche
Galerie (Regensburg) und das Institut für deutsche Musikkultur im
östlichen Europa (Bonn) stellt Naumann die "Grundsatzfrage", ob eine
Förderung weiterhin gerechtfertigt sei.
Staatsminister Dr. Naumann erweist sich mit seiner "Neukonzeption"
als ideologisch motivierter Vollstrecker an einer Kulturlandschaft,
für die keine Gebietskörperschaft in Deutschland zuständig ist und
die ohne ausreichende Förderung durch den Bund in Vergessenheit zu
geraten droht. Die "Neukonzeption" wird noch Gegenstand der
Beratungen des Bundestags-Kulturausschusses sein. Dort wird sich
zeigen, ob die rot-grüne Ausschussmehrheit mit der Naumannschen
Kahlschlagpolitik und seiner Weigerung, den durch das
Bundesvertriebenengesetz bestehenden gesetzlichen Auftrag tatsächlich
auszuführen, einverstanden ist. Durch die Zustimmung zur Naumannschen
Kahlschlagpolitik im Bundeskabinett bestärkt sich überdies die
Vermutung, dass auch der Bundeskanzler, der um eine Entkrampfung
seines Verhältnisses zu den Vertriebenen bemüht ist, für diese
letztlich nur schöne Worte übrig hat, denen keine Taten folgen.

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