CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Erfreulicher Rückzieher bei Rot-Grün
Berlin (ots)
Zur Erklärung des rechtspolitischen Sprechers von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, die Bundesregierung werde von Einschnitten in das strafprozessuale Rechtsmittelsystem absehen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die als Reform bezeichnete Verstümmelung der Zivilprozessordnung wird offenbar nicht ohne weiteres auf die Strafgerichtsbarkeit übertragen werden. Während die Bundesjustizministerin mit ihrer so genannten Zivilprozessreform weiterhin auf den erbitterten Widerstand von Rechtsanwälten und Richtern stößt und ihr selbst sozialdemokratische Landesjustizminister die Gefolgschaft verweigern, signalisiert der grüne Koalitionspartner mit einem gewiss nicht zufällig veröffentlichten Diskussionspapier, dass auch für ihn die Grenzen des Zumutbaren erreicht seien.
Bereits im Rahmen der sogenannten Zivilprozessreform war die Beschränkung der Rechtsmittel auch innerhalb der Regierungskoalition umstritten, weil sie das Gegenteil der versprochenen Bürgernähe und Effizienz bedeuten würde. Allerdings hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Bedenken zurückgestellt, offenbar im Gegenzug für die von der SPD-Fraktion gewährte Zustimmung zum Lebenspartnerschaftsgesetz, der Kopie nahezu sämtlicher eherechtlichen Vorschriften auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Dem deutschen Strafprozess scheint ein solcher Kuhhandel erspart zu bleiben. Offenbar hat die Bundesjustizministerin, die bislang mit dem Ziel eines dreistufigen Gerichtsaufbaus für eine Einschränkung der Rechtsmittel im Strafverfahren eingetreten ist, eine koalitionsinterne Niederlage erlitten. Wir begrüßen den Rückzieher von Rot-Grün.
Die Strafprozessordnung ist gewiss in einigen Teilbereichen verbesserungsfähig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierzu ihrerseits Vorschläge, insbesondere zur Beschleunigung von Strafverfahren, erarbeitet und in einem Gesetzentwurf vorgelegt. In seinem Kern aber ist der deutsche Strafprozess - wie Fachleute aus Wissenschaft und Praxis in mehreren Gutachten aufgezeigt haben - leistungsfähig und auch im europäischen Vergleich hocheffizient. An den Fundamenten der Strafprozessordnung darf deshalb nicht gezündelt werden.
Der in dem Diskussionspapier von Bündnis 90/Die Grünen erhobenen Forderung, dass das Ermittlungsverfahren "transparent und auf Verständigung ausgerichtet gestaltet" werden müsse, ist ebenfalls zu widersprechen. Zwar ist unbestreitbar, dass eine frühzeitige Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Beschleunigung von Strafverfahren beitragen kann. Das Ermittlungsverfahren ist jedoch aus guten Gründen weder transparent noch auf eine solche Verständigung ausgerichtet. Der Untersuchungszweck, die Aufklärung und angemessene Ahndung von Straftaten, muss auch nach einer Reform des Strafprozesses im Vordergrund stehen. Keinesfalls darf der staatliche Strafanspruch von der Mitwirkung des Beschuldigten oder seines Verteidigers abhängig gemacht werden.
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