CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Kommunalpolitisches Engagement von Soldaten nicht untergraben
Berlin (ots)
Zur Änderung des Soldatengesetzes, insbesondere zur vorgesehenen Neuregelung von § 25 Absatz 3 des Soldatengesetzes erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Götz MdB:
Bleibt die rot-grüne Bundesregierung bei ihrer starren Haltung, die Freistellung von Soldaten für die Wahrnehmung kommunaler Mandate einzuschränken, wird es einem Soldaten zukünftig sehr schwer fallen, für ein kommunales Mandat überhaupt noch zu kandidieren.
Soldaten müssen - wie andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auch - für ein kommunales Wahlamt freigestellt werden können. "Der Staatsbürger in Uniform" hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Bürger in Zivil, er ist nicht "Besitz" der Bundesregierung. Ehrenamtlich tätige Soldaten dürfen in ihrer zutiefst demokratischen, rechtsstaatlichen und dem Gemeinwohl dienenden Entscheidung durch ihren Dienstherrn nicht beeinflusst werden.
Wir wollen, dass Soldaten in den Städten und Gemeinden integriert sind. Bei einer Änderung des § 25 Absatz 3 Soldatengesetz stellt sich allerdings die Frage, ob ein Soldat als kommunaler Mandatsträger überhaupt akzeptabel ist. Das wäre eine fatale Folge der Fehlentscheidung von Rot-Grün, die auf dem Rücken der lokalen Demokratie ausgetragen würde. Deshalb fordern wir von der Schröder-Regierung, den Gesetzentwurf ersatzlos zurückzuziehen.
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